„Lost Place“ Maxhüttengelände? Die strafrechtliche Konsequenz folgt

Sulzbach-Rosenberg. In den sozialen Medien hat sich in den letzten Jahren der Trend entwickelt, sogenannte „lost places“, oder auch "vergessene Orte", aufzuspüren, zu fotografieren und darüber zu berichten.

Symbolbild: OberpfalzECHO/David Trott

Diese oft sehr alten und beeindruckenden „lost places“ setzen natürlich auch voraus, dass die Bauwerke verlassen, unbewohnt beziehungsweise nicht mehr genutzt werden. Selbst unter diesen Voraussetzungen muss das Einverständnis des Eigentümers vorliegen, um nicht strafrechtlich belangt zu werden.

Das haben am Montag zwei Brüder aus Baden-Württemberg erfahren müssen, als sie auf das Gelände der ehemaligen Maxhütte eingedrungen waren und von einem Nachnutzer dabei beobachtet wurden. Zwar waren an diesem Tag die Sternsinger unterwegs, aber nach kurzer Rechnung stellte er folgerichtig fest, dass sich nicht die „Heiligen drei Könige“ verlaufen hatten und sprach die zwei 34 und 31 Jahre alten Brüder an. Die jungen Männer wirkten ziemlich überrascht, sie hätten das Gelände erkunden wollen.

Einfach zu gefährlich

Die bereits verständigte Polizei stellte abschließend die Personalien fest und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruch ein. Da das Betreten des ehemaligen Werksgeländes der Maxhütte aufgrund von vielen Gefahrenstellen nicht ungefährlich ist, stellt die Maxhütte Verwertungs- und Verwaltungs-GmbH Strafanträge gegen beide Abenteurer – auch, um weitere Nachahmer fernzuhalten.

Somit könnte für die beiden Brüder der Ausflug nach Bayern ziemlich teuer werden, denn für Hausfriedensbruch sieht das Gesetz eine Geldstrafe und in schwerwiegenden Fällen sogar eine Freiheitsstrafe vor.

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