Weiden bereitet Wähler auf Bundestagswahl vor
Weiden. Für die Bundestagswahl sind nur im Wählerverzeichnis eingetragene Personen wahlberechtigt; bei Nichterhalt der Wahlbenachrichtigung bis 2. Februar sollte das Wahlamt kontaktiert werden.

In Weiden bereiten sich die Bürgerinnen und Bürger auf die Bundestagswahl vor. Jeder, der zur Wahl des 21. Deutschen Bundestags berechtigt ist, sollte mittlerweile im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Das sind alle volljährigen deutschen Staatsangehörigen, die seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnung in Weiden gemeldet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wichtige Informationen zur Wahlbenachrichtigung
Bis spätestens 2. Februar sollten alle Wahlberechtigten ihren Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten. In diesem Brief wird auch der Wahlbezirk angezeigt, in dem gewählt werden kann. In Weiden gibt es insgesamt 23 Wahlbezirke. Falls jemand bis zum genannten Datum keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, wird empfohlen, sich umgehend mit dem Wahlamt im Neuen Rathaus in Verbindung zu setzen. So kann eine Nachprüfung der Wahlberechtigung erfolgen.
Einsicht in das Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis liegt im Neuen Rathaus, Zi.Nr. 0.07, Erdgeschoss, zur Einsichtnahme bereit. Vom 3. bis zum 7. Februar kann hier überprüft werden, ob man korrekt im Verzeichnis eingetragen ist.
Ausübung des Wahlrechts
Für die Ausübung des Wahlrechts ist nicht zwingend die Wahlbenachrichtigung erforderlich. Wer am Wahltag ins Wahllokal kommt, kann auch einfach ein amtliches Ausweisdokument vorlegen, um seine Stimme abzugeben.
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