Angeklagter nur „ausgeliehen“: Tschechischer Einbrecher kassiert Haftstrafe in Deutschland

Weiden. Die tschechischen Behörden stellten den Angeklagten nur leihweise zur Verfügung, weil er sich momentan in seinem Heimatland in Haft befindet. Nach dieser Gefängnisstrafe darf er in Deutschland zwei weitere Jahre "sitzen".

20240606 Einbruchdiebstahl Fahrradgeschaeft Foto Martin Stangl
Obwohl der Einbruchdiebstahl in ein Weidener Fahrradgeschäft scheiterte, erhielt der Täter eine Haftstrafe. Foto: Martin Stangl

Ein stiller Alarm wurde einer tschechischen Einbrecherbande zum Verhängnis. Die bereits zum Abtransport bereitgestellten Räder aus einem Weidener Fahrradgeschäft blieben an Ort und Stelle, weil die Polizei schnell anrückte. Einer der damals geflüchteten Einbrecher stand nun vor dem Weidener Amtsgericht.

Hohe kriminelle Energie

Staatsanwältin Magdalena Stahl ließ in ihrer Anklageschrift die hohe kriminelle Energie der Einbrecher erkennen. Im Mai 2021 brachen mehrere Täter in die Werkstatt eines Radgeschäfts ein. Dabei wurden die Plexiglasscheiben des massiven Rolltores mithilfe eines Gasbrenners so geschmolzen, dass diese anschließend herausgebrochen werden konnten. Durch diese Öffnung wuchtete die Bande teilweise noch verpackte Räder in den Innenhof des Geschäftes, von wo sie in einen bereitgestellten Fiat Ducato verladen wurden.

Nachdem die Werkstatt mit einer Alarmanlage gesichert war, rückte schon drei Minuten nach dem stillen Alarm die Polizei an. Die Täter flüchteten zu Fuß ohne Beute. Wäre der Diebstahl vollendet worden, hätte es nach Angaben des Geschäftsinhabers einen Schaden von über 25.000 Euro gegeben. Die Staatsanwältin ging daher von einem besonders schweren Einbruchdiebstahl mit Sachbeschädigung aus.

Weiterer Einbruch am Folgetag

Zusätzlich wurde dem Angeklagten vorgeworfen, am Folgetag bereits wieder tätig gewesen zu sein. Dieses Mal vergriff er sich an einem Wohnmobil und wurde aber gefasst. Aus Mangel an Beweisen wurde er auf freien Fuß gesetzt. Daraufhin verdünnisierte er sich zurück in sein Heimatland. Zwischenzeitlich wurde er in Tschechien einschlägig verurteilt.

Von der JVA Kladno wurde er nun kurz für die Gerichtsverhandlung in Weiden „ausgeliehen“.
In einem Rechtsgespräch, das von Strafverteidiger Marc Steinsdörfer zu Beginn der Verhandlung angeregt wurde, einigte man sich darauf, dass bei einem Geständnis des Geschäftseinbruches der zweite Vorwurf nicht weiter verfolgt werden würde.

Details zum Einbruch in Fahrradgeschäft durch Zeugen

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Carina Särve bat den damaligen Sachbearbeiter der Polizei in den Zeugenstand. Dieser berichtete von der massiven Gewaltanwendung, die beim Eindringen in die Werkstatträume des Geschäftes angewendet wurde. Frustriert zeigte er sich, dass die Beweise beim darauffolgenden Einbruch in ein Wohnmobil nicht ausreichten, um den mutmaßlichen Täter dingfest zu machen.
Beinahe frech ließ dieser sich von Weiden aus mit dem Taxi zu seinem Wohnsitz nach Prag kutschieren.

Der grenzüberschreitende Fahndungsaufruf resultierte daraus, dass die hinterlassenen DNA-Spuren zweifelsfrei dem inzwischen Angeklagten zuzuordnen waren.

Geschäftsinhaber schockiert

Weitere Details zum Einbruch wusste der Geschäftsinhaber zu berichten. Etwa zwei Wochen vor der Tat war ein angeblicher Polizeibeamter bei ihm aufgetaucht und hatte sich erkundigt, ob das Anwesen mit Videokameras überwacht werde. Auch einen provozierten Unfall eines Paketdienstes, bei dem das Rolltor 14 Tage zuvor beschädigt wurde, wollte er nicht ausschließen. Die vom Angeklagten angebotene Entschuldigung wollte er nicht annehmen.

Haftstrafen gefordert

Bevor die Richterin die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten beleuchtete, verlas sie ein Gutachten, das zweifelsfrei die Anwesenheit des Angeklagten an den Tatorten belegte. DNA-Anhaftungen räumten jeden Zweifel aus.

Staatsanwältin Magdalena Stahl forderte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung. Dem schloss sich Pflichtverteidiger Steinsdörfer an. Er bat jedoch das Gericht, eine Aussetzung zur Bewährung vorsichtig zu prüfen. Das Gericht schloss sich den Strafanträgen an und verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung.

In ihrer Begründung stellte es fest, dass das Gericht den Diebstahl als vollendet betrachtet und verwies auf die besondere kriminelle Energie der Täter. Auch die wenig aussichtsreiche Sozialprognose bewog die Kammer eine Verwahrung hinter Gittern auszusprechen. Und die kann der nun Verurteilte mindestens vier Jahre in Anspruch nehmen. Nach eigenen Angaben verbüßt er momentan in Tschechien noch eine Freiheitsstrafe wegen mehrerer Einbrüche. Danach gehts mit dem Polizeitaxi zurück nach Deutschland, wo er zwei weitere Jahre über seine Zukunft nachdenken kann.

Bis das Urteil rechtskräftig ist, darf er aber noch die deutsche Gastfreundschaft am Almesbacher Weg in Anspruch nehmen.

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