Plakataktion: Polizei fahndet noch immer nach dem Todesfahrer von Riekofen

Riekofen. In der Nacht zum 4. September wird ein 24-jähriger Fußgänger auf der Staatsstraße 2146 bei Riekofen tödlich verletzt. Der Unfallverursacher flüchtet, ohne sich um den jungen Mann zu kümmern. Trotz fieberhafter Ermittlungen fehlt bisher jede Spur. Die Polizei sucht jetzt mit einer Plakataktion weitere Zeugen.

Die Polizei erhofft sich neue Hinweise zum Todesfahrer von Riekofen. Grafik/Collage: Polizei Oberpfalz/jrh

Nach mehr als einem Monat Fahndung hofft die Polizei auf neue Zeugenhinweise zu dem Fluchtfahrer, der einen nächtlichen Fußgänger aus dem Landkreis Straubing-Bogen tödlich verletzt seinem Schicksal überlassen hat.

Der junge Mann war auf dem Weg von Sünching Richtung Riekofen unterwegs. Dort erfasste ihn das unbekannte Fahrzeug. Der Fahrer ließ das schwerverletzte Unfallopfer liegen. Der 24-Jährige starb noch an der Unfallstelle.

Plakate zum Ausdrucken

Trotz einer eigens gebildeten Ermittlungsgruppe, die jeder Spur und jedem Hinweis nachgeht, konnte der oder die Verantwortliche bis heute nicht gefasst werden. Plakate mit der Aufschrift „Die Polizei bittet um Ihre Mithilfe!“ sollen jetzt in der Oberpfalz und Niederbayern zu weiteren Zeugenhinweise führen. Zudem soll laut eines Polizeisprechers der Fahndungsdruck erhöht werden. Wer zur Aufklärung des Falls beitragen will, kann ein Fahndungsplakat ausdrucken und aufhängen.

Bei den bisherigen Ermittlungen seien etliche Spuren verfolgt, Videoaufzeichnungen nahe gelegener Werkstätten und Tankstellen ausgewertet, rund 180 Fahrzeuge überprüft und etliche Befragungen durchgeführt worden. Ein Zeugenhinweis habe zu einer erfolglosen Durchsuchung geführt.

Video zeigt verdächtiges Fahrzeug

Bei einer Großkontrolle in Riekofen prüften über 20 Einsatzkräfte sämtliche Fahrzeuge in der Ortschaft. Gleich nach dem Unfall fahndete die Polizei nach einem Auto, bei dem es sich nach Angaben der Polizei um einen Geländewagen oder SUV, handeln könnte. Den Ermittlern liege zudem die Videoaufzeichnung von dem Fahrzeug vor, das kurz nach dem Unfall in Riekofen durch eine nahegelegene Siedlung Richtung Mötzing fuhr.

Zeugen hätten zur selben Zeit ein Auto bemerkt, das dort mit erhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Das Unfallauto müsse „deutliche Beschädigungen“ am rechten Kotflügel, dem Stoßfänger, der Motorhaube und der Windschutzscheibe aufweisen. Auch die Beifahrertür und der dazugehörige Außenspiegel könnten beschädigt sein.

Fahrerflucht auch mit Todesfolge gelistet nach Bundesländern. Grafik: Allianz-Versicherung

Todesfahrer von Regensburg wieder frei

Weil er eine 49-jährige Radfahrerin in Regensburg überfuhr, musste ein 27-jähriger Unternehmer zunächst ohne Bewährung ins Gefängnis: Der Haftbefehl wurde inzwischen wieder aufgehoben, weil keine Fluchtgefahr bestehe. Ein Berufungsprozess in dem Fall von Januar 2023 steht noch aus.

Mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fuhr der Mann mit seinem Elektrofahrzeug im Januar 2023 durch die Adolf-Schmetzer-Straße. Er erfasste eine Radfahrerin, die bei dem Zusammenprall getötet wurde. Der Unfallfahrer wurde wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einem Jahr und vier Monate Gefängnis ohne Bewährung.

Der massive Audi soll laut eines vom Gericht bestellten Sachverständigen die Regensburgerin trotz Notbremsung mit knapp 82 Kilometern pro Stunde tödlich erfasst haben. Ein Privatgutachter legte ein Gegengutachten vor, das immer noch von einer Geschwindigkeit von 67 km/h ausgeht. Einigkeit bestand vor Gericht darin, dass die 49-Jährige den Unfall mit großer Wahrscheinlichkeit überlebt hätte, wenn sich der junge Unternehmer an die Geschwindigkeitsbeschränkung gehalten hätte.

Seine Beteuerungen, ansonsten ein eher defensiver Fahrer zu sein, schienen wenig glaubwürdig. Zwischen 2012 und 2019 war der 27-Jährige unter anderem wegen Schlägereien, Drogenhandels und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. 2019 wurde er mit 121 statt erlaubter 80 km/h geblitzt. Drei Jahre später verletzte er beim Abbiegen einen E-Scooter-Fahrer.

Als Polizeibeamte dem Unfallfahrer wegen der Todesfahrt in der Adolf-Schmetzer-Straße Anfang 2024 seine Fahrerlaubnis entziehen wollten, trafen sie ihn nicht an. Er hatte vorsorglich seine Wohnung aufgelöst und war nach Dubai verzogen. Bei der Rückkehr von seinem angeblich geschäftlichen Aufenthalt wurde er bei der Landung am Flughafen am 10. Mai verhaftet.

Amtsrichter Felix Kohlmüller begründete zwei Monate später in seinem Urteil die Haftstrafe von 16 Monaten ohne Bewährung mit einem „sehr erheblichen Pflichtverstoß“, der ein Menschenleben gekostet habe. Er könne nicht nachzuvollziehen, wie man bei derart schlechten Witterungsverhältnissen „das Gaspedal ganz durchdrücken kann“. Eine Bewährung käme auch mit Blick auf sein Strafregister nicht mehr infrage.

Die Anwälte des Mannes, der zunächst zurück in Haftanstalt gebracht wurde, kündigten Berufung an, weshalb das Urteil noch nicht rechtskräftig wurde. Ein Termin beim Landgericht steht bislang aus. Dafür wurde der Haftbefehl aufgehoben. Dessen Strafverteidiger Shervin Ameri begründete gegenüber der Mittelbayerischen Zeitung die Entscheidung des Landgerichts: „Wie schon im Prozess vorgetragen, gab und gibt keine Fluchtgründe.“

* Diese Felder sind erforderlich.