Pressath plant effizienten Wohnraum für vier Millionen Euro
Pressath. Die Stadt plant den Bau von Wohnungen im geförderten Wohnungsbau, muss jedoch zwischen zwei Bauvarianten entscheiden, wobei die Planer eine zusammenhängende Bebauung bevorzugen. Die Kosten variieren je nach Wahl zwischen 1,7 Millionen und 4 Millionen Euro.

Mehr Wohnraum ohne Baulücke in Pressath
Ein Gebäude-Duo mit Erd- und Obergeschoss und barrierefreien, mindestens rollatorgerechten Wohnungen soll es werden. Klären muss der Stadtrat allerdings, ob die beiden neuen Wohnkomplexe, die die Stadt Pressath im Zuge des „geförderten Wohnungsbaues“ am Rückenbühl errichten lassen will, unmittelbar aneinander grenzen oder ein paar Meter Distanz zueinander halten sollen.
In der Stadtratssitzung erläuterten die Architekten Florian Brunner und Kevin Bankel vom Regensburger Architekturbüro „quadrat45°“ diese beiden Planvarianten. Eine Entscheidung fiel noch nicht, doch favorisierten die Planer die Bebauung mit zwei direkt aneinander grenzenden Gebäudeteilen: Sie würde die Grundstücksfläche effizienter ausnutzen und dank Dreizimmerwohnungen auch größeren Familien Wohnraum bieten. Konkret heißt dies, dass dank des Verzichts auf eine Baulücke zwischen den zwei Teil-Wohnkomplexen eine Wohnfläche von jeweils knapp 449 Quadratmetern mit sechs Einzimmer- und drei Dreizimmerwohnungen pro Gebäudeteil geschaffen würde.
Die Baukosten hierfür beliefen sich auf vier Millionen Euro. Beließe es die Stadt bei nur einem (Teil-)Gebäude nach diesem Modell, so müssten dafür etwa 2,3 Millionen veranschlagt werden. Würden die zwei Wohnkomplexe getrennt voneinander gebaut, so entstünden pro Teilgebäude jeweils rund 313 Quadratmeter Wohnraum, die sich auf eine Einzimmer- und fünf Zweizimmerwohnungen verteilten. Die Baukosten schätzten die Referenten bei dieser Variante auf insgesamt etwa drei Millionen Euro. Würde sich die Stadt auf ein Gebäude beschränken, so kostete dies etwa 1,7 Millionen.
Für beide Varianten sehen die Pläne laut Brunner und Bankel Satteldächer mit Solarstrommodulen vor, weil sich diese Dachform am besten in die umgebende Siedlungsbebauung einfüge. Ringsum bliebe Platz für Gärten und Grünflächen. Die Höhe der staatlichen Förderung für Projekte des sozialen Wohnungsbaues könne durchaus etwa 45 Prozent betragen, wobei sich die Quote letztlich an der Finanzkraft der Kommune orientiere. Darüber hinaus gebe es noch weitere Zuschussoptionen, und durch Änderungen an der Bauweise ließen sich eventuell Baukosten einsparen. Im Interesse der Langlebigkeit sollte man sich solche substanziellen Einsparungen jedoch gut überlegen.
Definitiv „wirtschaftlich nicht darstellbar“ sei eine Sanierung des vorhandenen maroden Hauses am Rückenbühl 2, dessen Abrisskosten ebenfalls gefördert werden könnten. Der Stadtrat billigte die Entwurfsunterlagen „grundsätzlich“ und beauftragte die Verwaltung, die Fördermöglichkeiten zu klären und dem Stadtrat vorzustellen, der dann endgültig über die baulichen Einzelheiten befinden soll.
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