Nach weiterer Zeugen: Urteile im Schleuserprozess gefallen

Weiden. Nachdem vor einer Woche der Prozess überraschend vertagt wurde, setzte das Amtsgericht unter Leitung von Richter Hubert Windisch die Sitzung mit der Vernehmung weiterer Zeugen fort.

Milde Urteile im Schleuserprozess Foto: Martin Stangl
Unter Vorsitz von Richter Hubert Windisch fällte das Amtsgericht Weiden milde Urteile im Schleuserprozess. Foto: Martin Stangl

Damit sich das Gericht ein umfassendes Bild über die genauen Beteiligungen der Angeklagten an der Tat machen konnte, war die Vernehmung weiterer Zeugen notwendig. Diese erschienen nun vor dem Schöffengericht.

Tatvorwurf bereits eingeräumt

Alle drei Angeklagten waren bereits am ersten Verhandlungstag geständig. Sie räumten ein, dass sie sich gemeinsam mit zwei Fahrzeugen aus dem Ruhrgebiet zu einem Ausflug nach Prag aufmachten. Das war es aber schon mit der Gemeinsamkeit in der Aussage. Während die 38-jährige Deutsche und ihr 28-jähriger syrischer Lebensgefährte davon sprachen, dass lediglich ein Shopping-Wochenende geplant war, hörte sich der Zweck der Reise vom ebenfalls 28-jährigen syrischen Dritten im Bunde ganz anders an. Ihm wurde vom Pärchen die Rückzahlung von geliehenem Geld und als Entschädigung „Party“ in Prag versprochen.

Zweifel des Gerichts

Die Handydaten-Auswertung der Polizei ergab jedoch große Zweifel an den Aussagen des Pärchens. Einerseits wurde offenkundig, dass die tatbeteiligte Frau in Prag einen größeren Geldbetrag bei Western Union abhob, andererseits wies die Korrespondenz auf eine gezielte Kontaktaufnahme mit syrischen und türkischen Personen auf, die für Geld einen illegalen Grenzübertritt nach Deutschland planten. Aufgrund der Beweislage und der Korrespondenz ging das Gericht vorläufig davon aus, dass der Lebensgefährte der Steuerfachgehilfin als Drahtzieher der Schleusung fungierte.

Zeuge der Bundespolizei Waidhaus

Im Wesentlichen bestätigte der Beamte der Bundespolizei Waidhaus, was seine Kollegen am ersten Verhandlungstag bereits zu Protokoll gaben. Demzufolge versuchte sich der Schleuserkonvoi, bestehend aus einem Transporter und einem PKW, der Kontrolle am Parkplatz „Ullrichsberg“ bei Waidhaus zu entziehen.

Während der Kastenwagen auf der Autobahn am 23. September 2022 mit den beiden syrischen Männern und neun illegal Eingereisten gestellt werden konnte, flüchtete der PKW mit dem falschen Kennzeichen. Erst Wochen später wurde die Frau ermittelt und wie ihre beiden Komplizen in Untersuchungshaft genommen. Die Geschleusten wurden übrigens innerhalb 24 Stunden in die Tschechische Republik zurückgeschoben.

Anträge von Staatsanwalt und Strafverteidigung

Bevor die Anträge von Staatsanwalt Benjamin Schauf beziehungsweise der Strafverteidiger gestellt wurden, verlas der Vorsitzende Richter Hubert Windisch die Einträge der Angeklagten aus dem Bundeszentralregister. Diese wiesen bei zwei der Angeklagten nur Bagatelldelikte aus, was später bei der Strafbemessung eine wesentliche Rolle spielte. Lediglich der als Drahtzieher identifizierte Syrer hatte nicht unerhebliche Einträge „auf dem Kerbholz“. So machte er sich in der Vergangenheit der Körperverletzung, des Subventionsbetrugs, des Fahrens ohne Führerschein und der Urkundenfälschung schuldig.

Bewährungsstrafen für zwei Angeklagte

Im Urteil des Gerichtes wurden für zwei der drei Angeklagten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten ausgesprochen. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Insbesondere die soziale Situation wurde für das vergleichsweise milde Urteil herangezogen. So lebt bei der Angeklagten die hochschwangere 17-jährige Tochter, die auch im Gerichtssaal anwesend war. Das Gericht ging von der Unterstützung der Mutter für ihre Tochter aus.

Der 28-jährige Haupttäter musste allerdings zurück in die Haft. Seine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten wurde aufgrund seiner Vorstrafen und der Führungsrolle bei der Schleusung nicht zur Bewährung ausgesetzt.

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