Gewerbepark Luderhäusl: Bauantrag für Wohnhaus abgelehnt

Mantel. Im Gewerbepark Luderhäusl wurde ein Bauantrag für ein Einfamilienhaus abgelehnt, weil dort kein Gewerbe vom Bauherrn betrieben wird. Die Regelungen des Bebauungsplans erlauben nur Wohnungen für dem Gewerbe zugeordnete Aufsichts- und Bereitschaftspersonen. Der Bebauungsplan wurde einstimmig bezüglich Ausgleichsflächen geändert, eine öffentliche Stellungnahme ist erwünscht.

Foto: Eva Seifried

Im Rahmen der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderates wurde eine bedeutende Entscheidung bezüglich der Bauanträge im Gewerbepark Luderhäusl getroffen. Ein Antrag, der die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Erdgeschoss und erstem Stock im Gewerbepark 1 vorsah, stand im Mittelpunkt der Diskussion. Gemäß den Bebauungsvorschriften des Bebauungsplanes sind in diesem Gebiet normalerweise nur Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter erlaubt, insofern diese sich hinsichtlich Grundfläche und Baumasse in das Gewerbegebiet einfügen.

Kontroverse um einen Bauantrag

Bürgermeister Kammerer wies darauf hin, dass der vorliegende Bauantrag problematisch sei, da der Bauherr in dem Gewerbegebiet kein Gewerbe betreibe. Diese Ansicht wurde auch von Stefan Lippik von der FWG geteilt, der betonte: „Eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach reicht hier nicht als Gewerbe.“ Darüber hinaus schloss sich Daniela Fuhrmann von der SPD dieser Meinung an, wonach der Bauantrag nicht den Vorgaben des Bebauungsplans entspreche.

Obwohl die endgültige Entscheidung beim Landratsamt liegt, war der Marktgemeinderat gefordert, eine klare Stellungnahme abzugeben. Die Abstimmung resultierte in einer Mehrheit gegen den Bauantrag, wobei lediglich zwei CSU-Räte der Errichtung des Einfamilienhauses zugestimmt hätten.

Bebauungsplanänderung einstimmig beschlossen

Weiterhin einstimmig beschlossen wurde die Änderung des Bebauungsplanes Luderhäusl, wobei es konkret um die Neuregelung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ging. Diese Änderung soll den Schutz des natürlichen Lebensraums weiterhin gewährleisten und zugleich Entwicklungsmöglichkeiten im Gewerbepark bieten. „Der Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben“, heißt es in dem Beschluss.

Die Entscheidungen des Marktgemeinderates zeigen, wie sorgfältig und bedacht in der Nordoberpfalz mit Themen rund um Bauvorhaben und Umweltschutz umgegangen wird. Sie unterstreichen die Bedeutung des Bebauungsplans nicht nur als Instrument der Stadtplanung, sondern auch als Mittel zum Schutz der Umwelt und zur Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung der Gemeinde.

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