Windpark-Debatte in Schlammersdorf entfacht
Schlammersdorf. Windräder in den Privatwäldern? Menschen- und naturverträglich soll die Errichtung von Windrädern sein. Eine gewisse Goldgräberstimmung lässt dieses Credo hintan stehen, wie in vielen Kommunen festzustellen ist.

Privilegierten Landeigentümern lockt die Aussicht auf das große Geld. Es geht um den Ausstieg aus der fossilen Stromerzeugung. Ein weiter so wie bisher geht nicht. Die Republik braucht Strom. Deshalb ist der Druck, den Bund und Länder gegenwärtig mit ihren Gesetzen zum beschleunigten Ausbau der Windkraft ausüben, gewaltig.
Bekanntlich müssen die Kommunen bis Ende 2032 zumindest 1,8 Prozent ihrer Fläche für mögliche Windenergiestandorte ausweisen. Werden die Flächenziele nicht erreicht, entfällt die Vorgabe von Mindestabstandsregeln zur Wohnbebauung. Damit würde der Windkraft überall im Außenbereich Tür und Tor geöffnet, befürchtet auch Schlammersdorfs Bürgermeister Johannes Schmid.
Rundbrief des Bürgermeisters
In einem Rundbrief versuchte es der Gemeindechef mit Aufklärung. Unter Hinweis auf eine schon vor geraumer Zeit veranlasste Windpotentialanalyse beleuchtete der Bürgermeister die nach Auswertung des Gutachtens verträglichen Standorte von Windrädern im Gemeindegebiet mit der damit verbundenen Meldung dieser Flächen an den Regionalen Planungsverband Oberpfalz Nord. Dabei handelt es sich um potenzielle Vorrangflächen zwischen Höflas und Menzlas und westlich des Eschenbacher Weihergebietes zwischen Penzenreuth und Aicha. Für Bürgermeister und Gemeinderat eine Auswahl an Gebietskulissen, die im Interesse der Kommune Wildwuchs vermeiden soll.
Doch Kapital kommt im Wirtschaftssystem in Bewegung, wenn es in Geschäfte gesteckt wird, die eine hohe Rendite abwerfen. Diesen Lockruf verbinden Investoren mit horrenden Pachtzinsen für „auserwählte“ Landbesitzer. Die Branche bietet bis zu sechsstellige Eurobeträge jährlich mit einer Pachtdauer von 20 Jahren je Windradstandort.
Johannes Schmid warnte deshalb in seinem Bürgerbrief vor Glücksrittern aus der Windenergiebranche. Der Bürgermeister berichtete vom heftigen Werben gewinnorientierter Firmen, Grundstückseigentümer zu schnellen Vertragsabschlüssen zu bewegen. Hingegen müsse im Vordergrund kommunaler Überlegungen eine sachgerechte und abgewogene Flächenplanung stehen, die nicht alleine dem monetären Interesse der Vorhabenträger diene.
Präsentation in der Ratssitzung
Ein Thema, das auch in der Jahresschlusssitzung des Gemeinderates vor starker Besucherkulisse auf ein riesiges Interesse stieß. Eingeladen hatte der Gemeindechef mit Martin Schwandner einen Vertreter der Firma „Wind 18“ aus Schwandorf, laut Präsentation einem Förderer kommunaler Windparks.
In seinem einstündigen Vortrag beleuchtete der Projektmanager die Vorzüge von „Wind 18“, blickte auf die Einzelschritte von Genehmigungsverfahren, erläuterte die Parameter der wirtschaftlichen Umsetzung und schilderte mögliche partnerschaftliche Beteiligungsmodelle zwischen Kommunen, Bürgerschaft und von Wind 18 bis hin zur Windpark-Betreibergesellschaft.
Schwandner entdeckte in einem „Schlammersdorfer Modell“ Nutzen zum Vorteil der Kommune in Form von Gewerbesteuereinnahmen, einem 0,2 ct/kWh-Anteil an der Stromgewinnung zuzüglich Einnahmen aus einer direkten Beteiligung an der Betreibergesellschaft.
Vorteile für die Bürgerschaft?
Auch eine Wertschöpfung für die Region und Vorteile für die Bürgerschaft in Form von Beteiligungsmöglichkeiten und günstigerem Regionalstrom einschließlich der lukrativen Pachteinnahmen der beteiligten Grundstückseigentümer blieben nicht unerwähnt. Für den Wind-18-Projektmanager allerdings ein Werben mit vielen Fragezeichen. Insbesondere ergaben die vom Windrad-Planer aufgezeigten Vorrangflächen mit einer vielschichtigen Eigentümerstruktur Konfliktpotential bei Mindestabstandsflächen zu Wohnbebauungen. Erhebliche Unterschreitungen zeigte der Windrad-Planer zum Beispiel bei den Vorgaben von 800-Meter-Abständen im Bereich des Weilers Aicha auf.
Aktuell werde das Konzept „vom Winde verweht“. Wegen der „noch“ fehlenden rechtlichen Voraussetzungen sei es nicht genehmigungsfähig, gab Martin Schwandner zu, um ergänzend zu betonen: „Wir sprechen nur mit den Privateigentümern. Das Modell von „Wind 18“ sei mit dem Modell der Bayerischen Staatsforsten nicht vereinbar.
Es bleibt beim Beschluss des Gemeinderates
Auf diesen Schwebezustand verwies abschließend auch Bürgermeister Johannes Schmid, um gleichzeitig auf die unzureichenden Abstandsflächen zu bewohnten Gebieten in den „Wind 18“-Vorschlägen hinzuweisen. „Wir setzen deshalb im weiteren Verfahren auf den Fortschreibungsentwurf „Windenergie“ des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord“. Darin enthalten seien dann auch die Gebietsvorschläge der Gemeinde, so die Hoffnungen des Bürgermeisters und seines Gemeinderates.
Hingegen baut „Wind 18“ auf einen weiteren Dialog mit den Eigentümern von 74 Flurstücken und der Gemeinde. Nach den Vorstellungen des Projektplaners sollen im 1. Quartal 2025 die Windpark-Vorschläge im Rahmen einer Eigentümerversammlung diskutiert werden.
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