Truck & Bus: Kontrollen in der Oberpfalz

Nordoberpfalz. Im Mai fand eine länderübergreifende Kontrolle des Schwerverkehrs mit dem Namen „Truck & Bus“ statt. Auch die Oberpfälzer Beamten waren mittendrin.

LKW und Busse wurden verstärkt kontrolliert. Fotos: Jürgen Masching

Die Polizeibeamten der Oberpfalz kontrollierten im Mai verstärkt LKWs und Busse. Ständige und konsequente Kontrollen im Schwerverkehr sind erforderlich, da immer wieder Verstöße festgestellt werden, welche die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gefährden. Integriert in diesen Kontrollmonat war eine länderübergreifende Schwerverkehrskontrollaktion des europäischen Verkehrspolizei-Netzwerks „Roadpol“, welche vom 8. bis zum 14. Mai stattgefunden hat.

Zahlreiche Beanstandungen

Die Einsatzkräfte aus der Oberpfalz überprüften insgesamt 1.092 LKW und 79 Omnibusse. Davon mussten 477 LKW und sieben Busse beanstandet werden, bei 79 Fahrern wurde die Weiterfahrt untersagt. Es wurden 83 Verstöße gegen die Sozialvorschriften, wie beispielsweise Überschreitung der Tageslenkzeit oder die Unterschreitung von Tages- und Wochenruhezeiten festgestellt. Zudem wurden 61 Beanstandungen gegen technische Vorschriften in Bezug auf Räder, Reifen, Lenkanlagen oder Bremsen festgestellt.

Im Gefahrguttransport erfüllten 48 Transporte nicht die gesetzlichen Vorgaben. Sie mussten teilweise lang andauernde Nachbesserungen durchführen, bevor sie weiterfahren durften. Weiterhin wurden Geschwindigkeitsüberschreitungen, Ladungssicherungsverstöße sowie die Überschreitungen von Maßen und Gewichten festgestellt.

Gefahrguttransport mit erheblichen Mängeln

Am 09. Mai um 13 Uhr, wurde ein aus Tschechien stammender Gefahrgut-LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von 18 Tonnen auf der A6 – Parkplatz Stocker Holz – einer Kontrolle unterzogen. Transportiert wurde unter anderem Feuerwerk mit einer Nettoexplosivstoffmasse von rund 1.500 Kilogramm

Es wurde festgestellt, dass die Ladungssicherung unzureichend war. Mehrere Versandstücke wären bei entsprechenden Fahrbewegungen nicht fixiert gewesen. Zum Transport wurde zudem keine vorgeschriebene, bauartgeprüfte Verpackung verwendet. Eine Kennzeichnung mit Gefahrzettel und UN Nummer war ebenfalls nicht vorhanden. Weiterhin zeigte die Kontrolle, dass ein Versandstück nicht verschlossen war. Das vorgeschriebene Beförderungspapier war ebenfalls fehlerhaft.

Die Ladung musste in geeignete Verpackungen umgepackt und entsprechend gekennzeichnet werden. Nachdem ein ordnungsgemäßer Zustand hergestellt worden war und der 24-jährige tschechische Fahrzeugführer eine Sicherheitsleistung hinterlegt hatte, konnte dieser seine Fahrt fortsetzen.

Es wurden Bußgeldanzeigen gegen den verantwortlichen Absender, Verpacker, Verlader, Beförderer und Fahrzeugführer eingeleitet. Die Bußgeldhöhe beträgt hier mehrere tausend Euro.

Mit dem LKW zu flott unterwegs

Am 10. Mai um 11.13 Uhr wurde von Beamten der Polizeiinspektion Neunburg vorm Wald auf der B85 im Gemeindebereich Bruck ein mit Gasflaschen beladener Gefahrgut-LKW einer Kontrolle unterzogen. Bei der Kontrolle stellte man eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 Stundenkilometern außerhalb geschlossener Ortschaft fest. Den 42-jährigen deutschen Berufskraftfahrer erwartet nun eine Geldbuße von mindestens 400 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot.

Keine Zulassung – erhebliche Mängel

Am 11. Mai 15.10 Uhr, wurde an der A3 Richtung Passau bei Parsberg ein Bus mit österreichischem Überführungskennzeichen kontrolliert. Der Bus sollte von Deutschland nach Bulgarien überführt werden. Bei der Kontrolle wurden erhebliche technische Mängel festgestellt. Unter anderem waren mehrere Reifen abgefahren, die Handbremse ohne Funktion sowie die Stabilisatoren ausgeschlagen.

Die Anbringung der österreichischen Überführungskennzeichen war nicht rechtmäßig. Es lagt eine sogenannte unerlaubte Fernzulassung vor. Seitens der kontrollierenden Beamten wurde die Weiterfahrt unterbunden. Der 43-jährige bulgarische Fahrer musste auf Anordnung der zuständigen Staatsanwaltschaft Regensburg einen höheren dreistelligen Betrag als Sicherheitsleistung hinterlegen

* Diese Felder sind erforderlich.