Herbstgefahr: Wildunfälle wieder wahrscheinlicher
Nordoberpfalz. Mit der anstehenden Zeitumstellung und der früher beginnenden Dämmerung steigt die Gefahr von Wildunfällen.

Dem Gesamtverband der Versicherer zufolge passieren jährlich rund 300.000 derartiger Unfälle. Für Autofahrende heißt dies, besonders vorsichtig zu sein – vor allem in den Abend- und frühen Morgenstunden. Dann quert das Wild häufig in Waldabschnitten oder an Feldrändern die Straßen und man sollte in diesen Bereichen immer bremsbereit sein.
Wildtiere können nämlich die Geschwindigkeit von Fahrzeugen nicht einschätzen und plötzlich auf die Straße springen.
Bei Wildsichtung richtig reagieren
Bei Sichtung eines Tieres am Fahrbahnrand sollte man das Fernlicht ausschalten, um das Tier nicht zu blenden. Außerdem sollte man deutlich langsamer werden oder ganz abbremsen und gegebenenfalls hupen, um das Tier zu verscheuchen. Wichtig: Wildtiere sind meist nicht allein unterwegs, sodass man damit rechnen muss, dass einem Tier unter Umständen weitere folgen könnten.
Lässt sich eine Kollision nicht mehr vermeiden:
Keinesfalls versuchen auszuweichen, sondern voll bremsen und die Spur halten. Ein unkontrolliertes Ausweichmanöver kann schnell am nächsten Baum oder im Gegenverkehr enden.
Verhalten nach einem Wildunfall und Schadensregulierung
Wenn es zu einem Wildunfall kommt, sind die wichtigsten Schritte zunächst, die Warnblinkanlage anzuschalten, eine Warnweste anzuziehen und die Unfallstelle abzusichern. Zudem sollte immer die Polizei verständigt und der Unfall gemeldet werden. Für die Regulierung des Schadens bei der Versicherung muss eine Wildunfallbescheinigung vorliegen, die üblicherweise vom örtlichen Jäger oder Förster ausgestellt wird und nähere Angaben zum Unfallhergang und der Art der Beschädigung am Fahrzeug enthält.
In der Regel ersetzt die Teilkaskoversicherung die entstandenen Schäden infolge eines Zusammenstoßes mit Haarwild (Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs und Hase), manche Versicherungen decken auch sämtliche Unfälle mit Tieren ab. Wenn kein Nachweis bei der Versicherung vorgelegt werden kann, kann der Schaden auch über die Vollkaskoversicherung reguliert werden. Dies bewirkt dann aber eine Rückstufung in eine ungünstigere Schadensfreiheitsklasse.
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