Trunkenheitsfahrt endet an einer Gartenmauer

Birgland. Am Montagabend befuhr eine Frau (54) die Kreisstraße AS 3 von Frechetsfeld kommend in Richtung Schwenderöd. Kurz nach der Autobahnunterführung geriet der 1er BMW, auf die Gegenfahrbahn und touchierte einen entgegenkommenden VW Golf, dessen linker Außenspiegel abgerissen wurde und die Seitenscheibe der Fahrertür brach. Der Fahrer (34) blieb zum Glück unverletzt und konnte seinen Wagen sicher abbremsen.

Keine großen Verbrechen musste die PI Weiden am Wochenende aufklären, eher die üblichen kleinen Schandtaten. Symbolbild: OberpfalzECHO/David Trott

Statt nun vorschriftsgemäß anzuhalten und sich um die Schadensregulierung zu kümmern, setzte die Frau ihre Fahrt fort und fuhr auf die Kreuzung mit der Staatsstraße 2164 in Schwenderöd zu. Zeugen beobachteten, wie das Fahrzeug ohne zu halten oder auf den Verkehr zu achten die Kreuzung mit unverminderter Geschwindigkeit überfuhr. Zu diesem Zeitpunkt befuhr kein querendes Fahrzeug den Kreuzungsbereich, doch direkt hinter der Kreuzung endete die Fahrt der unfallflüchtigen Frau. Sie verlor die Kontrolle und der BMW stieß gegen die Grundstücksmauer des dortigen Anwesens.

An dem Fahrzeug entstand ein massiver Totalschaden an der Fahrzeugfront, die Fahrzeugführerin blieb jedoch unverletzt. Als die Polizei vor Ort eintraf, stellte sich schnell der Grund für die der Fahrfehler heraus, denn die Fahrerin hatte sich stark alkoholisiert hinter das Lenkrad gesetzt. Ein Atemalkoholtest zeigte einen Wert von rund zwei Promille an und daraufhin wurde ihr Führerschein sichergestellt und eine Blutentnahme angeordnet.

Trotzdem Glück gehabt

Großes Glück trug dazu bei, dass „nur“ Sachschäden in einer Gesamthöhe von etwa 20.000 Euro verursacht wurden und alle beteiligten Personen unverletzt blieben. Gegen die Frau wurden Ermittlungen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkoholeinfluss und Unfallflucht eingeleitet. Die alarmierten Feuerwehren Illschwang und Schwend sicherten vor Ort die Unfallstellen ab und unterstützten während den Bergungsarbeiten und Verkehrslenkungsmaßnahmen.

* Diese Felder sind erforderlich.