Kreistag Tirschenreuth entscheidet über das Bürgerbegehren der „Initiative Klinik Retten“

Tirschenreuth. Am Freitag, 17. Mai, wird der Kreistag über die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens der „Initiative Klinik Retten“ zur Zukunft des Krankenhauses Tirschenreuth entscheiden.

5000 Bürgerinnen und Bürger gingen im Januar gegen die Verkleinerung der Krankenhäuser im Landkreis Tirschenreuth auf die Straße. Foto: Martin Zimmer

Es ist wohl der letzte Versuch, das Krankenhaus Tirschenreuth in der bisherigen Form zu erhalten: Der von der „Initiative Klinik Retten“ (IKR) ins Leben gerufene Bürgerentscheid, den 8270 Landkreisbürger/innen unterzeichnet haben. Angeführt von Notärzten und medizinischem Fachpersonal haben engagierte Frauen und Männer in den vergangenen Monaten fleißig Unterschriften gesammelt, um das scheinbar Unvermeidbare doch noch umzukehren.

Ob das Bürgerbegehren rechtlich zulässig ist, entscheidet sich kurz vor Pfingsten. Am Freitag, 17. Mai, 13 Uhr, trifft sich der Kreisrat zu einer Sitzung im Landratsamt. Dieser Tag ist der letztmögliche Werktag innerhalb der vierwöchigen Frist, die die Landkreisordnung bis zur Entscheidung über die Zulassung einräumt.

Mindestanzahl locker überboten

Eines ist klar: Die Mindestanzahl an gültigen Unterschriften als Voraussetzung für die Zulässigkeit wurde deutlich erreicht, das vorgeschriebene Quorum von mindestens sechs Prozent der Kreisbürger/innen erfüllt (4300 Einwohner). Insgesamt wurden laut Landratsamt 8270 gültige Unterschriften abgegeben, was eine Quote von 13,92 Prozent bedeutet.

Inhaltlich wurde das Bürgerbegehren kommunalrechtlich und medizinrechtlich geprüft. Die Ausgangslage war kompliziert: Ist der Landkreis überhaupt zuständig? Ob er im Sinne der Antragsteller handeln kann? Ob die Fragestellung eindeutig genug ist? Alles im Vorfeld zu klärende Fragen. Die IKR hat folgende Formulierung des Bürgerbegehrens gewählt: „Sind Sie dafür, dass der Landkreis Tirschenreuth für all seine Bürgerinnen und Bürger die ständige Erreichbarkeit eines Krankenhauses mit Basisnotfallversorgung innerhalb von 30 beziehungsweise 40 Pkw-Minuten sicherstellen muss?“

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