Eine Woche vor Weihnachten: Mordprozess gegen Schüler (15) beginnt

Weiden/Regensburg. Am Landgericht Weiden beginnt heute um 9 Uhr der Prozess gegen einen 15-jährigen Schüler aus dem Landkreis Neustadt/WN. Ihm wird der Mord an einem Siebenjährigen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie Regensburg vorgeworfen.

Peter Werner (rechts) ist Vorsitzender der Jugendkammer, die ab heute gegen einen 15-jährigen Schüler wegen Mordes verhandelt. Links Vera Höcht, Richterin am Landgericht. Die Riege der Berufsrichter wird komplettiert von Florian Bauer (nicht im Bild). Archivfoto: Christine Ascherl

Das Verfahren vor der Jugendkammer mit den Richtern Peter Werner, Vera Höcht und Florian Bauer sowie zwei Schöffen findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Strafverteidiger Dr. Georg Karl aus Regensburg wird an der Seite des Jugendlichen sitzen, der für den Prozess aus der Psychiatrie gebracht wird.

Die Familie des getöteten Kindes hat Nebenklage erhoben. Der Siebenjährige war Patient der Tagesklinik. Der damals 14-Jährige war stationär im benachbarten geschützten (geschlossenen) Bereich untergebracht. Grund war eine erhebliche Selbst- und Fremdgefährdung, er trug als einziges Kind in Deutschland eine elektronische Fußfessel. Am Vormittag der Tat marschierte er laut Generalstaatsanwaltschaft mit dem Fleischermesser zunächst in die „Schule für Kranke“, wo er einen Lehrer schwer verletzte, dann in die Tagesklinik, wo er auf den kleinen Buben einstach. Auch der verletzte Lehrer tritt als Nebenkläger auf. Die Anklage wird von der Generalstaatsanwaltschaft München vertreten, die in diesem Fall die Ermittlungen geführt hat.

Fotografieren verboten

Es wird mit größerem Medieninteresse gerechnet. Das Landgericht hat strenge Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Nach Auskunft von Sprecher Florian Bauer werden die Justizwachtmeister von der Landespolizei unterstützt. Im Bereich des Sitzungssaales (Schwurgerichtssaal 140) wird ein besonderer Sicherheitsbereich eingerichtet. Der Prozess ist aufgrund des Alters des Angeklagten nicht öffentlich, es dürfen keine Zuhörer in den Saal. Auch das Fotografieren in und um den Sitzungssaal ist untersagt.

Der Anklagevorwurf lautet auf Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung. Die Mordmerkmale: Heimtücke und niedrige Beweggründe. Der psychiatrische Sachverständige geht von einer psychiatrischen Erkrankung im Sinne einer schweren anderen seelischen Störung aus. Die Schuldfähigkeit sei nicht aufgehoben, sondern nur vermindert. Der Angeklagte könne aber das Unrecht der Tat einsehen. Das würde eine Strafe bedeuten, die aber gemildert werden kann.

Tötungsfantasien: Aus Elternhaus Messer mitgenommen

Was war passiert? Der zur Tatzeit 14-jährige Jugendliche war seit Januar 2023 in der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Bezirkskrankenhauses Regensburg untergebracht war. Hintergrund waren Amokpläne, die er als 13-Jähriger geschmiedet hatte. Spätestens ab 2023 habe er den Plan gefasst, seine Tötungsfantasien in Form eines Angriffs mit Messern in die Tat umzusetzen. In der Vorbereitung sei es ihm gelungen, nach Besuchen bei seinen Eltern wenige Tage vor der Tat zwei Messer auf das Klinikgelände zu schmuggeln, so die Generalstaatsanwaltschaft.

Am Morgen des 26. Oktober 2023 habe er auf dem Klinikgelände zunächst in der „Schule für Kranke“ auf einen Lehrer eingestochen. Dann ging er in die benachbarte Tagesklinik. Dort soll er – ebenfalls unvermittelt und ohne Vorwarnung – auf das siebenjährige Kind eingestochen haben. Ein Erzieher und Pfleger, der versuchte ihn zu entwaffnen, wurde ebenfalls verletzt.

30 Zeugen, ein halbes Dutzend Sachverständige

Für den Prozess gegen den Jugendlichen sind aktuell sieben Verhandlungstage bis Mitte Januar angesetzt. Etwa 30 Zeugen sind eingeplant. Dazu kommen mehrere Sachverständige: der psychiatrische Sachverständige, ein Rechtsmediziner und eine Gutachterin bezüglich der DNA-Spuren. Das Gericht hat zudem zwei weitere Psychiater (behandelnde Ärzte des Angeklagten) geladen. Im Falle einer Verurteilung sieht das Gesetz Jugendstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren vor.

Vor 10 Jahren schon einmal Mordprozess gegen 15-Jährigen

Vor 10 Jahren stand schon einmal ein 15-Jähriger wegen Mordes vor dem Landgericht: Der Jugendliche aus dem Landkreis Tirschenreuth hatte im Alter von 14 Jahren in Waldsassen eine Klassenkameradin (13) lebensgefährlich verletzt. Der zur Tatzeit 14-Jährige hatte im Oktober 2023 das Mädchen in einer leeren Fabrikhalle in Waldsassen mit einem Schotterstein niedergeschlagen und sie mit einer Scherbe in Gesicht und Hals gestochen.

Die Jugendkammer hatte den Schüler im Mai 2014 wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt.

Johann R. Pflegedienst Regenbogen Prozess Betrug Anwalt Georg Karl
Strafverteidiger Dr. Georg Karl aus Regensburg (hier in einem früheren Prozess) verteidigt den 15-jährigen Schüler. Archivbild: Christine Ascherl

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