Vorrangflächen für Windräder im Speinsharter Forst

Speinshart. "Wer nicht mitgestaltet, wird gestaltet" - für den Speinsharter Gemeinderat ein Grundsatz, der auch für die Auswahl möglicher Windkraft-Standorte gilt. Dazu bilden vier Kommunen eine Interessengemeinschaft.

Im Waldgebiet des Speinsharter Forstes zwischen den Gemeinden Speinshart, Neustadt am Kulm, Vorbach und Speichersdorf stehen die Zeichen auf Windkraft. Foto: Robert Dotzauer

Ein Windpark vor dem Rauhen Kulm oder auf dem Barbaraberg ist für die meisten Menschen auch in Zeiten der Energiewende undenkbar. Doch im Bereich des „Speinsharter Forstes“, einem großen Waldgebiet mit rund zwölf Quadratkilometern Größe und nur wenige Kilometer von den Nordoberpfälzer Naturdenkmälern entfernt, stehen die Weichen auf Windkraft. Die ehemaligen Klosterwaldungen, seit der Enteignung im Rahmen der Säkularisation im Eigentum des Freistaates und ganz überwiegend gemeindefreies Gebiet, stehen im Blickfeld der Planer.

Als mögliche Vorrangfläche steht das Waldgebiet schon in den Fortschreibungen der Teilkapitel Windenergie der Regionalen Planungsverbände Oberpfalz Nord und Oberfranken-Ost. „Eine Flächen-Privilegierung, die auch die Kommunen nicht teilnahmslos begleiten dürfen“, wie Bürgermeister Albert Nickl in der Ratssitzung feststellte. Hintergrund sei zudem die Aufforderung der Regionalen Planungsverbände, mögliche Potenzialflächen auf dem Gemeindegebiet zu melden. Für Nickl ein Grund mehr, zu reagieren. „Wenn wir nicht mitgestalten, werden wir von der Regierung gestaltet“, so die Sorge des Speinsharter Gemeindechefs. Geteilt wird die Befürchtung auch von den weiteren Anrainergemeinden.

Ein interkommunaler Pakt

Die Antwort ist ein interkommunaler Pakt der Gemeinden Speichersdorf, Speinshart, Neustadt am Kulm und Vorbach zum Thema Windenergie im Speinsharter Forst. Er soll die Interessen der vier Gemeinden und der Bürgerschaft bündeln. Albert Nickl berichtete von einem Treffen der Ratsgremien aller vier Kommunen, um die Überlegungen zum Bau von jeweils zwei Windrädern auf den Gemeindegebieten von Speichersdorf, Speinshart und Neustadt am Kulm und vier Anlagen im gemeindefreien Gebiet zu erörtern.

„Einer grenzwertigen Höchstzahl an Windrädern“, so der Bürgermeister, die Albert Nickl mit der Forderung verknüpfte, im Gegensatz zu den Vorschlägen der Regionalen Planungsverbände Mindestabstände von 1000 Metern zu Ortschaften und von 800 Metern zu Einzelgehöften einzuhalten.

Wertschöpfung für Kommunen und Bürger

Zu den weiteren Wünschen gehörten eine Beteiligung von Gemeinden und Bürgern an der Wertschöpfung der Anlagen. Denkbar nannte der Bürgermeister auch eine Beteiligung der regionalen Genossenschaft Neue Energien West Grafenwöhr (NEW). Als weiteres wichtiges Ziel schwebe ihm die Aufteilung des gemeindefreien Gebietes auf die Anliegergemeinden vor. Dazu plädierte Nickl für eine umgehende Wiederaufnahme der seit Jahren ruhenden Verhandlungen. Über den Zwischenstand der Windkraftplanung will der Bürgermeister die Bevölkerung offen und transparent im Herbst 2023 informieren.

In der Diskussion forderte Wolfgang Merkl, bei der Standortplanung von Windkraftanlagen auf ausreichende Abstände zu den Ortschaften zu achten. Betroffen sei unter anderem die Ortschaft Dobertshof. Ein Wunsch, den auch zweiter Bürgermeister Roland Hörl unterstützte und eine Windkrafttechnik forderte, die mit individuellen Betriebszeiten die Lärmbelastungen für manche Anwesen in Grenzen halte. Ein Ja zum Flächenvorschlag kam auch von CSU-Fraktionssprecher Christian Höllerl, der gleichzeitig die Zusammenarbeit der vier betroffenen Kommunen begrüßte. Zur Meldung möglicher Potenzialflächen werde es höchste Zeit, befand FW-Sprecher Holger Götz. Viele Gemeinden und Verbände hätten längst reagiert.

Beschluss einstimmig

Information und Diskussion endeten in die einstimmigen Beschlüsse des Gemeinderates, dem Planungsverband Oberpfalz Nord Vorrangflächen im Bereich einer Enklave der Gemeinde im Speinsharter Forst zu melden, weitere Vorrangflächen auch im gemeindefreien Gebiet zu befürworten und die Verhandlungen zur Aufteilung des gemeindefreien Gebietes des Speinsharter Forstes auf die Anliegergemeinden wieder aufzunehmen.

* Diese Felder sind erforderlich.