Weidener verliert 44.000 Euro bei Online-Glücksspiel – und will sein Geld zurück

Weiden. Ein Weidener hat 44.000 Euro beim Online-Poker und bei Sportwetten verloren. Jetzt will er sein Geld zurück. Er steht damit nicht allein. Allein am Landgericht Weiden (Einzugsbereich NEW, WEN, TIR) sind rund 20 solcher Klagen anhängig.

Glücksspiel Sportwetten Landgericht Weiden
Online-Glücksspiel und Sportwetten: Das ist derzeit am Landgericht Weiden ein großes Thema. Symbolfoto: pixabay

Das Argument der Zocker: Die Anbieter hatten zwar eine Lizenz in Gibraltar oder auch Malta, aber nicht in Deutschland. Damit handelte es sich aus ihrer Sicht um unerlaubtes Online-Glücksspiel. Nach Auskunft von Vizepräsident Josef Hartwig sind bei den Weidener Klagen teilweise sogar sechsstellige Verluste anhängig.

Den Fall über 44.000 Euro verhandelt am Montag Richterin Vera Höcht. Der betroffene Weidener unterhielt zwei Spielerkonten bei „bwin“ sowie bei „partypoker.de“. Beide gehören zur ElectraWorks Limited mit Sitz in Gibraltar. Angeboten werden virtuelle Automatenspiele, Kartenspiele und Sportwetten.

Klagen in der ganzen Bundesrepublik

Der Knackpunkt: Zum Zeitpunkt der angefochtenen Online-Spiele lag zwar eine Erlaubnis der Glücksspielbehörde von Gibraltar vor. Aber das Unternehmen hatte damals noch keine Lizenz für die Bundesrepublik Deutschland. Diese war 2012 beantragt, aber noch nicht erteilt gewesen. Aus Sicht des Klägers ist das ein klarer Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag.

Das Thema ist brandaktuell: Für diese Woche (27. Juni) hat der Bundesgerichtshof eine Verhandlung angesetzt. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob ein Veranstalter von Sportwetten, der im Inland nicht über die hierfür erforderliche Konzession verfügte, die verlorenen Wetteinsätze eines Spielers erstatten muss.

117.000 Euro in Glücksspiel gesteckt – fast die Hälfte verloren

Der betroffene Weidener hat zwischen 2017 und 2020 insgesamt über 117.000 Euro eingezahlt. Davon hat er 43.934 Euro verloren. Sein Anwalt wollte mindestens 50 Prozent des Verlusts zurück. Er wies auf einige Urteile hin, in denen deutsche Gerichte zuletzt den Glücksspielern Rückerstattungen zustanden.

Das erklärt wohl auch, warum der Anwalt des Online-Anbieters ebenfalls Vergleichsbereitschaft anzeigte. Er bot aus dem Stand 25 Prozent des Verlusts an. Möglicherweise wird man sich hinter den Kulissen in der Mitte treffen. Verkündungstermin am Landgericht Weiden ist am 22. Juli. Sollten sich die Parteien einigen, könnte sich Richterin Höcht das Urteil sparen und den Vergleich genehmigen.

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