Landkreis führt Bezahlkarte für Flüchtlinge ein

Amberg-Sulzbach. Zum Stichtag 1. Juni erhielten die ersten Asylbewerber im Landkreis Amberg-Sulzbach ein Guthaben auf eine Bezahlkarte überwiesen, davon können maximal 50 Euro pro Monat als Bargeld abgehoben werden.

Roman Herrmann (rechts) aus dem Sozialamt gab die erste Bezahlkarte an einen Asylbewerber aus. Bis spätestens Ende Juli sollen alle Asylbewerber im Landkreis Amberg-Sulzbach mit einer Bezahlkarte ausgestattet sein. Foto: Christine Hollederer

Rund 400 Karten werden laut Mitteilung des Landratsamtes an Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ausgegeben werden. In einem ersten Schritt erhielten die Asylbewerber in den Gemeinden Ammerthal, Ensdorf, Gebenbach und Edelsfeld ihre Bezahlkarten, die Bezahlkarten an die Asylbewerber in den restlichen Kommunen sollen in einem weiteren Schritt bis Ende Juli ausgegeben werden.

Sozialamt bucht den Betrag auf die Karte

Das Sozialamt bucht monatlich den vollen Betrag des Leistungsanspruchs auf die Karte. Damit kann in allen Geschäften, die Mastercard akzeptieren, eingekauft werden – allerdings regional beschränkt auf den gesetzlich zulässigen Aufenthaltsbereich des Asylbewerbers. Überweisungen und Glücksspiel sind mit der Bezahlkarte nicht möglich, Online-Käufe sind nur teilweise möglich, zum Beispiel für den Erwerb von Bus- und Bahntickets.

Landrat begrüßt die Einführung

Landrat Richard Reisinger begrüßt die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber. „Die Bezahlkarte ist ein wichtiges Mittel, um Geldströme ins Ausland oder an kriminelle Schlepperbanden zu unterbinden und irreguläre Zuwanderung zu begrenzen“, so der Landrat. Zudem wird die Verwaltung entlastet, aufwändige Bargeldauszahlungen fallen mit Einführung der Bezahlkarte weg.

Die allerersten Bezahlkarten für Asylbewerber und Flüchtlinge wurden in Bayern Mitte März in den Landkreisen Fürstenfeldbruck, Günzburg, Traunstein sowie in der kreisfreien Stadt Straubing ausgegeben. Flüchtlinge aus der Ukraine erhalten keine Bezahlkarten. Sie erhalten nur kurze Zeit Leistungen nach dem AsylbLG und anschließend Bürgergeld durch das Jobcenter

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