Diebstahl von Drogerieartikeln bringt Seriendieb hinter Gitter
Weiden. Bereits einen Monat nach seiner Verurteilung im März wurde ein Weißrusse wieder straffällig. In mehreren Drogeriemärkten klaute er diverse Artikel und wurde auf frischer Tat ertappt.

Zwei Polizisten chauffierten den 35 Jahre alten Weißrussen aus seinem derzeitigen Zuhause am Almesbacher Weg zum Amtsgericht in Weiden. Direkt im Anschluss an die Verhandlung brachte ihn die Eskorte wieder in die JVA. Dort verbüßt er nun eine weitere Freiheitsstrafe.
Im März Bewährungsstrafe wegen Diebstahls
Bereits im März stand der arbeitslose Schreiner vor dem Amtsgericht in Weiden. Damals verurteilte ihn Richterin Corina Särve zu einem Jahr Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Damals wurde ihm unter anderem zur Last gelegt, dass er in einem Verbrauchermarkt mehrere Flaschen Whisky entwendet hatte.
Da er damals bereits vier Monate in Untersuchungshaft saß, wurde das Urteil zur Bewährung ausgesetzt. Die Richterin begründete dies – wie in solchen Fällen üblich – damit, dass der „Hafteindruck während der Untersuchungshaft“ eine gewisse Läuterung verursacht hätte.
Vertrauensvorschuss missbraucht
Diesen Vertrauensvorschuss hat der Angeklagte bereits einen Monat nach der Freilassung gründlich missbraucht. Er wurde bei seinen Seriendiebstählen auf frischer Tat und per Videoüberwachung ertappt. Das hatte zur Folge, dass er erneut in Untersuchungshaft und nun vor das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Hubert Windisch kam. Nachdem der weißrussische Staatsbürger kein Wort Deutsch spricht, musste eine Dolmetscherin beigezogen werden.
Oberstaatsanwalt Christian Härtl warf dem 35-jährigen Mann in der Anklage vor, mit Seriendiebstählen seinen Lebensunterhalt „verdient“ zu haben. Er listete mindestens vier vollendete Diebstähle auf. Der Vorwurf lautete daher auf gewerbsmäßigen Diebstahl.
Pflichtverteidiger Rouven Colbatz räumte im Namen seines Mandanten die Taten weitgehend ein. Lediglich bei der „Vollendung“ hatte der Strafverteidiger seine Probleme, weil sich der Mann zumindest in einem Fall noch innerhalb der Geschäftsräume bei der Stellung durch das Drogeriemarktpersonal bewegte.
Auf frischer Tat ertappt
Wie immer ging das Schöffengericht mit großer Sorgfalt dem Tatvorwurf nach. Deshalb wurden zwei Zeuginnen befragt. Die Abteilungsleiterin eines Verbrauchermarktes berichtete von großen Belastungen, die sie während der Diebstahlserie ausgesetzt war. Schließlich kam sie dem Angeklagten auf die Spur, weil immer wieder zur Mittagszeit diverse Artikel aus den Regalen verschwanden. Per Videoüberwachung kam man schließlich dem 35-Jährigen auf die Spur.
Die Filialleiterin eines Drogeriemarktes in der Max-Reger-Straße fackelte nicht lange, nachdem sie Verdacht geschöpft hatte. Sie sprach den Mann an und brachte ihn bis zur Festnahme ins Büro. Dort wurden unter dem Hemd – neben den geklauten Artikeln im Rucksack – weiteres Diebesgut am Körper entdeckt.
Diebstahl zum Lebensunterhalt
Als Grund für die Seriendiebstähle gab der Angeklagte an, damit die Personen bezahlen zu wollen, bei denen er Unterkunft gefunden hatte. Eigentlich sei er von einem Mann in Weißrussland angesprochen worden, über Polen nach Deutschland zu kommen, um dort zu arbeiten. Diese Arbeit und „den Mann“ habe er bei seiner Ankunft nie gefunden und sei folglich quasi gezwungen gewesen, anderweitig sein Dasein zu fristen. Das ging schief und führte zur ersten Verurteilung.
Während der ersten Untersuchungshaft hat der Mann dann 150 Euro durch Arbeit angespart, um nach Weißrussland zurückreisen zu können. Dies sei aber für die Heimreise schlicht und ergreifend zu wenig gewesen, weshalb er umdisponieren musste und kurzerhand in Deutschland blieb.
In Haftzelle Asylantrag gestellt
Als cleverer Schachzug erwies sich, dass der Angeklagte aus der Haftzelle heraus einen Asylantrag gestellt hat. Als Begründung gab er an, dass er Angst habe, in seinem Heimatland zum Militärdienst einberufen zu werden. Das bedeutet, dass er bis zum Abschluss des Asylverfahrens Sozialleistungen, eine bezahlte Unterkunft und erst einmal Schutz vor Rückführung genießt.
Diesen Sachverhalt nutzte geschickt Strafverteidiger Colbatz: „Nachdem mein Mandant nun Sozialleistungen erhalten wird, fällt der Grund zum Klauen weg.“ Eine Bewährungsstrafe sei deshalb in Betracht zu ziehen. Staatsanwalt Härtl plädierte auf ein Jahr und neun Monate Haft ohne Bewährung: „Der Rückfall bereits einen Monat nach der letzten einschlägigen Verurteilung wiegt besonders schwer.“
Gericht unbeeindruckt
Das Schöffengericht zeigte sich von der Argumentation des Verteidigers unbeeindruckt und verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monate ohne Bewährung. „Im Kontext zu allen anderen hier schon verurteilten Seriendieben ist hier keine Bewährung möglich“, so Hubert Windisch in der Urteilsbegründung.
Damit muss der Verurteilte weitere 16 Monate ins Gefängnis. Zusätzlich wird die Bewährung für die bereits verhängte Haftstrafe widerrufen. Das bedeutet, dass der Seriendieb insgesamt für seine Diebstähle mindestens 18 Monate ins Gefängnis muss. Nach zwei Dritteln der Haftzeit ist unter bestimmten Voraussetzungen eine vorzeitige Entlassung möglich.
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