Luhe-Wildenau diskutiert Bauanträge und Kinderprogramm

Luhe-Wildenau. Zwei Bauanträge für unterschiedliche private Bauvorhaben mit der Problematik zum einen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht einzuhalten, zum anderen ohne die notwendige Rückfrage gemeindliches Grundstück zu beanspruchen, beschäftigten den Marktgemeinderat Luhe-Wildenau in seiner Sitzung am Donnerstagabend.

Blick aufs Gewerbegebiet „Obere Tratt“ in Luhe. Foto: Walter Beyerlein

Doch zu Beginn verkündete Bürgermeister Sebastian Hartl etwas Erfreuliches. Beim diesjährigen abwechslungsreichen Kinderferienprogramm stehen 21 Termine im Angebot. Neben den Vereinen bringt sich heuer der Markt Luhe-Wildenau mit Beiträgen ebenfalls in das Kinderferienprogramm ein, weil es immer schwerer werde, Vereine zu finden, wie Bürgermeister Hartl anmerkte. Bereits jetzt aber stehe fest, dass das Kinderferienprogramm großen Anklang finde, denn die ersten drei Veranstaltungen seien ausgebucht.

Der Haushalt, das Jahr 2023, schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 9.221.567 Euro ab. Der Vermögenshaushalt schließt mit 5.755.428 Euro in Einnahmen und Ausgaben ab. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaus mit 1.198.779 Euro nannte der Bürgermeister „sagenumwoben“. Dazu kommen noch Zuführungen zu den Rücklagen in Höhe von 367.124 Euro. Diese Beträge seien der Nichtumsetzung geplanter Maßnahmen zuzuschreiben, erklärte Hartl. Als erfreulich nannte das Marktoberhaupt das Verhältnis von Rücklagen zum 31. Dezember 2023 mit 1.756.645 Euro gegenüber dem Schuldenstand zum gleichen Tag mit 1.851.588 Euro.

Über- und außerplanmäßigen Ausgaben

Der Marktgemeinderat stellte die Jahresrechnung einstimmig fest. Ebenso einstimmig erteilte das Gremium Bürgermeister Hartl sowie der Kämmerei und Kasse des Marktes Luhe-Wildenau die Entlastung.

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben für beide Haushalte zeigte der Bürgermeister auf der Leinwand. Der Marktgemeinderat stimmte einstimmig diesen Ausgaben zu, sofern der Bürgermeister aufgrund seiner Ermächtigung über diese Ausgaben ohnehin nicht selbst entscheiden konnte.

„Massive“ Abweichungen vom Bebauungsplan

Dann der krasse Wechsel zur Entscheidung über die vorliegenden Bauanträge. Der erste Bauantrag beinhaltete den Neubau einer einhundert Meter langen Schießanlage auf den Flurnummern 392/2, 392/3 und 392/4 Gemarkung Luhe. Bürgermeister Hartl wies gleich bei Vorlage des Bauantrages hin, dass die Abweichungen vom Bebauungsplan „massiv“ seien. Er räumte aber zugleich auch ein, dass die Schießanlage im Gewerbegebiet „Obere Tratt“ für den Markt Luhe eine „tolle Einrichtung“ sei. Es wurde am Plan sichtbar, dass auch ein gemeindliches Grundstück für die Errichtung der Schießanlage benötigt wird.

Gerhard Kreis (CSU) sprach sich positiv zum Bauantrag, trotz Abweichungen vom Bebauungsplan, aus. Dem konterte das Marktoberhaupt mit dem Hinweis, dass eine Zustimmung zur Abweichung Probleme für die künftige Bauleitplanung mit sich bringen könne.

Günther Weiß (CWU) stellte die Frage, warum der Markt Luhe-Wildenau vom Bauwerber wegen der Benutzung gemeindlicher Grundstücke nicht vorher gefragt werde. Roland Rauch (CSU) sieht nicht die Möglichkeit, das Vorhaben im jetzigen Planungsstand zu genehmigen. Bei der Abstimmung sprachen sich drei Gremiumsmitglieder für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens aus, zehn Marktgemeinderatsmitglieder stimmten dagegen.

Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Stützmauer

Ein weiteres „heißes Eisen“ war der Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Stützmauer auf dem Grundstück 987/13 Gemarkung Luhe im Baugebiet „Breiter Rain“. Zum besseren Verständnis zeigte Bürgermeister Hartl auf der Leinwand die Entwicklungen auf diesem Grundstück. Auf der Süd- und Westseite des Grundstückes soll eine Stützmauer errichtet werden. Diese Stützmauer liegt außerhalb der Baugrenzen. „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass unsere öffentliche Straße aufgrund der Arbeiten und der Stützmauer einen Schaden nimmt“, fasste der Bürgermeister das Problem in Worte. Er wies auch daraufhin, dass dort weiterhin Häuser errichtet werden und auch der landwirtschaftliche Verkehr nicht vergessen werden dürfe. Zum Problem „Stützmauer“ gab es aus dem Gremium viele Ansichten unterschiedlicher Art. Letztlich wies Bürgermeister Hartl auf Artikel 10 der Bayerischen Bauordnung hin, in dessen letzten Satz es heißt, dass die „Standsicherheit anderer baulicher Anlagen und die Tragfähigkeit des Baugrundes nicht gefährdet werden dürfe“.

Keine Einwände gegen Vorhaben der Deutschen Bahn

Um all diese Aspekte in den Griff zu bekommen, sei es notwendig eine Prüfstatik für die Mauer und den Einsatz einer externen Baubegleitung zu fordern, erklärte der Bürgermeister. Außerdem werde der Zustand des Grundstückes mit Fotos dokumentiert. Ebenso sei es erforderlich, im Sinne der Einwohner und Anlieger Regelungen beim Bau der Mauer zu finden. Bei der Mauer müsse auch eine Absturzsicherung errichtet werden. Diesen Vorschlägen des Bürgermeisters stimmten zehn Gremiumsmitglieder zu, drei sprachen sich dagegen aus.

Keine Einwände erhob der Marktgemeinderat gegen Vorhaben der Deutschen Bahn im Zuge des Planfeststellungsverfahrens für die Elektrifizierung der Bahnstrecke Hof-Regensburg im Bereich Nabburg, Pfreimd und Wernberg-Köblitz.

Einstimmig gewährte der Marktgemeinderat den C-Junioren der Spielgemeinschaft beim TSV Neudorf eine Meisterschaftsprämie von 100 Euro.

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