Speinshart senkt Grundsteuer-Hebesatz – und erhofft sich trotzdem Mehreinnahmen

Speinshart. Die Gemeinde passt ab 2025 die Grundsteuer an, die Hebesätze A und B werden gesenkt, doch mit dem Ziel, Mehreinnahmen zu generieren. Bürgermeister Nickl erwägt wegen finanzieller Zwänge und Unsicherheiten auch eine moderate Erhöhung der Grundsteuer.

Die Gemeinde Speinshart steht vor gewaltigen finanziellen Herausforderungen, zum Beispiel bei der Modernisierung und energetischen Sanierung der Kindertagesstätte und der Kinderkrippe. Da sind die jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von zirka 22.000 Euro aus der Grundsteuer nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Foto: Robert Dotzauer

Wegen einiger Unwägbarkeiten bei den Messbeträgen will die Klostergemeinde bei der Festsetzung der neuen Grundsteuern vorsichtig agieren. Die Gemeinde Speinshart passt ab 2025 wie landesweit die allermeisten Kommunen die Grundsteuer an. Die Hebesätze A und B werden gesenkt. Allerdings ist damit keine aufkommensneutrale Anpassung verbunden.

Grundsteueranpassung mit Bedacht

Ein bisschen lockt auch in der Klostergemeinde der Ruf des Geldes, die neuen Grundsteuerregelungen zur Generierung von Mehreinnahmen zu nutzen. Ganz im Gegensatz dazu ist es der Staatsregierung wichtig, dass die gesamten Grundsteuer-Einnahmen einer Kommune nach der Reform nicht höher sein sollen als davor.

Ein frommer Wunsch, den Bürgermeister Albert Nickl mit finanziellen Zwängen und noch bestehenden Restunsicherheiten bei der Festsetzung der Grundsteuermessbeträge durch die Finanzämter begründet. „Zirka 10 Prozent der Grundsteuermessbescheide stehen noch aus. Zudem erwarten die Gemeinden Widersprüche von Grundstückseigentümern“.

Hebesatzanpassungen in der Region

Die Beschlusslage in vielen Kommunen der Region ist ganz unterschiedlich. Während zum Beispiel die Stadt Kemnath den Hebesatz bei künftig höheren Messbeträgen für die einnahmestarke Grundsteuer B auf 160 und die Marktgemeinde Kirchenthumbach auf 165 senkt, die Gemeinde Schwarzenbach ab 1. Januar 2025 den Faktor 180 anwendet und sich die Städte Eschenbach und Grafenwöhr an einem künftigen Hebesatz von 200 bzw. 230 orientieren, bleibt er im Oberzentrum Weiden bei 400 unangetastet.

Sicherheitspuffer im Speinsharter Gemeinderat

Sicherheit zuerst hieß es bei der Festsetzung der neuen Hebesätze im Speinsharter Gemeinderat. „Wir brauchen wegen der Restrisiken bei den Messbetragsfestsetzungen und fehlender Datensätze einen Sicherheitspuffer“, argumentierte der Bürgermeister. Eine Feststellung, die sich auch auf Empfehlungen des bayerischen Gemeindetages stützt.

Albert Nickl machte zudem deutlich, dass es in Einzelfällen auch Verschiebungen von der Steuerart A zur Grundsteuer B geben werde, zum Beispiel bei landwirtschaftlichen Wohngebäuden. Insgesamt müssten die Steuerpflichtigen ganz unterschiedlich mit einem Mehr oder weniger an Steuer rechnen. Dennoch gab der Sitzungsleiter zu, wegen allgemein sinkender Steuereinnahmen auch eine „moderate Erhöhung“ der Grundsteuer im Blick zu haben. „Die hohe Politik macht es sich mit dem Vorschlag zur Aufkommensneutralität zu einfach“, grantelte Albert Nickl. Immerhin habe sich seit dem Gesetz aus dem Jahr 2020 bei der wirtschaftlichen Entwicklung Einiges zum Negativen geändert.

Vorschläge zur Anpassung der Hebesätze

Der Bürgermeister schlug nach Vorberatungen in nichtöffentlicher Sitzung eine Senkung der Hebesätze von 380 von Hundert auf 290 bei der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und bei der Gemeindesteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke auf 240 von Hundert vor. Eine Empfehlung, die auch aus den Reihen des Gemeinderates zustimmend kommentiert wurde.

Während Martin Rodler differenzierte: „20 Prozent Puffer sind zwar nicht mehr moderat, aber man muss auch die Verpflichtungen der Gemeinde betrachten“ betonte zweiter Bürgermeister Roland Hörle Überlegungen, die Hebesätze nach zwei Jahren mit Rücksicht auf die dann vollständig vorliegenden Datensätze zu überprüfen. Ein Ja zu einer bescheidenen Erhöhung kam auch von Christian Höllerl. „Wir müssen uns nach der Decke strecken und unsere Entscheidung kommunizieren“.

Bedeutende finanzielle Herausforderungen

Um spätere Korrekturen zu vermeiden, warnte Holger Götz vor einer zu starken Senkung der Steuersätze und plädierte bei der Grundsteuer B für einen Hebesatz von 250 von Hundert. Mit der Neufestsetzung der Hebesätze ab 1. Januar 2025 auf der Basis der neuen Messbeträge kalkuliert die Klostergemeinde mit jährlichen Einnahmen in Höhe von zirka 133.000 Euro. 2023 betrug das Grundsteueraufkommen 111.000 Euro.

ILE-Region und finanzielle Verantwortung

Schon beim nächsten Tagesordnungspunkt begab sich das Gremium wieder in den Ausgabenmodus. Das Management der ILE-Region im Vierstädtedreieck ist mit Blick auf die Verwaltungskosten auf die Unterstützung der 10 beteiligten Kommunen angewiesen. Für 2025 beträgt das Haushaltsvolumen 210.000 Euro. Für die Gemeinde Speinshart errechnet sich auf der Basis der Einwohnerzahlen ein Beitrag in Höhe von 9.290 Euro. Unter Berücksichtigung von staatlichen Fördergeldern muss die Kommune mit einem Kostenanteil von 5.508 Euro rechnen. Eine gute Geldanlage, so die Anmerkung des Bürgermeisters.

Die Mitgliedschaft beim kommunalen Bündnis der Integrierten Ländlichen Entwicklung ermögliche bei vielen Investitionen verbesserte Fördermöglichkeiten. Zudem lobte Albert Nickl das Instrument zur Förderung von Kleinprojekten. Der Rat genehmigte den Gemeindeanteil von netto 5.508 Euro einstimmig.

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