Rentner (65) verurteilt: Mieterin im Treppenhaus vergewaltigt

Weiden. Das Schöffengericht am Amtsgericht Weiden hat am Donnerstag einen Rentner (65) aus dem westlichen Landkreis Neustadt/WN wegen Vergewaltigung verurteilt. Er bleibt in Haft.

Amtsgericht Weiden Schöffengericht Vergewaltigung

Der als „alter Weiberer“ beschriebene Handwerker hat sich an der Mieterin seiner Lebensgefährtin vergriffen. Die 32-Jährige hatte den sexuellen Übergriff vom Sommer 2022 zunächst gar nicht angezeigt. Erst als ihr der Angeklagte zweimal absichtlich fast ins Auto fuhr, ging sie im Februar 2023 zur Polizei. Der Rentner wurde sofort in Untersuchungshaft genommen. Seit fünf Monaten sitzt er im Gefängnis. In Fußfesseln führen ihn Polizeibeamte zur Gerichtsverhandlung vor.

Bei Polizei alles geleugnet

Staatsanwalt Matthias Biehler wirft dem Angeklagten Vergewaltigung sowie gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor. Demnach erledigte der Lebensgefährte der Vermieterin im Sommer 2022 Arbeiten in der Wohnung der 32-Jährigen. Dabei forderte er sie zum Sex auf, sie warf ihn raus. Daraufhin packte er die zierliche Frau im Treppenhaus. Mit einer Hand hielt er ihr den Mund zu, mit der anderen machte er sich an ihr zu schaffen. Dauer: etwa eine Minute.

Die weiteren Taten ereigneten sich Monate später auf einer Staatsstraße im westlichen Landkreis Neustadt/WN. In beiden Fällen kam der Angeklagte der Frau mit seinem Firmen-Kastenwagen entgegen. Als er sie in ihrem Auto erkannte, zog er absichtlich und gezielt auf ihre Spur. Die Frau musste ins Bankett ausweichen, um einen Frontalzusammenstoß zu verhindern. Einmal hatte sie ihre vierjährige Tochter an Bord.

Schweren Herzens und überredet von einer Freundin und ihrem Chef, ging die 32-Jährige schließlich doch zur Polizei. Die Kriminalkommissarin erinnert sich, dass die junge Frau überrascht war, als die Kripo die Ermittlungen übernahm. Was die Geschädigte gar nicht wusste: Das Eindringen in den Körper – auch mit den Fingern – gilt vor dem Gesetz als Vergewaltigung. Mindeststrafe: 2 Jahre.

Kehrtwende: Angeklagter gesteht alle Taten

Bei der Festnahme hatte der Angeklagte noch jedes Fehlverhalten geleugnet. Vor Gericht folgt am Donnerstag die Kehrtwende: Der 65-Jährige gesteht alles. Er räumt die Vergewaltigung mit der Hand ein: „Er weiß nicht, was da in ihn gefahren ist“, erklärt Verteidiger Rouven Colbatz. Der 65-Jährige sei einer, der „jedem Rock hinterherschaut, der gern flirtet“. Aber nie zuvor und nie danach sei es zu einer solchen Entgleisung gekommen.

Auch die Attacke im Straßenverkehr gibt der 65-Jährige zu: Er sei absichtlich über die Mittellinie gefahren, um die Geschädigte zu erschrecken. Er hatte Angst, sie würde ihn doch noch anzeigen. Vor Gericht entschuldigt sich der Rentner bei der Geschädigten, die mit Anwalt Dominic Kriegel als Nebenklägerin auftritt. Er zahlt zudem 5000 Euro Täter-Opfer-Ausgleich an sie.

Hetzjagd auf das Opfer

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Hubert Windisch verurteilt den Rentner zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 2 Monaten. Eine Strafe in dieser Höhe kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Die U-Haft wird angerechnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Berufung zum Landgericht Weiden ist möglich. Der Haftbefehl bleibt bis zum Antritt der Strafe bestehen. Richter Windisch sieht „angesichts des Umfelds“ Verdunklungsgefahr.

Mit diesem „Umfeld“ geht der Richter in der Urteilsbegründung beinahe noch mehr ins Gericht, als mit dem Angeklagten. Die Frau sei üblen Anfeindungen ausgesetzt gewesen, schlecht gemacht und als Schuldige hingestellt worden. Im Postkasten des Opfers fand sich ein anonymer Brief: Ihretwegen müsse der Angeklagte im Gefängnis verrotten. „Das Opfer wurde hier zum Täter gemacht.“

Besonders tat sich laut Windisch dabei die Vermieterin und damalige Lebensgefährtin des Angeklagten hervor. Der Richter warnt die Freunde und Verwandten des Verurteilten im Zuhörerraum vor weiteren Attacken gegen die 32-Jährige: „Seien Sie vorsichtig. Das kann zu Haft führen.“

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