[Update] Zerwürfnis in Unternehmerfamilie: Arbeitsgericht entscheidet
Weiden. Das Arbeitsgericht Weiden hat zwei Entscheidungen betreffs der zerstrittenen Unternehmerfamilie aus der Nordoberpfalz getroffen.

Wie Richter Ferdinand Hagelstein auf Nachfrage von OberpfalzECHO mitteilt, hatte der Neffe (33) des Geschäftsführers mit einer Klage Erfolg, mit einer einstweiligen Verfügung dagegen nicht.
Abmahnung muss entfernt werden
Zum einen entschied das Gericht, dass eine Abmahnung des Onkels aus den Personalakten entfernt werden muss. Der Onkel (59) hatte sich daran gestört, dass der Junior ein Auto fuhr, das über die Firma geleast war und privat gezahlt wurde. Der Neffe sei „nicht dienstwagenberechtigt“. Er hatte ihm dazu eine E-Mail geschrieben, sich künftig selbst um ein Auto zu kümmern. Diese Anweisung rechtfertigte für das Arbeitsgericht nicht die erteilte Abmahnung.
Mit einer einstweiligen Verfügung hatte der Neffe dagegen keinen Erfolg. Er wollte im Eilfahren eine sofortige Beschäftigung zu den Bedingungen der „Verantwortungsphase II“ erwirken. Als er vor viereinhalb Jahren ins Unternehmen des Vaters kam, war in einem Einstiegsplan eine sukzessive Übergabe von Geschäftsführer-Bereichen vereinbart worden. Das ist bis heute nicht erfolgt. Der Onkel sagt, er sei noch nicht so weit.
Zerwürfnis zwischen den Firmengründern
Hintergrund: Der Vater (61) des 33-Jährigen hatte Anfang dieses Jahres die Firma verlassen. Sein Bruder aber (noch) nicht. Die Brüder hatten das Unternehmen für Logistik-Lösungen vor etwa 25 Jahren gegründet und gemeinsam zum Erfolg geführt (rund 550 Mitarbeiter). Die Nachfolge schien geklärt: Der Sohn des Älteren und die Tochter des Jüngeren sollten nachrücken.
Ein mögliches Zerwürfnis zeichnete sich in einem Interview ab, das der 61-Jährige Anfang des Jahres zu seinem Abschied gab. Darin sagte er: „Ich hoffe, auch er (Anm. d. Red.: der jüngere Bruder) schafft es bald, loszulassen und die Verantwortung an unsere Führungskräfte sowie die nächste Generation zu übergeben.“
Der Streit scheint inzwischen eskaliert zu sein. Die Familien, die je 50 Prozent der Anteile halten, streiten „in allen Instanzen und allen Gerichtszweigen“, so Richter Hagelstein in der Verhandlung. Das Oberlandesgericht Nürnberg und das Handelsgericht Weiden sind mit dem Fall befasst.
Hauptsacheverfahren steht noch aus
Die Klage des Neffen auf Beschäftigung in der Geschäftsleitung ist damit nicht erledigt. Zwar wurde die einstweilige Verfügung versagt, aber das Hauptsacheverfahren ist noch nicht entschieden, so Hagelstein. „Der Klägerseite wurde antragsgemäß noch eine weitere Schriftsatzfrist gewährt.“ Zur Verhandlung am Mittwoch war der Kläger (33), begleitet von seinem Vater, mit Anwalt Matthias Beck gekommen. Das Unternehmen wurde durch die Anwälte Hendrik Wolfer und Thomas Georgi vertreten.
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