Stiefopa (75) vergreift sich an Enkelin (10)
Weiden. Die Jugendstrafkammer am Landgericht Weiden verhandelte am Donnerstag einen besonders unappetitlichen Fall des sexuellen Missbrauchs.

Am Landgericht Weiden wurde am Donnerstag einem Rentner der Prozess gemacht. Es war nicht einfach zu ertragen, was Staatsanwalt Matthias Biehler aus seiner Anklageschrift vorlas. Demnach verging sich der Weidener (75) zweimal an seiner Enkelin, als diese bei ihm zu Gast war.
Angeklagt waren schwerer sexueller Missbrauch und Vergewaltigung. Ins Rollen kam der Fall, weil sich das Mädchen seiner Mama – der Stieftochter des Peinigers – anvertraute. Diese informierte noch am Tattag im Mai 2023 die Polizei. Aufgrund der überaus glaubwürdigen Aussagen des Mädchens war der ältere Mann sofort in Untersuchungshaft genommen worden.
Vertrauen schändlich missbraucht
Als die Eltern im Mai 2023 einen Ausflug planten, war die zehnjährige Tochter davon nicht begeistert und zog es vor, zu Oma und Opa zu radeln. Dort geschah dann das Unfassbare: Laut Anklageschrift verging sich der Angeklagte zwischen 10.15 Uhr und 15.30 Uhr an seiner Enkelin. Das Kind berichtete bei seiner Vernehmung, dass es mehrmals den Vergewaltiger dringend aufforderte, seine Handlungen zu unterlassen. Doch der Mann ließ sich von seinem Vorhaben nicht abbringen.
Angeklagter geständig
Auf die Frage von Vorsitzendem Richter Peter Werner an den Angeklagten, warum er im vollen Bewusstsein nicht abließ, ein Verbrechen zu begehen, wusste dieser keine Antwort. Richter Florian Bauer fragte gezielt nach, ob die Tat tatsächlich so geschehen ist. Der Rentner beantwortete dies mit einem knappen: „Ja.“ Damit ersparte er dem Kind eine belastende Zeugenaussage vor Gericht.
Besonders verwerflich ist, dass ein weiterer sexueller Übergriff bereits im Januar 2023 stattfand. Auch diesen räumte der Rentner vollumfänglich ein, obwohl das Mädchen damals geschwiegen hatte.
Verzweifelte Mutter als Zeugin
Als die Mutter des Vergewaltigungsopfers in den Zeugenstand gerufen wurde, herrschte bleierne Stille im Schwurgerichtssaal. Zunächst war die Frau gefasst, musste jedoch nach wenigen Worten ihre Aussage abbrechen. Erst nach einer Pause, in der sich die Frau wieder fasste, berichtete sie von dem Geständnis ihrer Tochter am Tag der Vergewaltigung.
Als sehr hilfreich bezeichnete die Zeugin ihren konsequenten Erziehungsstil: „Dein Körper gehört Dir. Niemand darf Dich anfassen. Wir Eltern werden Dich immer beschützen.“ Damit fiel es der Minderjährigen leicht, sich vertrauensvoll ihren Eltern zu offenbaren.
„Zu diesem Monster fahre ich nie wieder“
„Dieser Sonntag war furchtbar“, erinnerte sich die Frau unter Tränen. Schon kurz nach der Heimkehr habe sich die Zehnjährige an ihre Eltern gewandt. Mit den Worten: „Der Opa hat mich angefasst. Zu diesem Monster fahre ich nie wieder.“ Ausdrücklich lobte die Mutter die einfühlsame Rolle der Polizei und des Klinikums, wo zur Beweissicherung Untersuchungen stattfanden. Die Mutter berichtete, dass sie seit dieser Zeit psychologische Beratung benötige. „Zum Glück ist meine Tochter wesentlich stabiler.“ Obwohl man derzeit keine Spätfolgen ausschließen könne, führe die Schülerin ein weitgehend normales Leben.
Der als Zeuge aufgerufene Polizeibeamte konnte alle Aussagen der Zeugin bestätigen. Auch die, dass die vergewaltigte Minderjährige glaubhaft ihre Verweigerung gegenüber ihrem Opa deutlich machte.
Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidiger
Bevor es zu den Plädoyers ging, gab es noch Fragen zu den persönlichen Umständen des Vergewaltigers zu klären. Als gelernter Dachdecker lebte er bis zu den Vergewaltigungen ohne Vorstrafen. Eventuelle frühere Taten konnten nicht in Urteilsfindung einbezogen werden, weil sie schon verjährt sind.
Unter besonderer Berücksichtigung seines umfassenden Geständnisses, das dem Kind viel Leid ersparte, beantragte Staatsanwalt Biehler eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten. Strafverteidiger Stephan Schütz, dem man ebenfalls seine Betroffenheit anmerkte, legte in seinem Strafantrag das Strafmaß in die Hände des Gerichts.
Der Fall war absolut eindeutig. Deshalb verurteilte die Jugendschutzkammer den Angeklagten nach nur kurzer Beratung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Eine Freiheitsstrafe über zwei Jahre kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Rentner wurde sofort wieder ins Gefängnis gebracht; der Haftbefehl bleibt aufrechterhalten.
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