Prozess endet laut – Gegnerin (61) von Corona-Maßnahmen erneut verurteilt

Weiden. Eine Gegnerin von Corona-Maßnahmen (61) sorgt bei der Justiz für ordentlich Wirbel. In zweiter Instanz wehrt sie sich gegen eine Haftstrafe wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte - und scheitert damit.

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Das Justizgebäude in Weiden. Foto: OberpfalzECHO

Der Verhandlungstag am Montag endet chaotisch. Schon mitten in der Urteilsbegründung unterbricht die 61-Jährige den Richter. Sie klaubt ihre Unterlagen am Zeugentisch zusammen. Sie höre sich „das nicht länger an“: „Ich war hier schon vor Beginn des Prozesses verurteilt.“ Letztlich war auch das von vorneherein klar: Kein Urteil der Welt würde diese Frau überzeugen können, einen Fehler gemacht zu haben.

Die 61-Jährige hatte das Urteil in erster Instanz am Amtsgericht 2022 (10 Monate Haft, für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt) nicht akzeptiert. Sie schluckt auch das heutige Urteil der Berufungskammer am Amtsgericht nicht. Dr. Marco Heß verhängt ebenfalls 10 Monate Haft, für vier Jahre auf Bewährung ausgesetzt, plus 4.800 Euro Geldauflage.

Schlusspunkt der Verhandlung: Der Richter geht, die Angeklagte redet weiter

Die soeben Verurteilte fordert Berufungsrichter Dr. Marco Heß lautstark auf, jetzt und sofort den Amtseid abzulegen. Die Angeklagte spricht ihm den Eid sogar vor: „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben.“ Heß erklärt die Sitzung für geschlossen und geht. Die Angeklagte redet weiter. Möglicherweise ist das nicht die letzte Runde in diesem Rechtsstreit: Revision zum Oberlandesgericht Nürnberg ist noch möglich.

Konkret geht es im Urteil um eine Fahrt über den Grenzübergang Bärnau nach Tschechien 2021. Die Angeklagte war während der Corona-Pandemie kontrolliert worden. Grund waren in ihrem Fall nicht die pandemiebedingten Einreise-Bedingungen. Sie war auf der Ausreise und hatte dabei Bundespolizisten gefilmt, als es zu einem kleinen Stau kam. Als die Beamten daraufhin nach ihren Personalien fragten, entbrannte ein Streit. Der endete damit, dass sie links ran fahren sollte, um nicht im Weg zu stehen. Das tat sie – aber nur kurz. Dann gab sie Gas. „Sie brach durch“, schilderte der Bundespolizist.

Richter: „Sie erkennt die BRD nicht an“

So sahen es letztlich auch Richter Heß und die Schöffen nach der dreitägigen Beweisaufnahme. Von der Fahrt gibt es das Handyvideo, das die Parteien unterschiedlich interpretieren. Die Kammer ist überzeugt, dass sich die Fahrerin der Kontrolle unterzog, in dem sie mit Vollgas unvermittelt losfuhr. Der Beamte stand weniger als 50 Zentimeter seitlich versetzt an ihrem Auto. „Er musste reflexartig einen Schritt zurück machen, um nicht vom Fahrzeug erfasst zu werden“, so Heß.

Der Richter sieht als Hintergrund die „ideologische Gesinnung“ der Angeklagten: „Zu dieser Tat ist es nur infolge der ideologischen Gesinnung der Angeklagten gekommen.“ Sie erkenne die BRD nicht an. So sei auch ihr Handeln von Anfang an auf die Provokation der Polizeibeamten angelegt gewesen, die während des gesamten Einsatzes besonnen geblieben seien. Die Kontrolle – obwohl bei der Ausreise – sei rechtens gewesen, so das Gericht. Durch ihr Filmen habe der Anfangsverdacht einer Straftat bestanden (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes). Eine Identitätsfeststellung sei völlig gedeckt gewesen.

Der Schuldspruch lautet auf tätlichen Angriff und Widerstand auf bzw. gegen einen Vollstreckungsbeamten. Die Staatsanwaltschaft wurde von Staatsanwalt Thomas Wosch vertreten. Die Angeklagte hatte keinen Anwalt dabei.

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