Klingelputzen: Anwohner schlägt Schüler krankenhausreif

Weiden. Der Klassiker aller Kinderstreiche führt zu einer Gerichtsverhandlung. Ein Anwohner schlug im westlichen Landkreis Neustadt/WN einen Schüler (12) – und zwar krankenhausreif.

Klingeln – weglaufen. Dieser Streich endete vor Gericht. Symbolfoto: Pixabay

Das Gericht nahm dem Angeklagten ab, dass die Folgen so nicht beabsichtigt waren. Der 43-Jährige ist selbst vierfacher Vater. Ein Blick auf die Beteiligten ist fast schon kurios: Der Angeklagte ist ein kaum 1,70 Meter großes Fliegengewicht. Der Jugendliche, inzwischen 13, überragt ihn locker um zwei Köpfe.

Wie es dennoch zu diesem heftigen Schlag kommen konnte, war dem 43-Jährigen glaubhaft ein Rätsel. Er habe sich massiv über die Klingelstreiche geärgert, räumt er ein. Jeden zweiten Tag sei das so gegangen: „Locker schon drei Monate.“ Sturmklingeln – und wegradeln. An dem Abend im Februar habe er die drei Jungs auf dem Rückweg zur Rede stellen wollen.

Drei Tage stationär im Krankenhaus

Zwei lachten und fuhren mit dem Rad davon. Den Dritten habe er an der Kapuze packen wollen. Das deckt sich einigermaßen mit den Schilderungen des 13-Jährigen. Er sei schon auf dem Rad gesessen und habe dann nochmal zurückgeblickt: „Schulterblick.“ Da traf ihn seitlich die Faust.

Aber wie. Der Bursche hatte laut Notarzt-Bericht einen Cut an der Augenbraue, eine Nasenprellung, ein blaues Auge und eine Gehirnerschütterung. Er musste drei Tage stationär in der Weidener Kinderklinik bleiben. Selbst dann war es noch nicht vorbei. Er litt unter anhaltenden Kopfschmerzen und wurde die Woche darauf ohnmächtig. Noch heute hat er eine Narbe.

Schmerzensgeld für den Schüler

Auf Nachfrage von Richter Hermann Sax räumt der Schüler ein, dass die Freunde schon des öfteren bei der Familie aus Jux geklingelt hatten. Er sei das erste Mal dabei gewesen. Er wird vor Gericht von seinen Eltern begleitet und fühlt sich sichtlich unwohl.

Richter Sax sieht die erheblichen Verletzungen einerseits, aber die Spontan-Tat und die unglücklichen Umstände andererseits. Das Urteil fällt mit Maß: Für den 43-Jährigen gibt es eine Haftstrafe von vier Monaten wegen vorsätzlicher Körperverletzung auf Bewährung. Als Auflage muss er 1000 Euro Schmerzensgeld an den Schüler zahlen.

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