Prozess um „Rhodesian Ridgeback“: Welpe hat Gelenkprobleme

Weiden. Ein Fall für das Landgericht Weiden: Eine Hundebesitzerin klagt gegen den Verkäufer eines Welpen. Es geht um über 11.000 Euro.

Um einen „Rhodesian Ridgeback“, inzwischen etwa 2 Jahre alt, geht es bei einem Rechtsstreit beim Landgericht Weiden. Foto: pixabay

Das Landgericht Weiden ist auf den Hund gekommen. Richterin Magdalena Stahl verhandelte diese Woche die Klage einer Hundebesitzerin aus dem Landkreis Schweinfurt. Sie hatte im Juli 2022 in der Region einen Welpen gekauft, „Massamba“, ein „Rhodesian Ridgeback“. Wenige Wochen später zeigte sich: Der Hund leidet an beidseitiger OCD (Osteochondrosis dissecans), einer möglicherweise erblich bedingten Erkrankung der Gelenke.

Es ist viel Geld im Spiel: Der Welpe kostete 2500 Euro. Die Behandlungskosten summieren sich inzwischen auf 8000 Euro. „Massamba“ musste dreimal operiert werden. Dazu kommen 514 Euro Fahrtkosten. Wer soll das bezahlen?

Komplette Erstattung des Kaufpreises

Der Verkäufer lässt über seinen Anwalt vortragen, dass der junge Hund beim Verkauf faktisch gesund war. Eine Erkrankung war nicht erkennbar. Die Käuferin sagt, schon nach einer Woche sei ihr ein Knoten am Hals aufgefallen, groß wie ein Vogelei. Im Herbst folgte dann die Diagnose: OCD. Sie habe das sofort dem Verkäufer mitgeteilt. Auch wenn der Hund operativ behandelt wurde, werde er auf Lebzeiten eingeschränkt sein.

Die jetzige Besitzerin will den „Rhodesian Ridgeback“ behalten. Aber sie will einen Teil des Kaufpreises zurück. Außerdem fordert sie die Hälfte der Behandlungskosten, damit „round about“ 5500 Euro.

Letztlich einigen sich die Parteien – auf Widerruf – gütlich: Man trifft sich in der Mitte. Die Verkäufer erstatten den vollen Kaufpreis zurück und legen noch 500 Euro obenauf. Sie zahlen damit insgesamt 3000 Euro an die Besitzerin des kranken Jungtiers.

Hunde sind immer wieder Thema für Behörden: „Amtstierärzte im Einsatz“

* Diese Felder sind erforderlich.