Stapler fahren will gelernt sein
Weiden. Nicht jeder, der einen Stapler besitzt, darf ihn auch bedienen. Es gibt nämlich zahlreiche Gefahren, die lauern. Um diese genauer kennenzulernen, unterzogen sich sieben Tafelmitarbeiter einer anspruchsvollen Fortbildung.

Mehrere Großspenden ermöglichten es der Tafel Weiden-Neustadt e. V., sich einen großen Wunsch zu erfüllen. Der zweite Vorsitzende der Tafel Bert Mayer wurde nach monatelanger intensiver Suche fündig und erwarb einen elektrischen Gabelstapler. Damit wird es endlich möglich, dass größere Mengen Lebensmittel, die teilweise nur auf Paletten erhältlich sind, zukünftig in Weiden abgeladen werden können.
Kunden der Tafel werden zahlreicher
Nicht erst seit Beginn des Ukrainekrieges stellt der Vorsitzende der Tafel Josef Gebhardt fest, dass die Bezieher von Tafelleistungen immer zahlreicher werden. „Schon während der Corona-Pandemie stiegen die Lebensmittelpreise auf Rekordniveau“, stellt Gebhardt fest und fügt ganz stolz hinzu: „Als eine der ganz wenigen Tafeln in Deutschland hatten wir während der Pandemie an keinem Ausgabetag geschlossen!“ Der Vorsitzende kann sich auf absolut zuverlässige Mitarbeiter verlassen. „Insgesamt arbeiten bei uns bis zu 70 ehrenamtliche Kollegen und Ein-Euro-Jobber. Wir suchen aber immer Mitarbeiter, die beispielsweise bei der Lebensmittelausgabe mithelfen.“
Um 6 Uhr gehts bei der Tafel los
„Nachdem wir an den Ausgabetagen um 10 Uhr öffnen, und unsere Touren bis Regensburg, Hof und sogar ins tschechische Bor gehen, beginnen unsere Helfer meistens schon ab 6 Uhr. Mit dem neuen Gabelstapler können wir gerade diese Touren wesentlich wirtschaftlicher gestalten. Deshalb brauchen wir nun auch Bedienungspersonal, die unser „Schätzchen“ auch ordnungsgemäß bedienen können.“ Unter dem Motto ‚Stapler fahren will gelernt sein‘ unterzogen sich deshalb insgesamt sieben Mitarbeiter der Tafel einer anspruchsvollen Fortbildung.
Unfallverhütung ‚groß‘ geschrieben
Was sich sperrig als DGUV-Vorschrift 68 „Fahrzeuge“ liest, ist in Deutschland absolute Voraussetzung für das Führen sogenannter ‚Flurförderzeuge‘. Sie ist die Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die sich mit dem Betrieb von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen und betrieblichen Verkehrsflächen befasst. Das Papier enthält unter anderem Bestimmungen zur Führerscheinpflicht, zur Qualifikation von Fahrern, zur technischen Prüfung von Fahrzeugen sowie zur Verkehrssicherheit und Unfallverhütung.
Vormittag Theorie, Nachmittag „Fahrspaß“
Dass der Inhalt der Schulung nicht trivial ist, mussten die Teilnehmer rund um Josef Gebhardt und hauptamtlicher Mitarbeiterin Diana Hermann schnell feststellen. Zahlreiche Paragrafen und Vorschriften waren das Thema des theoretischen Teils am Vormittag. Zusätzliche erwartete die Teilnehmer eine kräftige Auffrischung des Wissens aus dem Physikunterricht.
Zum Abschluss absolvierten die Tafelmitarbeiter eine theoretische Prüfung. Nach der Mittagspause stand der praktische Teil der Fortbildung auf dem Programm. Dazu warteten Paletten, die mittels Hydraulikantrieb mühelos an jeden Ort des Übungsgeländes gehoben werden konnten.
Zertifikat zum Hochstapeln
Am Schluss der Fortbildung wurde allen stolzen Lehrgangsteilnehmern ein Zertifikat überreicht, mit dem jeder Prüfling künftig bei der Tafel seine Fähigkeiten unter Beweis stellen kann.
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