[Update] Urteil gegen Schleuser: Landgericht verhängt vier Jahre
Weiden. Vor dem Landgericht Weiden steht diese Woche ein Ukrainer (33) aus Prag. Er soll mit Landsleuten fast 70 syrische Flüchtlinge über die Grenze gebracht haben.

[Update, 27. September 2023, 14 Uhr] Das Landgericht Weiden hat einen 33-jährigen Ukrainer wegen gewerbs- und bandenmäßigem Einschleusens in 9 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt. Staatsanwalt Wolfgang Voit hatte in seinem Plädoyer 4 Jahre 6 Monate beantragt, Verteidiger Dominic Kriegel 3 Jahre 6 Monate.
Das Gericht habe – anders als vom Verteidiger angeregt – keine minder schweren Fälle angenommen, informierte Landgerichtssprecher Matthias Bauer nach der Urteilsverkündung. Dies sei vor allem der Anzahl der geschleusten Personen sowie des sehr professionellen Vorgehens der Organisation um den Angeklagten geschuldet.
Nicht der Organisator der Schleusungen
Anderseits hat die Kammer gewürdigt, dass der Angeklagte nicht selbst als Organisator der Schleusungen aufgetreten ist, sondern vielmehr als Schleusungs- und Abdeckfahrer, welcher seinerseits von einer übergeordneten Person die Aufträge und Anweisungen erhalten hat.
Am Mittwochvormittag waren noch Ermittlungsbeamte der Bundespolizei Waidhaus und Pirna sowie der Ermittlungsrichter vernommen worden. Bezüglich von vier 4 Fällen, die der Angeklagte nicht eingeräumt hatte, wurde das Verfahren vorläufig eingestellt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Erster Prozesstag am Dienstag
Ein ukrainischer Staatsangehöriger (33) mit festem Wohnsitz in Prag muss sich seit Dienstag vor dem Landgericht Weiden verantworten. Ihm wird vorgeworfen, im Sommer 2022 an der Schleusung von fast 70 Menschen nach Deutschland beteiligt gewesen zu sein. Dabei handelte es sich überwiegend um Syrer, vereinzelt um Libanesen oder Inder. Auch Kinder waren dabei. Die Anklage lautet auf gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen.
Der 33-Jährige gehörte einem „Schleuserring“ aus Ukrainern an, die sich im Park eines Wohngebiets in Prag absprachen. Man kannte sich teils noch aus dem Heimatdorf in der Ukraine, war verwandt und befreundet oder einfach nur Nachbar. Die Anklage von Staatsanwalt Wolfgang Voit umfasste 13 Fahrten mit 66 Geschleusten.
Die Touren führten zunächst über Polen in das Erzgebirge oder nach Sachsen. Als es dort zu Festnahmen kam, rückte die Route nach Süden. Nach zwei Fahrten über den Grenzübergang Waidhaus-Autobahn war am 18. September 2022 Schluss.
Ukrainische Community traf sich im Park in Prag
Der Familienvater schilderte, wie sich die Männer im Park nahe ihres Wohnhauses in Prag trafen und zu den Fahrten verabredeten. Daneben spielten die Kinder. Als es zu den ersten Festnahmen an der deutschen Grenze kam, gab es offenbar Unstimmigkeiten in der Gruppe. Weil er ein Geständnis ablegen wollte (er hat Verwandte in Deutschland), seien er und seine Frau bedroht worden. So massiv, dass seine Frau zurück in die Ukraine ging. Das Geld für die Schleusungsfahrten (200 bis 300 Euro) habe er unter anderem für die Miete verwendet.
Ein Verständigungsgespräch scheiterte. Die 1. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Peter Werner hatte eine Strafe von rund 4 Jahren in Aussicht gestellt – im Falle eines Geständnisses. Der Angeklagte wollte aber nur 9 Fahrten mit 49 Personen einräumen. Zeitweise sei er auch nur der Fahrer eines Begleitfahrzeugs gewesen, für den Fall einer Panne.
Staatsanwalt Voit hielt 5 Jahre Haft für angemessen, Verteidiger Dominic Kriegel 3 Jahre. Es handle sich um „harmlose Taxischleusungen“. In einem Interview sagte er, sein Mandant dürfe nicht für die „politische Großwetterlage“ verantwortlich gemacht werden. „Generalpräventive Aspekte“ müssten kritisch hinterfragt werden.
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