Polizei beendet morgendliches Trinkgelage – zwei Personen in Haft
Sulzbach-Rosenberg. Am Donnerstagmorgen gegen 9.25 Uhr meldete der besorgte Bewohner eines Mehrfamilienhauses im Ortsteil Lohe bei der örtlichen Polizeiinspektion, dass aus der dortigen Dachgeschosswohnung Flüssigkeiten auf die Balkone der darunterliegenden Wohnungen gegossen würden.

Außerdem, so die Mitteilung, sei der aus der Dachgeschosswohnung kommende Lärm unerträglich. Eine zum Einsatzort entsandte Streifenbesatzung konnte in der Wohnung insgesamt vier Personen, zwei Männer und zwei Frauen im Alter zwischen 31 und 40 Jahren antreffen, die dort bei einem Trinkgelage waren.
Bei der Überprüfung der Personen stellte sich schnell heraus, dass gegen eine Frau (31) und einen Mann (40) Haftbefehle aufgrund vorangegangener Verurteilungen vorlagen. Während des laufenden Polizeieinsatzes tat dann ein weiterer Mann (37) gegenüber den eingesetzten Beamten Äußerungen, die den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen erfüllen.
Empfindliche Strafen drohen
Während die Wohnungsinhaberin in ihrer Wohnung verbleiben konnte, mussten die drei anderen Personen zur weiteren Sachbearbeitung mit auf die Wache. Die mit Haftbefehl Gesuchten wurden anschließend in Haftanstalten transportiert, der 37-Jährige nach erfolgter Sachbearbeitung auf freien Fuß gesetzt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie wegen eines Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht eingeleitet. Ihm war in einem anderen Strafverfahren ein absolutes Alkoholverbot auferlegt worden, dem er aktuell zuwidergehandelt hatte.
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