Sogar in Anna-Kapelle geklaut: DNA überführt Seriendieb
Weiden. Die Diebstahlserie im Raum Mähring ist schon sechs Jahre her. Im Mai wurde der Täter bei der Einreise nach Deutschland gefasst und in Untersuchungshaft genommen.

DNA-Spuren überführten einen 37-jährigen Mann. Im Jahr 2017 sammelten Polizisten entsprechende genetische Fingerabdrücke, die einem Tschechen zugeordnet werden konnten. Dieser vertraute bei seiner Einreise aus Tschechien auf die „Vergesslichkeit“ der bayerischen Behörden. Doch die Grenzbeamten ließen im Mai die Handschellen klicken. Nun wurde er aus der Untersuchungshaft dem Schöffengericht in Weiden unter Vorsitz von Hubert Windisch vorgeführt.
Mehrseitige Anklageschrift
Staatsanwalt Thomas Wosch hatte einen dicken Packen Anklageschrift zu verlesen. Insgesamt wurde dem gebürtigen Marienbader eine zweistellige Anzahl von Einbrüchen im deutschen Grenzgebiet zur Last gelegt. Darunter waren ein Einbruch ins Sportheim des SC Mähring, Einbrüche in Gartenhäuschen, Bienenhäuschen und Scheunen. Selbst vor der St.-Anna-Kapelle in Mähring hatte er keinen Respekt. Dort entwendete er gusseiserne Kerzenständer im Materialwert von gerade einmal 50 Euro. Bei den übrigen Einbrüchen fielen ihm Kleinwerkzeuge und Bargeld in die Hände.
Bei der Einreise in Waldsassen festgenommen
Eine große Naivität legte der Angeklagte bei seiner Einreise über Waldsassen nach Deutschland im Frühjahr 2023 zutage. Die Polizei im Landkreis Tirschenreuth hatte unmittelbar nach der Einbruchserie viele DNA-Spuren „gestempelt“, die dem Tschechen mehr oder weniger zweifelsfrei zugeordnet werden konnten.
Um die nicht eindeutigen Spuren ging es dann auch überwiegend Rechtsanwalt Dominic Kriegel, der kurz nach Prozessbeginn ein Rechtsgespräch zwischen Verteidigung, Gericht und Staatsanwaltschaft anregte. Nach längerer Beratung gab Richter Hubert Windisch bekannt, dass die Mehrzahl der Einbrüche durch den Angeklagten eingeräumt wurden. Um den Prozess zu „verschlanken“ wurden einige, nicht eindeutige Diebstahlsspuren nicht weiter verfolgt.
Beweisaufnahme nicht ganz einfach
Verständlicherweise konnten sich die zur Beweisaufnahme geladenen Polizisten aufgrund der zeitlichen Distanz nicht präzise erinnern. Schließlich mussten sie seit dieser Zeit zahlreiche ähnliche Delikte bearbeiten. Einig war man sich jedoch darin, dass es der Dieb eher auf Bargeld abgesehen hatte, als auf Gegenstände wie Werkzeug und anderes Material. Vieles vom Diebesgut ließ er nämlich auf dem Weg über die grüne Grenze bei Mähring einfach in der freien Natur liegen.
Lange Gefängniskarriere in Tschechien
Ein Blick auf sein bisheriges Leben bewies, dass der Angeklagte schon eine Menge Erfahrung hinsichtlich Gefängnisaufenthalten angehäuft hat. In Deutschland verurteilte ihn ein Gericht in Hof 2011 zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe wegen Diebstahls. In Tschechien saß er schon über 10 Jahre im Knast. Seine Schulden tilgt er über Lohnpfändung, sodass ihm nach eigenen Angaben nur 400 Euro im Monat zum Leben bleiben.
Die Dolmetscherin hatte alle Hände voll zu tun. Staatsanwalt Thomas Wosch allerdings auch. In seinem Plädoyer betonte er die besondere Rücksichtslosigkeit der Einbruchsserie, die trotz geringer Beute unverhältnismäßigen Sachschaden anrichtete. Er zeigte sich damit einverstanden, dass nicht eindeutige DNA-Spuren ausgeklammert wurden. Als angemessen hielt er eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten ohne Bewährung, weil die besondere Schwere der Taten gegeben sei.
Schlussstrich unter kriminelle Karriere
Rechtsanwalt Dominik Kriegel versprach im Namen seines Mandanten, dass dieser nun einen Schlussstrich unter seine kriminelle Karriere ziehen will. Zudem attestierte er dem Tschechen ein schlechtes Gewissen unmittelbar nach den Einbrüchen: „Deshalb hatte er auch die erbeuteten Gegenstände auf seinem Rückzug liegen gelassen.“
Bei der Zumessung der Strafe bat er zu berücksichtigen, dass der Angeklagte als Koch arbeitet und sozial eingeordnet ist. „Zehn Monate mit Bewährung sind genug, weil er schon vier Monate in Untersuchungshaft war.“ In seinem Schlusswort, bat der Tscheche um Milde: „Ich bedauere meine Taten zutiefst. Damals war ich jung. Jetzt bin ich geistig erwachsen.“
Keine Bewährungsstrafe möglich
Nach kurzer Beratung zeigte sich das Gericht überzeugt, dass die „besondere Schwere“ bei den Diebstählen zutrifft. Strafmildernd wirkte sich beim Urteil allerdings aus, dass die entwendeten Gegenstände weitgehend den Geschädigten zurückgegeben werden konnten. Allerdings verhängte das Schöffengericht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung.
In der Urteilsbegründung ging stellvertretender Amtsgerichtsdirektor Windisch besonders auf den Umstand ein, dass nicht alle Punkte der Anklage Berücksichtigung fanden.
Seine charmante oberpfälzische Übersetzung des römischen Rechtsgrundsatzes „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten) lautete: „Ea wiads scho gwesn sei, reicht einfach nicht aus.“
* Diese Felder sind erforderlich.