Gegen Busfahrer: Amtsgericht erlässt Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung

Weiden. Das Amtsgericht Weiden hat gegen einen Busfahrer (59) Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung erlassen. Er steuerte den Bus, der am 6. März 2023 mit einem Radfahrer (8) in Parkstein kollidierte. Das Kind starb.

Busunfall Parkstein
Ein Kreuz erinnert an den Tod des Parksteiner Buben, der fünf Tage später neun Jahre alt geworden wäre. Foto: Christine Ascherl

Das Amtsgericht Weiden bestätigte auf Nachfrage von OberpfalzECHO den Erlass eines Strafbefehls. Dem Beschuldigten werde vorgeworfen, dass er sich der Kreuzung mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h näherte, obwohl er den Kreuzungsbereich nicht voll einsehen konnte, begründete am Freitag eine Sprecherin des Gerichts. Sprich: Er hätte in dieser Situation noch langsamer fahren müssen als das erlaubte Tempo 30.

Der Busfahrer nahm daher den von rechts herannahenden Radfahrer visuell nicht wahr, obwohl sich dieser schon in der Einfahrt zur Kreuzung in seinem Blickfeld befand: „vorhersehbar und vermeidbar.“ Es kam zum Zusammenstoß.

Bei Einspruch: öffentliche Verhandlung

Die Strafe beträgt 130 Tagessätze (ein Tagessatz entspricht dem täglichen Verdienst) und vier Monate Fahrverbot. Wenn der Weidener keinen Einspruch einlegt, wird der Strafbefehl nach Ablauf der Einspruchsfrist rechtskräftig. Der langjährige Schulbusfahrer wäre dann wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Sollte er Einspruch einlegen, wird vor dem Amtsgericht Weiden öffentlich verhandelt.

Schlussbericht der Polizei ließ Schuldfrage offen

Der tödliche Unfall ereignete sich am Montag, 6. März, gegen 15.45 Uhr in einem Wohnviertel. Es gilt Tempo 30 und die Rechts-vor-links-Regelung. Der mit Schulkindern besetzte Bus fuhr durch die Frühlingsstraße und wollte den Erlenweg geradeaus überqueren. Von rechts radelte der Achtjährige den Erlenweg bergab. Im Kreuzungsbereich kam es zur folgenschweren Kollision. Noch heute erinnert ein Holzkreuz an den Unfall.

Die Staatsanwaltschaft Weiden beauftragte einen Unfallanalytiker mit der Rekonstruktion des Geschehens. Im April übergab die Polizeiinspektion Neustadt/WN den Schlussbericht: mit einem nicht eindeutigen Ergebnis. Zitat: „Die Beurteilung, inwieweit unter Berücksichtigung der konkreten Verkehrssituation im Kreuzungsbereich eine weitere Geschwindigkeitsanpassung erforderlich und das Unfallgeschehen für den Busfahrer in strafrechtlich vorwerfbarer Weise verhinderbar gewesen wäre, obliegt nun der Staatsanwaltschaft Weiden.“

Die Staatsanwaltschaft gab daraufhin ein Ergänzungsgutachten in Auftrag. Auf dieses hin wurde Anfang August der Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung von der Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Weiden beantragt.

Busunfall Parkstein
Am Montag, 6. März, kam es gegen 15.45 Uhr zur folgenschweren Kollision zwischen Bus und Radfahrer in Parkstein. Ein Achtjähriger kam von rechts oben. Er war den Erlenweg bergab geradelt. Der Bus fuhr zur gleichen Zeit durch die Frühlingsstraße und wollte den Erlenweg geradeaus überqueren. Foto: Christine Ascherl

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