Urteil im Flutkanal-Prozess gefallen: Zu Haftstrafen verurteilt

Weiden. Seit Juni wird der Tod des 22-Jährigen Moritz G. aus Sulzbach-Rosenberg vor dem Weidener Landgericht verhandelt. Jetzt ist das Urteil gefallen.

Angeklagt waren drei Bekannte des jungen Mannes, weil sie ihm nach einem Sturz nicht aus dem Flutkanal geholfen haben. Seit Juni tauchten immer neue Beweise auf, die die Unschuld der zwei jungen Männer und der jungen Frau beweisen sollten. Zuletzt sollte mit Bluetooth-Daten des Handys des Toten belegt werden, dass Moritz noch lebte als die drei Begleiter nach Hause fuhren.

Zuvor waren Handyvideos und Zeugenaussagen ausgewertet und gehört worden. Deshalb fordert die Staatsanwaltschaft mehrjährige Haftstrafen. Die Anwälte der drei Angeklagten plädierten auf Freispruch. Ihre Mandanten hätten Moritz nach seinem Sturz ins Wasser nicht mehr helfen können. Der Fall sei eine „menschliche Tragödie“. 

Zu Haftstrafen verurteilt

Jetzt hat das Gericht sein Urteil gefällt. Wegen Aussetzung mit Todesfolge verurteilten sie einen der Männer (24) zu fünf Jahren und sechs Monaten. Die Frau (22) muss für vier Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Der Fahrer erhielt sechs Monate auf Bewährung wegen unterlassener Hilfeleistung.

Das Urteil im Flutkanal-Prozess ist gefallen. Bilder: NEWS5/Fricke

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