„ProEslarn“ strebt in Sachen Kläranlage ein Bürgerbegehren an

Eslarn. Die Interessengemeinschaft "ProEslarn" strebt ein Bürgerbegehren an, um die Kostenaufteilung für den Neubau und die Sanierung der Kläranlage durch die Bürger entscheiden zu lassen.

Der Neubau und die Sanierung der Kläranlage läuft auf vollen Touren. Foto: Karl Ziegler

In Eslarn strebt die Interessensgemeinschaft „ProEslarn“ ein Bürgerbegehren an, um über die Kostenverteilung für den Neubau und die Sanierung der Kläranlage abzustimmen. Die IG ist mit der aktuellen Aufteilung, bei der 100 Prozent der Kosten über Gebühren und Beiträge von den Bürgern getragen werden sollen, nicht einverstanden.

Unzufriedenheit mit der Kostenverteilung

Die Gesamtkosten für die Kläranlage werden auf über 8 Millionen Euro geschätzt, wovon staatliche Zuwendungen nur 645.000 Euro betragen. „Diese Gesamtkosten sind allein durch den verspäteten Neubau – die wasserrechtliche Erlaubnis vom Wasserwirtschaftsamt war bereits am 31.12.2020 abgelaufen – auf fast das Dreifache angestiegen“, erklärt die IG. Aktuell plant die Marktgemeinde, 92 Prozent der Kosten über Beiträge und nur 8 Prozent über Gebühren umzulegen. Dies bedeutet für Hauseigentümer eine Last von 13,57 Euro pro Quadratmeter für die Geschossflächen und 0,30 Euro pro Quadratmeter für die Grundfläche.

Vorschlag für neue Kostenverteilung

Die IG „ProEslarn“ schlägt vor, die Kosten gleichmäßig, also zu 50 Prozent über Verbesserungsbeiträge und zu 50 Prozent über zukünftige Gebühren, zu verteilen. Dieses Modell wird bereits von vielen anderen Gemeinden praktiziert und würde für die Eigentümer eine Reduzierung der Kosten auf 7,37 Euro pro Quadratmeter bedeuten. „Jeder kann über die Aufteilung frei entscheiden“, so die einhellige Meinung der IG. Sie setzt sich dafür ein, dass diese Frage in einem Bürgerentscheid geklärt wird.

Bürgerbegehren als direktes demokratisches Instrument

Das Bürgerbegehren sieht vor, die Fragestellung: „Sind Sie dafür, dass die umlagefähigen Kosten für den Neubau der Kläranlage der Gemeinde Eslarn zu 50 Prozent über Verbesserungsbeiträge und zu 50 Prozent über zukünftige Gebühren finanziert werden und das Satzungsrecht der Gemeinde Eslarn entsprechend geändert werden soll?“ den Bürgern zur Abstimmung zu stellen. Josef Bauriedl, Ludwig Bauriedl und Norbert Karl, die gewählten Vertretungsberechtigten der IG, betonen, dass eine solche Aufteilung für die Einwohner von Eslarn ein gerechter Abrechnungsmodus wäre. Derzeit sammeln Vertreter der IG Unterschriften für das Bürgerbegehren.

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