Motor-Nützel: Geschäftsführer muss Strafe zahlen

Waldsassen/Tirschenreuth. Ein Geschäftsführer von Motor-Nützel aus Bayreuth muss eine Geldstrafe zahlen, weil er einen Betriebsrat in seiner Arbeit behindert hat. Er hatte den Waldsassener – unter anderem – ins fränkische Scheßlitz strafversetzt.

Motor Nützel Arbeitsgericht Betriebsrat IG Metall
Eine Niederlassung von Motor-Nützel im Landkreis Tirschenreuth. Foto: Udo Fürst

Die zugehörige Straftat ist im Betriebsverfassungsgesetz verankert: Behinderung eines Betriebsrats in seiner Tätigkeit. Die Staatsanwaltschaft Weiden hatte den Strafbefehl im Dezember 2022 beantragt. Das Amtsgericht Tirschenreuth hat ihn erlassen. Über die Anzahl und Höhe der Tagessätze gab Amtsgerichtsdirektor Markus Fillinger keine Auskunft. Nur so viel: „Es handelt sich um eine Geldstrafe im unteren Bereich.“

IG Metall: Schikanen schon bei der Vorbereitung

Das Strafverfahren ist Begleiterscheinung eines seit Jahren schwelenden Streits. 2018 hatte die Motor-Nützel-Gruppe aus Bayreuth die fünf Oberpfälzer Autohäuser von Enslein & Schönberger übernommen. Standorte sind Waldsassen, Tirschenreuth, Wiesau, Mitterteich und Erbendorf. Mit den Jahren wuchs unter den rund 120 Mitarbeitern die Unzufriedenheit. Man entschloss sich zur Installation eines Betriebsrats.

Schon in der Vorbereitung dieser Wahl 2021 kam es nach Auskunft der IG Metall zu deutlichem Druck. So wurden am Standort Waldsassen überraschend die Lackiererei geschlossen und zwei Mitarbeiter entlassen. Zudem ließ die Zentrale sämtliche Wagen aus dem Verkaufsraum abholen, sodass kein Auto mehr zum Verkauf auf dem Hof stand – für den Verkaufsberater ein Fiasko.

Nach der Wahl den Vorsitzenden versetzt

Eben dieser Verkaufsberater wurde zum Betriebsratsvorsitzenden gewählt. Im Januar 2022 zogen die Mitarbeiter die Wahlen durch. 92 der 129 Beschäftigten wählten ein siebenköpfiges Gremium. Das blieb nicht ohne Folgen. Der neue Betriebsratsvorsitzende – der Autoverkäufer aus Waldsassen – wurde nach Hof einbestellt. Er erhielt seine Versetzung ins fränkische Scheßlitz, anderthalb Stunden Fahrtzeit entfernt.

Zudem erhob Motor-Nützel Klage beim Arbeitsgericht Weiden. Der Audi-VW-Vertragspartner zweifelte an, dass die fünf Niederlassungen in der Oberpfalz als „ein Betrieb“ gelten. In erster Instanz gewann Motor Nützel im November 2022. Der Weidener Arbeitsrichter sah keine hinreichenden Belege für eine Eigenständigkeit der fünf Standorte. Zudem wies er auf einen Formfehler bei der Wahl hin.

In Oberfranken die gleiche Situation

Die IG Metall legte Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Nürnberg ein, blieb aber auch dort ohne Erfolg. Wie IG-Metall-Fachsekretär Matthias Scherr erklärt, habe das Gericht auf die künftige Situation hingewiesen: Motor-Nützel hat inzwischen seine Betriebsstruktur geändert. Es gibt keinen Betriebsleiter für die Oberpfalz mehr.

Auch die sieben Filialen in Franken haben inzwischen einen Betriebsrat gewählt, auch hier ist eine Klage am Arbeitsgericht Hof anhängig. „Diesen Termin im Oktober wollen wir noch abwarten“, sagt Scherr. Vorstellbar ist, dass man künftig für alle rund 1.000 Mitarbeiter einen gemeinsamen Betriebsrat wählt. Der Verkaufsberater aus Waldsassen wird dann nicht mehr mit an Bord sein. Er hat die Firma inzwischen zermürbt verlassen.

Die Geldstrafe für den Geschäftsführer bereitet Gewerkschafter Scherr eine gewisse Genugtuung. „Zumindest gibt es doch noch Gerechtigkeit. Dass man sieht, was hier mit den Leuten gemacht wurde.“

In letzter Minute Verhandlung abgeblasen

Der Manager hatte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Ab dem heutigen Mittwoch, 20. September 2023, sollte vor dem Amtsgericht Tirschenreuth verhandelt werden. Diesen Einspruch hat sein Anwalt in letzter Minute auf die Höhe der Tagessätze beschränkt. Damit entfällt eine öffentliche Verhandlung. Die Zeugen, darunter IG-Metall-Sekretär Scherr, wurden abgeladen.

Die Geschäftsführung von „Motor Nützel“ gab folgende Stellungnahme ab:Bei Motor-Nützel wünscht man sich eine sachlich-konstruktive Zusammenarbeit mit Betriebsrat und Gewerkschaften. Insbesondere soll nunmehr endgültig ein Schlusspunkt hinter die Auseinandersetzung um die Betriebsratswahl in der Oberpfalz gesetzt werden. Deshalb – und auch aus Gründen der Prozessökonomie – hat ein für die Betriebe der Oberpfalz zuständiger Geschäftsführer der Motor-Nützel Vertriebs-GmbH seinen Einspruch beschränkt und das Verfahren freiwillig beendet.“

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