Ermittlungen gegen Klinikum Fichtelgebirge wegen Betrugsverdacht
Marktredwitz. Überraschenden und wohl auch unangenehmen Besuch erhielt kürzlich das Fichtelgebirgsklinikum Marktredwitz.

Auf diese Überraschung hätte das angesehene Fichtelgebirgsklinikum wohl nur zu gerne verzichtet: Wie die Frankenpost berichtete, marschierten vor einigen Tagen Polizei, Staatsanwälte und IT-Spezialisten ins Krankenhaus, um dort Aktenordner und digitale Datenträger sicherzustellen. Wie Oberstaatsanwalt Matthias Held von der bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen in Nürnberg gegenüber der Hofer Tageszeitung bestätigte, bestehe der Verdacht auf Abrechnungsbetrug.
Nur „Versuchstaten“?
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, zugunsten des Kommunalunternehmens Klinikum Fichtelgebirge bei der AOK Bayern vollstationäre Krankenhausleistungen abgerechnet zu haben, obwohl Patienten lediglich ambulant behandelt worden seien. Der Wunsiedler Landrat Peter Berek, zugleich Aufsichtsratsvorsitzender des Klinikums Fichtelgebirge, nahm gegenüber der Frankenpost Stellung zu dem brisanten Thema. Laut Berek wird „gegen die Geschäftsführung des Klinikums Fichtelgebirge ermittelt“. Das laufende Verfahren ändere aber nichts an der täglichen Arbeit im Krankenhaus, beruhigt der Landrat. Man habe einen Versorgungsauftrag und den werde man weiterhin vollumfänglich erfüllen.
Die Untersuchungen beziehen sich laut Landrat auf den Zeitraum zwischen Juli 2018 und Oktober 2021. Über die Zahl der Fälle und die Schadenshöhe gebe es noch keine Erkenntnis. Wie Held betont, könnte es sich auch nur um ‚Versuchstaten‘ handeln, das heißt, dass überhaupt ‚keine relevanten Auszahlungen erfolgt sind‘. Noch könne man nicht abschätzen, bis wann Ergebnisse vorliegen. Angesichts der komplexen Situation und der Datenmengen rechnet die Staatsanwaltschaft nicht mit schnellen Ergebnissen.
Oberstaatsanwalt Matthias Held und Landrat Peter Berek weisen darauf hin, dass für die Beschuldigten bis zum Abschluss des Verfahrens grundsätzlich die Unschuldsvermutung gelte.
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