Lena (10) in Kinderheim Wunsiedel getötet: Prozess beginnt
Wunsiedel/Waldsassen. Der Fall Lena (10) kommt vor Gericht. Dem Angeklagten (25) wird vorgeworfen, das Mädchen im Kinderheim Wunsiedel vergewaltigt zu haben. Ihr Tod bleibt beim Prozess ungesühnt.

Am Landgericht Hof beginnt im Februar der Prozess gegen einen 25-jährigen Mann. Ihm wird vorgeworfen, sich bei einem Einbruch an der Zehnjährigen vergangen zu haben. Zum Zeitpunkt ihres Todes soll er das Kinderheim schon wieder verlassen haben. Die Tötung wird einem Mitbewohner angelastet. Der Elfjährige ist nur als Zeuge geladen. Er kann aufgrund seines Alters nicht bestraft werden.
Durch Badezimmerfenster eingestiegen
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Hof war der Angeklagte in der Nacht zum 4. April durch ein offenstehendes Badezimmerfenster in das Kinderheim eingestiegen, um Wertgegenstände zu stehlen. Er kannte die Einrichtung von früher, weil er selbst dort betreut wurde. In dem Heim soll er zunächst auf den elfjährigen Buben, später auf die Zehnjährige getroffen sein.
Zunächst soll der 25-jährige Angeklagte mit dem 11-Jährigen ein Gespräch sexuellen Inhaltes geführt und dabei onaniert haben. Als das Mädchen dazukam, soll der Angeklagte sexuelle Handlungen mit seinen Händen vorgenommen haben. Diese erfüllen den Tatbestand einer Vergewaltigung. Dann verließ er das Kinderheim. Erst danach soll der Elfjährige das Mädchen getötet haben, als es zum Streit zwischen den beiden kam.
Zusammengewürfelte Ferien-Gruppe
Die Schülerin stammte aus dem Landkreis Neustadt/WN, lebte aber seit Jahren mit ihrer Mutter im Landkreis Tirschenreuth. Sie war nach Sorgerechtsstreitigkeiten der Eltern vorübergehend in der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung untergebracht worden. In der Woche der Tat waren Osterferien. Ein Teil der Kinder befand sich auf einer Skifreizeit, die übrigen Bewohner waren in einer Gruppe zusammengefasst worden.
25-Jähriger ein mutmaßlicher Serien-Einbrecher
Der 25-Jährige soll nicht zum ersten Mal eingebrochen haben. Die Staatsanwaltschaft Hof legt ihm weitere fünf Einbrüche von Mai 2022 bis April 2023 zur Last. Er soll dabei Baumaschinen und Gegenstände im Wert von etwa 16.000 Euro gestohlen haben, der Sachschaden wird auf über 50.000 Euro beziffert. Einmal soll er bei einem Einbruch in einen Baucontainer einen Brand gelegt haben, um Spuren zu verwischen.
Für den Prozess vor der Jugendkammer am Landgericht Hof sind neun Tage angesetzt (1. Februar bis 6. März). Die Anklage lautet auf Vergewaltigung, Brandstiftung und Diebstahl. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Zu den Verhandlungstagen sind 39 Zeugen geladen, darunter auch der 11-jährige Junge. Ferner hört das Gericht einen Rechtsmediziner, einen Sachverständigen der forensischen Psychiatrie sowie einen aussagepsychologischen Sachverständigen an.
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2 Kommentare
Eltern streiten ums Kind, dieses wird entnommen – vergewaltigt und getötet. Da geht die Schuld schon bei egoistischen Eltern und unfähigen, willkürlichen Behördenmitarbeitern los, die Menschen, Mädchen zum Spielball machen ohne die angebliche Sorge tragen zu können. Diese Unfähigkeit sollte ebenfalls belangt und behoben werden. Lasst die Kinder bei den Eltern, wenn ihr keine Sicherheit für sie garantieren könnt. Mädchen unter gestörte Jungen zu bringen kann nicht sein. Kein Wunder, dass Missbrauchsrate so hoch ist. 🙁 Dieses Land geht katastrohal mit Frauenschutz und Menschenrechten um. Mentalität Frauen sind billige Ware und D Perverseneldorado der EU mit Bordellmentalität und keinem Gewissen Mädchen gegenüber. Und diesen Einrichtungen gehts auch nur um Geld. Verantwortung: keine. Das ist garantiert auch kein Kindswohl, solche Einrichtungen vorzuziehen. Wozu gemischte Einrichtungen in dem Alter? Jungen werden immer auf schutzlose Mädchen losgehen und die Schutzlosigkeit ausnutzen.
Wenn das 11-jährige tatbeschuldigte, jedoch strafunmündige Kind tatsächlich vom LG Hof als Zeuge geladen wird, bahnt sich eine weitere Katastrophe und ein weiterer Justizskandal in dieser Sache an. Deutsche, namentlich bekannte und völlig inakzeptabel in Erscheinung getretene Medien werden versuchen – wie schon beim 25 jährigen Tatbeschuldigten erfolgreich praktiziert -, den Namen des Kindes und dessen Familie herauszufinden, ebenso seinen Aufenthaltsort. Mindestens ein Foto von ihm genügt, um den Mob und die Hatz auf das Kind beginnen zu lassen. Pikant: Laut Verfügung des LG Hof vom 14.12.2023 gibt es eine uneingeschränkte Erlaubnis für Ton- und Bildaufnahmen vor Ort. Und ebenso skandalös, es ist gänzlich ein öffentlicher Prozess – und das in Kindessachen!!! Schon am 11.09.2023 wurde die Staatsanwaltschaft Hof auf die strengen Vorgaben für eine Zeugenvernehmung eines vorbelasteten minderjährigen Kindes schriftsätzlich hingewiesen. Diese ist auch in beabsichtigter Form nicht notwendig, da der 25 jährige Tatbeschuldigte sich „umfangreich eingelassen hat“ und weil hier Kinderrechte zeitlos zu wahren sind. Wenn eine Zeugenvernehmung tatsächlich objektiv begründbar und alternativlos zwingend erforderlich ist, so nicht in einer öffentlichen Verhandlung, auch nicht im andgericht Hof. Sondern nur an einem anonymen Ort per Videoübertragung bei Verpixelung des Kindes. Was ist da in Bayern nur los?! Kinderrechte – Fehlanzeige?!