Preisträger gesucht – Landkreis vergibt Umweltpreis

Neustadt/WN. Der Landkreis Neustadt/WN vergibt für die beiden vergangenen Jahre 2014 und 2015 wieder einen Umweltpreis. Die Vergabe kann an einen, zwei oder im Höchstfall an drei Preisträger erfolgen. Der Umweltpreis  ist mit insgesamt maximal 3.000 Euro dotiert.

Nach den Richtlinien für die Vergabe des Umweltpreises kommen als Preisträger Personen oder Personengruppen in Frage (also Einzelpersonen genauso wie Vereine und sonstige Organisationen), die sich in den Jahren 2014 und 2015 besondere Verdienste um Natur und Umwelt erworben haben. Mit dem Umweltpreis soll beispielhaftes Handeln auf dem Gebiet des Natur- und Umweltschutzes im Bereich des Landkreises Neustadt ausgezeichnet werden.

Einem Preisträger soll innerhalb von 10 Jahren für die gleiche Leistung nur einmal der Umweltpreis verliehen werden. Das Vorschlagsrecht steht jeder natürlichen Person, jeder juristischen Person sowie jeder Personengruppe zu.

Der Vorschlag ist schriftlich oder per E-Mail einzureichen und muss begründet werden, zum Beispiel durch Fotos, Berichte und Ähnliches. Der Umfang des Vorschlages soll inklusive der Anlagen fünf Seiten nicht überschreiten.

Vorschläge können bis spätestens 31.05.2016 beim Landratsamt Neustadt/WN, Sachgebiet 35, Postfach 1260, 92657 Neustadt oder unter Abfallwirtschaft@neustadt.de eingereicht werden. Nach diesem Termin eingehende Vorschläge können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.

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