Wohnungsbrand bringt Drogenplantage ans Tageslicht

Weiden. Eine Explosion in einer Weidener Kellerwohnung brachte eine faustdicke Überraschung ans Tageslicht. Die Beamten der Spurensicherung entdeckten eine professionell ausgestattete Marihuanaplantage.

20231121 BTM und Verpuffung Foto: Martin Stangl
Nach einer Verpuffung in einer Kellerwohnung entdeckten Feuerwehr und Polizei im August 2021 eine Marihuanaplantage. Nun folgte die juristische Aufarbeitung. Foto: Martin Stangl

Polizei und Feuerwehr staunten nicht schlecht, als sie nach einer Verpuffung in einem Weidener Einfamilienhaus nach dem erfolgreichen Löschen des Brandes die Kellerwohnung betraten. Sie bekamen eine voll ausgestattete Drogenplantage zu Gesicht.

Brand im August 2021

Ende August 2021 wurde bei der integrierten Leitstelle Nordoberpfalz ein Großeinsatz ausgelöst, weil es in einem Wohnhaus in Weiden brannte. Mehrere Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Rotem Kreuz waren innerhalb kürzester Zeit an der Unglücksstelle. Eine dicke schwarze Rauchsäule stand nach kürzester Zeit über dem Wohngebiet. Auslöser für den Wohnungsbrand war eine Explosion, die der Wohnungsinhaber durch Unachtsamkeit auslöste.

Bei der Oberflächenbehandlung verschiedener Werkzeuge geriet nämlich Wasser in das siedende Öl, was eine enorme Verpuffung auslöste. Durch den Druck der Explosion wurde der Verursacher (33) aus dem Zimmer geschleudert und erlitt schwere Verbrennungen. Zudem verlor er jegliche Erinnerung an den Vorgang. Die Mutter des Verunglückten brachte den Schwerverletzten ins Weidener Klinikum. Von dort wurde er kurz darauf wegen seiner schweren Verbrennungen in eine Nürnberger Spezialklinik verlegt. Am Haus, das sich im Eigentum der Mutter befindet, entstand ein Sachschaden von 160.000 Euro.

Marihuanaplantage in Kellerwohnung

Als der Brand gelöscht und der Rauch mit Ventilatoren aus der Wohnung geblasen worden war, staunten Feuerwehr und Polizei nicht schlecht: In der Kellerwohnung befand sich eine Marihuanaplantage. Diese war mit Speziallampen und einer professionellen Belüftungsanlage ausgestattet. Schnell kam der Verdacht auf, dass die Verpuffung in direktem Zusammenhang mit der Herstellung von synthetischem Rauschgift stand.
Die Hinweise auf ein illegales Drogenlabor riefen schnell die Ermittler der Kriminalpolizei auf den Plan. Diese sicherte die Spuren, was nun zu einer Anklage des Mannes vor dem Amtsgericht führte.

Fahrlässige schwere Brandstiftung und Drogenbesitz

Oberstaatsanwalt Peter Frischholz warf dem Angeklagten eine Menge Vergehen vor. Zunächst bezeichnete er die Explosion und den Brand im Einfamilienhaus als fahrlässige und schwere Brandstiftung. Aufgrund der Vielzahl der vorgefundenen Marihuanapflanzen und der zusätzlich entdeckten Menge von Amphetamin warf er dem Mann Drogenbesitz in nicht geringer Menge vor. Auch soll er nach der Anklageschrift Handel mit Drogen getrieben haben. Die ebenfalls aufgefundenen fernöstlichen Kampfwaffen, waren zunächst in der Anklageschrift erwähnt, wurden jedoch später nicht in das Strafmaß einbezogen.

Angeklagter glaubwürdig einsichtig

Der sichtlich um Fassung bemühte Angeklagte räumte den Drogenbesitz ein. Nach Angaben seines Strafverteidigers Marc Steinsdörfer konnte er im von Drogenkonsum getrübten Zustand die Tragweite des Hantierens mit dem Gaskocher am Tattag nicht erkennen. Der Handel mit Drogen wurde – zumindest im fraglichen Zeitraum – verneint. Letztlich gestand der Mann, dass er froh ist, dass mit der Explosion bei ihm ein radikaler Umdenkprozess eingetreten ist: „Seit dieser Zeit habe ich keinerlei Drogen mehr angerührt.“

Depressionen mit Rauschgift bekämpft

In seinen weiteren Ausführungen berichtete der Angeklagte von schweren Depressionen geplagt gewesen zu sein. Diese wurden nach eigenen Angaben durch das Sterben von mehreren sehr engen Bezugspersonen ausgelöst, zuletzt 2017: „Danach begann meine exzessive Drogenkarriere zunächst mit Alkohol, später mit weiteren Betäubungsmitteln. Ich nahm Methamphetamin, um morgens überhaupt auf die Beine zu kommen und im Beruf zumindest etwas leistungsfähig zu sein.“

Beweise für illegale Drogen im Keller

Zunächst wurden die Polizeibeamten in den Zeugenstand gerufen. Diese berichteten von den umfangreichen Drogenfunden in der Kellerwohnung. In den ausgewerteten Chatverläufen des sichergestellten Handys wollten sie Indizien für Drogenhandel erkennen. Die vorgefundenen in der Drogenszene bekannten verwendeten Begriffe (beispielsweise „Schokolade“ für „Haschisch“) deuten laut den Beamten auf einen regen Handel mit entsprechenden Substanzen hin. An den zerstörten Kochutensilien konnten die Ermittlungsbehörden keinerlei Drogenanhaftungen feststellen.

Mutter im Zeugenstand

Die in den Zeugenstand gerufene Mutter hatte nach eigenen Angaben keinerlei Ahnung von den illegalen Aktivitäten ihres Sohnes. Weder wollte sie vom Drogenkonsum noch vom Treiben ihres Sohnes in der Kellerwohnung die geringste Ahnung gehabt haben: „Erst nach der Explosion im Keller und durch die Konfrontation mit den Beweisen wurde mir klar, in welchem Umfeld mein Sohn sich befand.“

Nach dem Aufenthalt in der Nürnberger Klinik stellt die Mutter eine klare Abkehr vom früheren Leben ihres Sohnes fest: „Ich fahre ihn seit dieser Zeit täglich in die Arbeit, zu den ambulanten Drogentests und zu weiteren erforderlichen Maßnahmen. Er ist aufgeschlossen und hat den festen Willen, diese dunkle Zeit hinter sich zu lassen.“

Staatsanwalt fordert Bewährungsstrafe

Seiner Rolle als Organ der Strafverfolgung kam Oberstaatsanwalt Peter Frischholz nach. Zugunsten des Angeklagten wertete er das umfassende Geständnis, die glaubwürdige Reue und vor allem die sichtbare Abkehr vom Drogenleben. Auch der Umstand, dass der Mann bisher keinerlei Einträge im Bundeszentralregister hat, veranlasste ihn eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und eine Geldstrafe von 4.000 Euro zu beantragen. „Die Gefährlichkeit seines Tuns ist nicht von der Hand zu weisen“, so die Begründung der Staatsanwaltschaft.

Beeindruckendes letztes Wort

Verteidiger Marc Steinsdörfer bat um Milde für seinen Mandanten: „Der Drogenhandel ist nicht wirklich bewiesen und mein Mandant war durch Drogenkonsum in seiner Wahrnehmungs- und Steuerungsfähigkeit sehr beeinträchtigt.“ Er bat darum, eine Freiheitsstrafe unterhalb der Forderung des Oberstaatsanwalts sowie eine Geldauflage von maximal 3.000 Euro zu verhängen. In seinem letzten Wort bekannte der Angeklagte: „Mich widert an, wie ich gelebt habe und was ich getan habe.“

Bewährungsstrafe und niedrige Geldauflage

Wie sooft bewies das Schöffengericht unter Vorsitz von Hubert Windisch Maß und Ziel mit seinem Urteilsspruch, der dem Weidener eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monate mit einer dreijährigen Bewährungsfrist einbrachte. Zusätzlich muss er die Verfahrenskosten und eine Geldauflage von 2.000 Euro an die Christoffel-Blindenmission tragen.

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