Experten raten: Frühzeitig ans Vererben oder Schenken denken

Weiden. Vermögen vererben oder verschenken? Ein heißes, weil extrem emotionsgeladenes Thema. Dass es aber mehr als Sinn macht sich frühzeitig und sachlich damit auseinanderzusetzen, das zeigten Experten bei dem Unternehmensabend auf, den die GEPVONA organisiert hatte.

Hatten den Unternehmerabend organisiert und gestaltet (von links): Vorstandssprecher Bernhard Wolf, GEPVONA-Geschäftsführerin Professorin Julia Heigl, Steuerberater Manfred Biebl, GEPVONA-Prokurist Tobias Kaltenecker und Henning Krischke von der DZ-Privatbank. Foto Theo Kurtz

Vererben oder Schenken will gelernt sein – auch wenn es „nur“ um das Häuschen der Eltern geht. Richtig kompliziert kann es werden, wenn Unternehmen an die nächste Generation weitergegeben werden sollen. Da lauern jeden Menge Fallstricke, die aus steuerlicher Sicht richtig teuer werden oder sogar ganze Familien entzweien können. Bei mittlerweile jedem fünften Erbfall fliegen die Fetzen.

Das Tochterunternehmen GEPVONA der Volksbank Raiffeisenbank Nordoberpfalz hatte einen Unternehmerabend organisiert. Henning Krischke von der DZ Privatbank und der Weidener Steuerberater Manfred Biebl gaben wertvolle Tipps, wie man die Unternehmensnachfolge richtig plant. Und die beiden Experten sind sich einig: Man muss sich frühzeitig darüber Gedanken machen. Klar ist auch: Ohne Experten wie Steuerberater, Notare oder Rechtsanwälte kommt man nicht aus.

Vater fliegt aus der Firma

Krischke hat in seinem Berufsalltag schon die tollsten Dinge erlebt. Zwei Tage nach der Betriebsübernahme hatte der Sohn seinen Vater aus der Firma rausgeworfen, oder Eltern, die ihr Millionenerbe ihrer Tochter vermachen wollen. Die lebt glücklich und zufrieden in Japan. Aus steuerlicher Sicht aber ein Riesenproblem. „Mit Deutschland und Japan gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen“, erläutert Krischke. Die Folge: Eine Wahnsinnssteuer in Höhe von insgesamt 85 Prozent ist fällig.

Das Thema Erbe und Vererben wird hierzulande eher mit spitzen Fingern angefasst, denn nur ungern setzt man sich mit seinem eigenen Ableben auseinander. Lediglich 29 Prozent der Deutschen haben ihren Nachlass testamentarisch geregelt. „Und davon wiederum sind nur drei Prozent einwandfrei formuliert“, erläutert der DZ-Bank-Experte. In jedem dritten Erbfall entstehen Erbengemeinschaften mit drei oder mehr Beteiligten. Und Erbengemeinschaften, so hat eine große deutsche Tageszeitung einmal getitelt „sind der Vorhof zur Hölle.“

Mit 55 an die Nachfolge denken

Krischke rät daher: „Bereits ab 55 Jahren sollte man sich als Firmeninhaber langsam Gedanken machen, wer das Unternehmen bekommen soll.“ Wer schenkt, statt vererbt, kann schon zu Lebzeiten konkret festlegen, wer was erhalten soll. Zudem können alle zehn Jahre die steuerlichen Freibeträge ausgeschöpft werden. Und der Experte empfiehlt Unternehmern mal den Gesellschaftsvertrag zu überprüfen, denn Gesellschaftsrecht schlägt tatsächlich Erbrecht.

Fiskus kassiert mit

Sich frühzeitig mit dem Thema „Vererben und Verschenken“ zu beschäftigen, das empfiehlt auch Steuerberater Manfred Biebl. „Die Übertragungsmöglichkeiten sind sehr eingeschränkt und erfordern je nach Vermögenswert zum Teil einen langen Zeithorizont.“ Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung zufolge werden jährlich 30.000 Familienunternehmen übergeben. Und der Fiskus kassiert mit – mittlerweile bereits bei jedem dritten Erbfall. Das sind, abzüglich der Freibeträge und in Abhängigkeit von der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs zwischen 30 und 50 Prozent.

Geschenk kann teuer werden

Um die Schenkungssteuer zu reduzieren oder gar zu vermeiden, rät Biebl die Freibeträge auszuschöpfen oder Vermögensquoten zu übertragen. Aber auch das Vorbehalten eines Wohnrechts oder das Eintragen eines Nießbrauchs am übertragenen Objekt, können Teil einer effektiven Steuerstrategie sein. Denn eine zu verschenkende Immobilie kann, je nach Lage, für den Beschenkten zur finanziellen Herausforderung werden. Der Steuerberater hat das an einem Beispiel für ein Haus mit 300 Quadratmeter Bruttogrundfläche in München-Trudering berechnet.

Wertgutachten erstellen lassen

Ohne Nießbrauch-Eintrag würde hier eine Schenkungssteuer von mehr als 450.000 Euro fällig. Zum Vergleich: Würde das gleiche Objekt in Weiden stehen, müssten „nur“ rund 11.000 Euro an den Fiskus überwiesen werden. Der Steuerberater rät auch ein Verkehrswertgutachten erstellen zu lassen, um so möglicherweise Schenkungssteuer sparen zu können. „Es muss aber beim Finanzamt Bestand haben“, informiert er.

Infos im Netz:

Mehr Informationen zur Nachfolgeplanung findet man auf www.sogehtnachfolge.de.

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