Stadtratssitzung in Auerbach im Schnelldurchgang

Auerbach. Die Mitglieder waren sich bei den sechs anstehenden Punkten in der Tagesordnung schnell einig und alle Anträge wurden einstimmig beschlossen.

Im Auerbacher Bürgerwald soll ein neues Gebiet für Windkraft ausgewiesen werden. Foto: Jürgen Masching

Eine wichtige Information gab Bürgermeister Joachim Neuss am Ende der monatlichen Stadtratssitzung bekannt. „Die Baustelle in der Unteren Vorstadt beansprucht nun schon eine sehr lange Zeit. Dies liegt nicht daran, dass zu wenig gearbeitet wird, sondern es liegt daran, dass es an dieser Baustelle erhebliche Schwierigkeiten gibt. Sowohl mit dem Untergrund im Straßenbereich selber, der nicht ausreichend verdichtet war, somit musste viel tiefer ausgekoffert werden, als auch Probleme, und hier für die angrenzenden Hauseigentümer. Denn kein einziges Haus war abgedichtet.“

So mussten alle Anwesen freigelegt und den Hauseigentümern Zeit gegeben werden, damit diese ihr Haus verdichten. Zudem wurde jetzt bei einem Haus festgestellt, dass dies nicht einmal ein Fundament hat. „Jedoch greift man natürlich mit den Straßenarbeiten hier ein und dem Besitzer muss jetzt Zeit gegeben werden, dies zu ändern.“ Das Ziel soll jetzt sein, in der Winterphase, wo nicht gearbeitet wird, die Straße für die Durchfahrt zu öffnen. Die Fertigstellung soll planmäßig dann im Frühjahr sein. „Entschuldigung für die Umstände, aber es sind Schwierigkeiten aufgetreten, womit absolut nicht zu rechnen war“, so das Auerbacher Stadtoberhaupt am Ende.

Hebesatz wird angepasst

Zum ersten Tagespunkt – Grundsteuerreform; Satzungsbeschluss zur Hebesatzsatzung 2025 – wies Bürgermeister Joachim Neuss auf die Meldungen in den Medien hin, dass bereits viele Kommunen ihre Steuersätze beschließen und so wird dies nun auch in Auerbach so sein. „Der Grund dafür dürfte jedem bekannt sein. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 wurde die Unvereinbarkeit der bisherigen Grundsteuererhebung festgestellt. Nun wurden die Kommunen aufgefordert, neue Sätze zu entwickeln.“ Im Freistaat Bayern wurde am 10. Dezember 2021 das Bayerische Grundsteuergesetz verabschiedet, welches sich bei Grundvermögen vom Bundesmodell unterscheidet.

„Wir wurden aufgefordert, noch in diesem Jahr neue Grundsteuersätze zu erheben“, so Neuss. „Diese Hebesätze sollen aufkommensneutral gestaltet werden, und da beginnt schon das erste Problem.“ Aufkommensneutral heißt, dass die Kommune möglichst nicht weniger, aber auch nicht mehr einnehmen soll. „Dies heißt aber auch nicht, dass der ein oder andere Bürger nicht mehr oder weniger zahlt.“ Grundstücksbesitzer wurden aufgefordert, Grundsteuermeldungen abzugeben; bei der Stadt sind bis heute etwa 85 Prozent eingegangen, die restlichen 15 Prozent müssen geschätzt werden. „Wir haben uns in zwei Sitzungen mit diesem Grundsteuerrechnungsmodell beschäftigt und uns auf den neuen Satz geeinigt, der heute beschlossen wird“, erklärte das Auerbacher Stadtoberhaupt.“

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 200 v.H.
  2. 2. Grundsteuer B (für Grundstücke) 200 v.H.

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Der bisherige Hebesatz von 350 v.H. (sowohl A und B) ist mit dem neuen Hebesatz nicht zu vergleichen, weil die Berechnung eine vollständig andere ist. Die anwesenden Stadtratsmitglieder beschlossen einstimmig den Beschluss der Verwaltung.

Keine weiteren Flächen für PV-Anlagen

Im Tagesordnungspunkt drei wurde über die Vorrangflächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen entschieden, hierbei um das weitere Vorgehen. Der Stadtrat hatte sich bereits 2009 bzw. 2010 ausführlich mit dem Thema beschäftigt. Es wurden hier sechs konkrete Flächen für die Ausweisung von Freiflächen-PV-Anlagen festgelegt. Die Gesamtfläche der für Photovoltaikanlagen ausgewiesenen Flächen soll unterhalb des 1,0 %-Anteils an der Gesamtfläche des Gemeindegebietes liegen. Mittlerweile wurden einige Freiflächenanlagen realisiert oder stehen vor der Fertigstellung, wie bei Hagenohe. Die Konzentrationsflächen und zwei weitere realisierte Flächen bei Gunzendorf und Ranzenthal addieren sich auf einen Flächenanteil von 0,71 %.

Bezieht man die geplante Anlage „Auf der Ruh“ mit ein, wird ein Anteil von 0,78 % an der Gemeindefläche erreicht. In einer städtischen Klausurtagung am 19.10.2024 wurde das Thema erneut aufgegriffen und erörtert, wie mit der Ausweisung von Vorrangflächen weiterhin verfahren werden soll. „Hier sind wir zu der gemeinsamen Überzeugung gelangt, ohne Abstimmung, dass wir einen erheblichen Beitrag geleistet haben und erst einmal keine weiteren Flächen zur Verfügung stellen.“ So wurde dies auch hier einstimmig beschlossen.

Neues Gebiet im Bürgerwald

Zum Thema Windenergieanlagen hatte es einen Stadtratsbeschluss vom 08.03.2023 gegeben und hier wurde über die Meldung der Flächen im Stadtrat beraten. Im Juli 2024 wurden die Ausschlusskriterien neu definiert. Dies hat zur Folge, dass die von der Stadt Auerbach gemeldeten Fläche östlich der B85 bei Sackdilling nicht mehr als Flächen für Windkraftanlagen geeignet sind, denn der Truppenübungsplatz gilt als Natura 2000 – Vogelschutzgebiet und auch 1000 m im Umgriff von dieser Zone darf keine Windkraftanlage errichtet werden. „Nun sind wir erneut gefordert, Flächen zu melden. Aus Sicht der Verwaltung erscheint eine große Fläche im Stadtwald bei der Hohen Tanne geeignet, die wiederum die neuen Kriterien erfüllt.“

Hier könnten rund 200 ha für Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden. Das Stadtgebiet umfasst 78,23 km², mit rund 200 ha würden 2,55 % gemeldet und damit das Ziel von 2,0 % übertroffen. „Wir müssen bis zum 31.10. an den Planungsausschuss melden und werden dann sehen, ob die Fläche in der weiteren Prüfung auch standhält“, sieht es Neuss. In der besagten Klausurtagung am 19.10.2024 wurde das Thema ausführlich erörtert. Der Stadtrat beschloss den Vorschlag der Verwaltung einstimmig.

Die Baustelle in der Unteren Vorstadt dauert noch an. Foto: Jürgen Masching

Weitere Tagesordnungspunkte schnell beschlossen

Der Tagesordnungspunkt – Bauantrag der Regens-Wagner-Stiftung, Neubau eines Wohnheims für Menschen mit Behinderung mit 24 Plätzen – wurde ebenso schnell abgearbeitet und zum vorliegenden Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Für das Projekt „Haus Franziskus“ sei die Erschließung gesichert, es werden sechs Stellplätze errichtet. Die Baukosten belaufen sich auf etwa 3.300.000 Euro. Das geplante Bauvorhaben weist eine Nutzfläche von 1.344,64 m² auf.

Der Jahresantrag für das Städtebauförderungsprogramm; Bedarfsmitteilung für die Jahre 2025 – 2028 wurde einstimmig beschlossen, ebenso die Erneuerung der Leuchten zur Steigerung der Energieeffizienz in der Helmut-Ott-Halle.

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