Ein Mann, zwei Frauen: Eifersuchtsdrama endet vor der Polizeiinspektion

Weiden. Ein Mann, zwei Frauen. Das kann für Konflikte sorgen. Ein solcher Streit "schaffte" es am Dienstag vor das Landgericht Weiden.

Polizeiinspektion Weiden
Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs: Diese Delikte ereigneten sich direkt vor der Polizeiinspektion Weiden. Foto: Polizei Bayern

Die beiden Frauen tragen den gleichen Nachnamen, sie sind im gleichen Jahr geboren und sehen sich sogar noch ähnlich. Beide tragen das braune lange Haar zum Dutt gedreht. Eine 37-Jährige aus Weiden steht vor Gericht, weil sie die Nebenbuhlerin bedroht, verfolgt und ihr ein Büschel Haare ausgerissen hat.

Das wäre eigentlich ein Fall fürs Amtsgericht. Die Amtsrichterin hat das Verfahren aber an das Landgericht verwiesen. Hinter der Attacke könnte eine psychische Erkrankung stehen. Die 37-Jährige leidet nach Einschätzung von Landgerichtsarzt Dr. Bruno Rieder an Schizophrenie. Damit ist sie möglicherweise nicht schuldfähig. Folgerichtig erfolgt am Dienstag der Freispruch.

Scheinehe steht im Raum

Keine der beiden Frauen rückt so richtig mit der Vorgeschichte heraus. Fest steht: Die Angeklagte verliebte sich mit 17 Jahren in einen Mann, heiratete dann aber in einer „Scheinehe“ dessen Bruder. Die Brüder stammen aus der Balkanregion. Mit dem Ersteren bekam sie Kinder, ehe sich dieser dann der neuen Frau zuwandte.

Die Anklage bestätigt sich im Wesentlichen: Die Frauen trafen am Gründonnerstag 2022 in der Innenstadt aufeinander. Die Angeklagte soll die Geschädigte beschimpft, bedroht und ihr aufs Auto geschlagen haben. Daraufhin fuhr diese zur Polizei – und die Angeklagte hinterher. Auf dem Parkplatz bei der Inspektion in der Regensburger Straße riss die Angeklagte der Gleichaltrigen ein Büschel Haare aus – vor den Augen des Polizeibeamten.

Fahrlehrer musste ins Lenkrad greifen

Schon die Fahrt zur Polizei hatte es in sich. Die Angeklagte überholte von links und rechts die Autofahrer vor sich. Im Kreisverkehr vor der Inspektion legte sie dann plötzlich eine Vollbremsung ein. Betroffen war ein Fahrschullehrer, der eine Schülerin am Steuer sitzen hatte. Hätte er nicht ins Lenkrad gegriffen, wäre es zum Zusammenstoß mit dem Gegenverkehr gekommen. „Ich erleb’ ja viel. Aber das war zu viel.“

Mitten hinein geriet eine Psychiaterin auf dem Nachhauseweg. Die 60-Jährige ist eine denkbar schlechte Zeugin: Sie kann sich nicht erinnern. „Ich habe Techniken, wie ich unliebsame Dinge lösche.“ Das Ganze nennt sich „Imagery Rescripting“ und wird in der Traumatherapie angewandt.

Ein paar Eindrücke vom Gründonnerstag 2022 sind der Psychiaterin dann doch in Erinnerung geblieben: Als sie plötzlich von rechts scharf überholt wurde, rechnete sie mit einem „Riesenknall“. „Ich dachte noch: Gut, dass jetzt kein Enkelkind auf dem Beifahrersitz sitzt.“ Und: Gut, dass ich im alten Diesel des Mannes und nicht in meinem kleinen E-Auto unterwegs bin.

Appell an freiwillige Therapie

Zurück zur Sache: Der 1. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Peter Werner mit den Beisitzerin Matthias Bauer und Florian Bauer reicht es nicht für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach Paragraf 63. Die Voraussetzungen sind nicht gegeben: Die Anlass-Tat ist zu klein. Die Wiederholungsgefahr von erheblichen Straftaten nicht groß genug.

Das Gericht appelliert an die zweifache Mutter, sich freiwillig in Therapie zu begeben. Ansätze dazu zeigt sie überhaupt nicht. Vor Gericht sagt sie: „Alles in bester Ordnung.“ Psychiater Rieder zieht da die Stirn kraus. Er sieht einen ganzen Strauß von Anzeichen, dass sie dringend behandelt werden müsste.

Ambulante Zwangsbehandlung nicht möglich

Das beginnt bei den Polizisten, die sagen: „Da fehlte nur noch der Schaum vor dem Mund.“ Das geht zurück zu vielen Anrufen bei der Polizei in der Vergangenheit, in denen sich die Frau verfolgt fühlte. Für Rieder sind das alles klassische Anzeichen. „Sie ist nach meiner festen Überzeugung psychisch schwer krank, auch wenn sie das selbst nicht so sieht.“

Für eine stationäre Unterbringung reicht es nicht. Aber eine ambulante Zwangsbehandlung ist seit einigen Jahren rechtlich nicht mehr möglich. Der Landgerichtsarzt bedauert diese Entwicklung. „Für die Patienten ist das nicht gut. Man kann niemandem helfen, der das nicht möchte. Man läuft sehenden Auges an die Wand.“

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