Warum der Weidener Wasserpreis steigt
Weiden. Der neue Vorstand der Weidener Stadtwerke, Michael Kreis, erklärt die Erhöhung des Wasserpreises in Weiden. Die Steigerung war Thema in der Sitzung des Stadtrats am Montag.

Die Wassergebühren steigen auf 3,15 Euro pro Kubikmeter, parallel dazu wird die Zählergebühr erhöht (Grundgebühr für haushaltsübliche Zähler: 71 statt 55 Euro). Hans-Walter Blum (CSU) wünschte sich in der Stadtratssitzung vom Montag eine Aufklärung über den „exorbitanten Anstieg“ des Wasserpreises: „Die anderen haben doch dasselbe Wasser und müssen auch Reparaturen an ihren Leitungen leisten.“ So einfach wolle er nicht zustimmen.
Der neue Stadtwerke-Vorstand Michael Kreis erklärte – wie schon in der Bürgerversammlung – die Preisentwicklung. Erster Punkt: Das Weidener Wasser werde über Gebühren bezahlt. In anderen Städten werden Umlagen für Sanierungsarbeiten erhoben. Kreis verteidigte sich auch gegen Kritik „an diesem Prunkbau“, sprich: dem kürzlich eröffneten Neubau der Wasserwerke. „Es geht nicht um die Hülle. Es geht um die inneren Werte.“
Stadtwerke-Chef: Nicht vergleichbar
Weiden und Amberg (1,57 Euro pro Kubikmeter Wasser) seien nicht vergleichbar. Das Weidener Wasserwerk sei 100 Jahre alt, das Amberger stamme aus den 1960er Jahren. In Weiden müsse das Wasser aus Tiefbrunnen bis zu 180 Metern hochgepumpt werden, in Amberg gibt es oberflächennahe Quellfassungen. Noch ein Unterschied: Das Weidener Wasser sei stark mangan-eisenhaltig, was zur Verengung der Leitungen führte.
Man müsse die physikalisch-chemischen Parameter beachten – aber auch die Satzungen. So werden in Weiden keine Verbesserungsbeiträge erhoben. In Schrobenhausen, wo ebenfalls saniert wurde, werden beispielsweise 12,87 pro Quadratmeter Geschossfläche erhoben. „Da sind bei einem Zweifamilienhaus locker mal 7.000 Euro fällig.“ Und die digitalen Zähler? An denen führt künftig auch nichts mehr vorbei. Sie haben eine Eichfrist von 12 Jahren. Weiterer Vorteil für die Kunden: Sie müssen nicht mehr ablesen. Die Meldung erfolge automatisch.
Und schließlich habe zuletzt eine Unterdeckung geherrscht, die nicht so bleiben kann: „Wir sind vom Wirtschaftsprüfer verpflichtet worden, die Kostendeckung herzustellen. Auch das ist Teil der Kalkulation.“
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