Schwandorf bereitet sich auf Bundestagswahl 2025 vor

Schwandorf. Die Stadt bereitet sich auf die Bundestagswahl am 23. Februar vor und verschickt Wahlbenachrichtigungen; persönliche Stimmabgabe wird empfohlen.

Symbolbild: Gabi Eder - pixelio.de

Die Stadt Schwandorf hat an die Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl 2025 verschickt. Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Stadt Schwandorf liegt von Montag, 3. Februar 2025 bis Freitag, 7. Februar 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Schwandorf, Einwohnermeldeamt (Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf, Zimmer-Nr. 120, 1. Stock) in digitaler Form zur Einsichtnahme aus. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält oder keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann bis Freitag, 7. Februar, 12 Uhr, beim Einwohnermeldeamt im Rathaus Einspruch einlegen.

Aufgrund der verkürzten Möglichkeit der Briefwahlbeantragung wird eine persönliche Stimmabgabe im jeweiligen Wahllokal empfohlen.

Beantragung der Briefwahlunterlagen

Sofern ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden soll, werden folgende Antragsarten empfohlen:

– Einwurf des auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes ausgefüllten und unterschriebenen Briefwahlantrags in den Briefkasten des Rathauses (Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf)
– Antragstellung über die Website der Stadt Schwandorf unter „Im Fokus“ und „Bundestagswahl 2025 – Briefwahlantrag“. Die Online-Antragstellung ist von Mittwoch, 5. Februar, um / Uhr bis Samstag, 15. Februar, um 23 Uhr möglich.

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Bei einer schriftlichen Beantragung auf dem Postweg müssen die Postlaufzeiten berücksichtigt werden. Zudem sollte die Dauer für die Rücksendung des Wahlbriefs an die Stadt Schwandorf mit eingeplant werden.

Gerne können die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Rathaus (Zimmer-Nr. E 23, Erdgeschoss) abgeholt werden. Gegen Vorlage einer unterschriebenen Vollmacht können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch von einem Dritten entgegengenommen werden. Diese Vollmacht befindet sich ebenfalls auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefs.

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros:
– Montag: 8.00 Uhr bis 11.45 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
– Dienstag: 8.00 Uhr bis 11.45 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
– Mittwoch: 8.00 Uhr bis 11.45 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
– Donnerstag: 8.00 Uhr bis 11.45 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
– Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Am Freitag, dem 21. Februar, ist das Briefwahlbüro von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet.

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