Urteil im Prozess gegen drei Schleuser vertagt

Weiden. Weil ein wichtiger Zeuge nicht vernommen werden konnte, hat das Schöffengericht unter der Leitung von Richter Hubert Windisch den Prozess unterbrochen. In einer Woche soll die Verhandlung in die entscheidende Phase treten.

Schleuserprozess vertagt Foto: Martin Stangl
Vollbesetzte Anklagebänke: Die drei Angeklagten füllten zusammen mit ihren Strafverteidigern beinahe den gesamten Gerichtssaal. Trotz des Großaufgebots wurde die Verhandlung um eine Woche vertagt. Foto: Martin Stangl

Staatsanwalt Benjamin Schauf brauchte einen langen Atem, um die Anklageschrift zu verlesen. Den drei Angeklagten wird zur Last gelegt, im vergangenen August insgesamt 14 türkische und syrische Staatsbürger über den Grenzübergang Waidhaus nach Deutschland zur illegalen Einreise verholfen zu haben. Pro geschleuster Person sollen 1.000 Euro als Lohn vereinbart gewesen sein.

Geständig – aber unterschiedliche Sichtweisen

Nach einer kurzen Unterbrechung zeigten sich die mutmaßlichen Schleuser geständig. In der Hoffnung auf eine Bewährungsstrafe räumten sie die ihnen zur Last gelegten Taten ein. Wenig Konsens unter den Angeklagten bestand allerdings über die jeweilige Rolle bei der Straftat. Damit musste Richter Hubert Windisch versuchen, Klarheit über die Tatnacht herauszufinden.

Wahlverteidiger Tim Fischer und Pflichtverteidiger Martin Angerer machten für ihren Mandanten Mohammed S. geltend, dass dieser vom Mitangeklagten Ibrahim M. zur Tat kurzfristig überredet wurde. Dieser wiederum behauptete, so sein Verteidiger Matthias Haberl, er sei zur Schleusung gezwungen worden. Die Dritte im Bunde, Maria W. brachte über ihren Anwalt Dominic Kriegel das Motiv ‚Mitleid gegenüber den zu schleusenden Frauen und Kindern‘ ins Spiel.

Gefälschte Ausweisdokumente und Kfz-Kennzeichen

Die weitere Verhandlung ergab, dass die beiden Syrer und die aus Kasachstan stammende Frau keine Unschuldslämmer sind. Jeder aus dem Trio hatte mindestens schon einmal Erfahrung mit den Justizbehörden. Einer der Syrer sitzt derzeit eine Ersatzfreiheitsstrafe ab, die beiden anderen waren mindestens durch Fahren ohne Fahrerlaubnis mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Sollte sich die Anklageschrift bewahrheiten, kommen noch etliche schwerwiegende Delikte neben der vorgeworfenen Schleusung hinzu. Am Schleuser-Pkw, den die Frau fuhr, war ein gefälschtes Kennzeichen angebracht. Einer der Angeklagten konnte nur einen gefälschten Ausweis vorzeigen. Eigenartigerweise konnte sich aber keiner erklären, wie es zu den Fälschungen kam.

Tathergang unterschiedlich interpretiert

Auch die jeweilige Schilderung der mutmaßlichen Schleuserfahrt wies erhebliche Abweichungen in der Wahrnehmung des Trios auf. Während die Frau sich zusammen mit ihrem Freund und einem Bekannten ins 700 Kilometer entfernte Prag nur zu einem schönen Wochenende („Party machen“) aufmachen wollte, hatte der Bekannte ein ganz anderes Motiv. Ihm wurde vom Freund der Frau die Rückzahlung von Schulden in der Tschechei versprochen.

Nicht ins rechte Bild passte für das Gericht, dass die Fahrt aus Nordrhein-Westfalen in einem Konvoi aus Pkw und Transporter stattfand. Auch die Kommunikation per Funkgerät, die später zwischen den Fahrzeugen, die mit 14 Personen türkischer und syrischer Herkunft beladen waren, stattfand, gab Anlass zum Zweifel am Wahrheitsgehalt der Einlassungen.

Bundespolizist schildert Aufgriff bei Waidhaus

Den Fahndern der Bundespolizei fiel bereits beim Grenzübertritt der seltsame Konvoi mit den NRW-Kennzeichen auf. Laut Schilderung des Polizeibeamten wies man die beiden Fahrzeuge per Kelle und mehrsprachigem LED-Display zum Folgen auf einen Parkplatz auf. Zunächst kamen die beiden Fahrzeuge der polizeilichen Aufforderung nach, um aber im letzten Augenblick mit Vollgas zu flüchten.

Nachdem die Beamten die Verfolgung aufgenommen hatten und zumindest den Transporter stellten, flüchtete einer der beiden männlichen Angeklagten zu Fuß. Der angeforderte Hubschrauber konnte ihn mit seiner Wärmebildkamera jedoch am Bocklradweg erfassen, was seine Festnahme zur Folge hatte. Die Frau konnte zunächst entkommen, wurde aber später ebenso verhaftet.

Schleusertrio hat vollkommen andere Version

Vollkommen anders sieht das Schleusertrio die Festnahme: Man hätte sich genau an die polizeilichen Anweisungen gehalten und wäre auf den Parkplatz gefahren. Nachdem aber vom Zivilfahrzeug plötzlich keine Spur mehr zu sehen war, entschloss man sich zum Weiterfahren. Licht ins Dunkel dieser völlig konträren Wahrnehmung sollte der Sachbearbeiter der Polizei bringen. Nachdem dieser jedoch zu diesem Gerichtstermin nicht erscheinen konnte, wurde die Sitzung unterbrochen. Am Freitag, 21. April, um 15 Uhr soll mit dieser Zeugenvernehmung der Prozess fortgeführt werden.

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