Tatort WTW-Parkplatz: „Höschen-Dealer“ bricht Kunde die Nase

Weiden. Eine einträgliche Geschäftsidee hatte ein Weidener (22). Er verkaufte die getragene Unterwäsche seiner Freundin im Internet. Dann lief das Business aus dem Ruder.

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Strafrichter Hubert Windisch hat am Dienstag das Vergnügen mit einer schlüpfrigen Anklage. Staatsanwalt Oliver Kugler wirft einem 22-Jährigen gefährliche Körperverletzung vor. Dieser hat einem jungen Mann aus einem Dorf im Landkreis Schwandorf die Nase gebrochen. Hintergrund war die Übergabe eines gebrauchten Höschens.

Als „Schnuggie“ die Schlüpfer der Freundin angeboten

Was war geschehen? Seit einiger Zeit verkauft der Weidener (22) die Schlüpfer seiner hübschen Freundin auf einer Internet-Plattform. Wie viele er schon verkauft habe, will der Richter wissen. „Vier.“ Was kriegt man dafür? „Ja so ein Fuffzger oder ein Hunderter geht da schon.“ Und sind die tatsächlich getragen? „Ja“, sagt der Angeklagte. „Die sind gebraucht.“ Die Idee stamme von Kumpels ihres Freundes, berichtet die 25-jährige Trägerin der Objekte. Sie betont, dass in der Anzeige ausdrücklich weitere „Aktivitäten“ ausgeschlossen wurden.

Der Angeklagte hatte einen Account auf den Namen „Schnuggie“ angelegt. Teils antwortete er den Interessenten, teils seine Freundin. Mit dem Kunden vom Februar verhandelte der 22-Jährige selbst. Der Schwandorfer (25) ging davon aus, mit der jungen Dame vom Foto zu chatten. Er wollte von „Schnuggie“ mehr als nur den Tanga, erkundigte sich hartnäckig nach einer sexuellen Dienstleistung bei der Übergabe. Am Ende wurde ausgehandelt, dass der Kauf der Unterhose für 50 Euro die Bedingung für einen „BJ“ sei, der 100 Euro kosten sollte.

Nase bricht, Zahn splittert

Aber der ganze Anbagger-Chat ärgerte den Angeklagten gewaltig. Der 22-Jährige lotste den Kunden zur Übergabe auf den hinteren Parkplatz der Weidener Thermenwelt. Als der Schwandorfer vorfuhr, ging zunächst die nichtsahnende Freundin zum Auto. Ihr folgte der Angeklagte. Es folgten ein paar Worte („Du bist also der, der von meiner Freundin einen xx will“), dann schlug er mit der Faust durchs Fahrerfenster zu. Und wie. Die Nase brach. Ein Zahn splitterte ab.

Vor Gericht sehen sich die Drei am Dienstag wieder. Alles irre peinlich. Im Zuhörerraum schmunzelt stumm eine Jungsklasse der Realschule. Nach einem Rechtsgespräch verständigt man sich auf eine einfache Körperverletzung. Nach Ansicht von Anwalt Matthias Haberl liegt kein Überraschungsangriff vor. Es ging ein Wortwechsel voraus, laut Angeklagtem fiel sogar eine derbe Beleidigung, die das Opfer aber abstreitet. Haberl will 3 Monate Haft, die Staatsanwaltschaft 5.

Zivilpolizisten den Mittelfinger gezeigt

Auf die Füße fallen dem 22-Jährigen seine drei Einträge im Bundeszentralregister. Zuletzt vor einem Jahr wegen Beleidigung. 2021. Er stand bei einer Corona-Demo im Stau, als ihn ein BMW X3 anhupte. Er zeigte den Mittelfinger. Nur leider handelte es sich um Zivilpolizisten im Einsatz. Dafür gab’s zehn Tagessätze.

Diesmal bleibt es nicht bei der Geldstrafe. Der 22-Jährige wird zu vier Monaten Haft verurteilt. Auf eine Geldauflage verzichtet das Gericht, weil der fleißige Arbeiter bereits aus freien Stücken 1500 Euro Schmerzensgeld plus Anwaltskosten überwiesen hat. Die Bewährungszeit läuft drei Jahre. „Wissen Sie, was Bewährung ist?“, fragt Richter Windisch. Antwort: „Ich darf nichts mehr anstellen.“ Ein guter Plan.

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