Husky badet in Drogengeld – Urteil gefallen

Weiden. Bei der Fortsetzung im Drogenprozess gegen zwei Angeklagte aus Weiden standen vor der Zweiten großen Strafkammer Zeugenvernehmungen und Gutachten auf dem Programm. Am Ende des Prozesstages fiel das Urteil.

Drogen-Duo muss hinter Gitter. Foto: Martin Stangl
Urteil vor dem Landgericht Weiden. Drogen-Duo muss für vier Jahre und sechs Monate bzw. für fünf Jahre und zwei Monate hinter Gitter (von links nach rechts: Wahlverteidiger Helmut Mörtl, Staatsanwalt Benjamin Schauf, Angeklagter N.) Foto: Martin Stangl

Zunächst rief der Vorsitzende Richter Florian Bauer einen der besten Freunde des angeklagten Anlagenbauers Dimitri N. in den Zeugenstand. Gegenstand der Vernehmung war ein Foto auf einem Handy, das den Angeklagten N. mit einer großen Tüte Marihuana zeigte.

Der Zeuge, der sich nach eigenen Angaben oft zum Konsum von Cannabis in der Dealerwohnung in Weiden aufhielt, sagte, dass er noch nie so eine große Menge Marihuana gesehen hätte. Auf Nachfrage des beisitzenden Richters Matthias Bauer zu Details zeigte sich der Zeuge relativ unkooperativ und konnte sich an nichts mehr erinnern.

Mobiltelefone durch die Kripo ausgewertet

Wesentlich ergiebiger war die Zeugenvernehmung des zuständigen Sachbearbeiters der Kripo Weiden. Dieser berichtete, dass man auf den Drogenhandel der beiden Angeklagten durch einen Hinweis aus Stuttgart aufmerksam geworden ist. Am 30. August 2022 erfolgte die Durchsuchung der Wohnungen und die Festnahme der Rauschgifthändler. Darin wurden Utensilien für den Drogenkonsum und -verkauf, eine geringe Menge Marihuana sowie 1.000 Euro Bargeld sichergestellt. Die Handys des Duos erwiesen sich für die Fahnder als wahre Fundgrube.

Handyfoto vom Husky mit Geldscheinen

Besonders ergiebig für die Strafverfolgung erwiesen sich die Chatprotokolle der Messenger-Dienste „Threema“ und „WhatsApp“. Kaum verschlüsselt besprach das Dealer-Duo Mengen, Preise und Lieferbedingungen mit ihren Drogenlieferanten. Es konnte fast der Eindruck entstehen, dass die beiden mit Alltagsgegenständen und nicht mit Drogen handelten. Man bestellte Kisten mit „Mango Sorbet“, „Lemon Haze“ oder einfach nur „Cola“. Der Fahnder wusste zu berichten, dass mit „Kiste“ die Maßeinheit „Kilo“ und mit „Cola“ Kokain gemein war. Das „Sorbet“ bezeichnete eine bestimmte Sorte von Cannabis und zusätzlich eine nicht unerhebliche Menge Kokain, als Handelsware der Dealer.

Nicht schlecht staunten die Zuhörer im Gerichtssaal, dass der russisch-deutsche Angeklagte ein Foto von seinem mit Geldscheinen überhäuften Husky geschossen hatte.
Insgesamt kamen die Fahnder auf über 23 Kilogramm Cannabis und zusätzlich eine nicht unerhebliche Menge mit Kokain, als Handelsware der Dealer.

Gutachten LKA und Landgerichtsarzt

Die Gutachten des LKA und des Landgerichtsarztes Dr. Rieder deckten sich im Wesentlichen, was den Drogenkonsum der beiden Angeklagten betraf. Während der ältere der beiden laut der analysierten Haarproben hauptsächlich Cannabis konsumierte, bevorzugte der jüngere und vermutlich die treibende Kraft des Händler-Duos Kokain. Die Analysen ergaben, dass zusätzlich Amphetamin, Methamphetamin im Spiel waren.

Drogenkarriere begann in früher Jugend

Für beide Angeklagten bescheinigte der Sachverständige den Beginn der Drogenkarriere im frühen Jugendalter. Der eine experimentierte mit LSD, Pilzen, Ecstasy und Kokain, während der andere schon früh mit Joints begann.

Deshalb kam der Arzt auch zu dem Entschluss, dass die Dealer auch zur Finanzierung ihrer Sucht den Drogenhandel betrieben. Eine Schuldunfähigkeit sah er aber trotz eindeutiger Indizien für eine Suchterkrankung nicht.

Plädoyers nach der Verhandlungspause

Staatsanwalt Benjamin Schauf sah ebenfalls keinen Grund, wegen der Suchterkrankung einen Strafrabatt einzuräumen. Aufgrund der sehr umfänglichen Angaben des Angeklagten mit mongolischer Staatsangehörigkeit konnten jedoch wertvolle Ermittlungsansätze angestoßen werden. Bei seinen Strafanträgen lag er im mittleren Bereich des möglichen Strafrahmens.

Der Verteidiger Matthias Haberl sah mit vier Jahren Gesamtstrafe für seinen Mandanten die angemessene Strafe. Wahlverteidiger Helmut Mörtl und Pflichtverteidiger Rouven Colbatz forderten für ihren Mandanten eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren.

Gericht honoriert Geständnisse

Letztendlich lagen die Richter mit dem Urteil von vier Jahren und sechs Monaten für den älteren und fünf Jahren und zwei Monaten für den jüngeren unter der vom Staatsanwalt geforderten Freiheitsstrafe.

Zusätzlich verhängte die Kammer den gesamtschuldnerischen Einzug des Wertersatzes von 63.000 Euro und zusätzlich 23.000 Euro für den mongolischen Staatsbürger. Dem könnte übrigens noch die Abschiebung drohen. Beiden Angeklagten steht das Rechtsmittel der Revision offen.

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