Weiblicher Fan überweist 5000 Euro an angeblichen „Samu Haber“ – Krypto-Betrug
Weiden. Mehrere Frauen sind Internet-Betrügern auf den Leim gegangen. Eine überwies 5000 Euro für einen, der sich als der finnische Sänger Samu Haber ausgab. Das Geld landete auf dem Konto eines Studenten in Weiden.

Die Frau hatte den angeblichen „Samu Haber“ auf Instagram kennengelernt, er schrieb ihr von finanziellen Problemen. Eine andere Verliebte machte 1500 Euro für einen „Ingenieur“ auf einer Bohrinsel vor Mexiko locker, der sie auf der Dating-Plattform „Lovoo“ angeschrieben hatte. Er wollte Geld für einen verloren gegangenen Bohrkopf.
Dritte Geschädigte ist eine Mannheimer Café-Betreiberin, die via Facebook den Deutschrocker „Sven Gilbert“ für einen Auftritt engagieren wollte. Sie leistete 2000 Euro Anzahlung. Auch das war ein Fake-Account. Alles Geld der drei Frauen – insgesamt rund 10.000 Euro – ist weg.
Der Vorwurf: Konten zur Verfügung gestellt
Eine Schlüsselrolle spielt der Student aus Weiden. Er musste sich am Montag vor Amtsrichter Hermann Sax wegen Geldwäsche verantworten. Der 23-Jährige hat wohl mit dem Love-Scamming, der Abzocke-Masche mit großen Gefühlen, nichts zu tun. Aber über sein Konto floss das Geld. Die Damen überwiesen jeweils an ihn. Er transferierte das Geld – abzüglich einer Gebühr von 10 bis 20 Prozent – an eine Krypto-Plattform weiter.
Von den Betrugsmärchen will er nichts gewusst haben. Der Student beharrt hartnäckig darauf, dass seine Konten von Betrügern ausgenutzt wurden. Sein Business sei legal. Er verdiene sich seit Jahren nebenher Geld damit, im Kundenauftrag Euros in Kryptowährung zu tauschen. „Er ist registrierter Krypto-Wechsler“, erklärt Pflichtverteidiger Matthias Haberl. Der 23-Jährige betreibe dieses Geschäft seit Jahren, seit 2021 sei er registriert.
An ihn wenden sich Leute, die Euros in Krypto umwandeln wollen. Kryptogeld ist ein rein digitales Zahlungsmittel. Wer seine Euros tauscht, erhält einen geheimen Signaturschlüssel über sein Krypto-Guthaben. Im Fall der Betrugsfälle war es so, dass die Frauen an ihn überwiesen. Er tauschte die Summen bei Plattformen wie „Binance“ in einen Konto-Code um. Diesen schickte er an eine Adresse, die ihm anonym per Telegram mitgeteilt wurde.
Auch Leichtfertigkeit ist strafbar
„Da müssen doch alle Alarmglocken angehen“, meint Richter Sax. „Dieses Geschäftsmodell ist prädestiniert für dunkle Kanäle.“ Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Auch die leichtfertige Geldwäsche steht unter Strafe. Einen Strafbefehl über 90 Tagessätze hat der Student abgelehnt. Und auch bei der Verhandlung am Montag sieht er nicht ein, bestraft zu werden. Zur Geldstrafe käme noch der Einzug von Wertersatz in Höhe von 10.000 Euro.
Die Verhandlung strapaziert die Geduld von Richter Sax und Staatsanwältin Birgit Lobinger. Mehrmals ruft der Angeklagte seine Eltern auf einem anderen Kontinent an. Auch Anwalt Haberl erklärt der Mutter die Rechtslage. Aber es bleibt dabei. Kein Geständnis. Der Prozess wird daher fortgesetzt. Am Montag, 24. Juni, 9 Uhr sind die ermittelnden Kommissare geladen sowie möglicherweise auch die geschädigten Frauen.
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