Zu Sexualtherapie verurteilt: 52-Jähriger vergreift sich an 18-Jähriger

Weiden/Tirschenreuth. Ein 52-Jähriger aus dem Landkreis Tirschenreuth vergreift sich wiederholt an Frauen, die er nach Festen zum Übernachten mit nach Hause nimmt. Das Landgericht Weiden verurteilt ihn zu Haft auf Bewährung. Auflage: eine Sexualtherapie.

Gericht, Landgericht, Justizgebäude, Weiden, Amtsgericht, Sozialgericht,  2
Das Justizgebäude in Weiden. Foto: OberpfalzECHO

Die Frauen dachten sich nichts. Im ersten Fall 2017 befand sich die damalige Ehefrau des 52-Jährigen mit in der Wohnung (nach dem Vorfall wurde sie zur Ex-Frau). Im zweiten Fall 2022 schlief eine Freundin des Opfers mit im Bett und ihr Freund gleich nebenan im Gästezimmer. Und trotzdem griff der 52-Jährige wieder an.

Vorher bei Teichfest gefeiert

Juni 2022. Man hatte bei einem Fest im Landkreis Tirschenreuth gefeiert, man hatte getrunken. Der 52-Jährige bot den Dreien eine Übernachtungsmöglichkeit an. Als die beiden jungen Frauen im Gästebett eingeschlafen waren, schlüpfte er mit unter die Decke und tatschte los. Vor Gericht räumt er ein: „Ich rechnete mir eine Gelegenheit aus, dass es auch mal wieder zum Sex kommt.“ Er sei damals schon länger allein gewesen.

Die Mädchen sind wie erstarrt. Sie stellen sich schlafend, bis die Freundin des Opfers schließlich laut sagt: „Kannst du auch nicht schlafen?“ Der 52-Jährige zieht wieder ab. Nichts passiert? Oh doch. Jedes Eindringen in den Körper ist vor dem Gesetz eine Vergewaltigung. Mindeststrafe 2 Jahre. In diesem Fall ist es rechtlich eine „versuchte“ Vergewaltigung, weil der Täter irrtümlich annahm, das Opfer schlafe.

„Haarscharf“ an Gefängnis vorbei

Weil der 52-Jährige die gleiche Nummer schon 2017 abgezogen hat – Bekannte übernachtet auf der Couch, er tastet unter der Decke herum – schrammt der 52-Jährige „haarscharf“ am Gefängnis vorbei. Berufungsrichter Florian Bauer und seine Schöffen verurteilen ihn am Mittwoch zu 2 Jahren Haft auf Bewährung. In erster Instanz vor Amtsgerichtsdirektor Markus Fillinger in Tirschenreuth hatte es im Februar noch 2,5 Jahre „ohne“ gegeben.

Was ist diesmal anders? Der Arbeiter hat die Zeit bis zur Berufungsverhandlung am Landgericht Weiden genutzt. Er zahlt inzwischen einen Täter-Opfer-Ausgleich an die junge Frau. Anwalt Matthias Haberl legt Kontoauszüge vor. 5000 Euro sollen es werden, 1700 sind schon abgestottert. Und der Angeklagte hat nach langem Ringen beim IVS in Nürnberg angerufen: beim „Institut für Verhaltenstherapie, Verhaltensmedizin und Sexuologie“. Dort könnte er eine Therapie beginnen.

Staatsanwalt nicht überzeugt

Das muss er auch. Das ist die Auflage der Berufungskammer. Denn: „Bei Ihnen gibt es schon ein Problem, das tiefer geht und das Sie vielleicht in Gänze noch nicht einsehen“, sagt Richter Bauer. Gerettet habe den 52-Jährigen letztlich seine dennoch gute Sozialprognose. Er lebt eingeordnet, geht einer Arbeit nach, hätte jetzt „auch wieder jemanden gefunden“. Ein Bewährungshelfer wird dem 52-Jährigen drei Jahre lang auf die Finger sehen.

Staatsanwalt Matthias Biehler hatte in seinem Plädoyer keinen Weg zur Bewährung gesehen. „Für mich könnte man das mustergültige Urteil des Amtsgerichts Tirschenreuth 1:1 abschreiben.“ Das Vorgehen des 52-Jährigen ist ihm zu planmäßig. Schon 2017 habe dieser bewusst den Schlaf des Opfers ausgenutzt, dies 2022 noch einmal gesteigert. Die Bemühungen des Angeklagten um eine Therapie hält er für halbherzig.

* Diese Felder sind erforderlich.