Durchsetzung des Hausrechts mündet in Fußtritten
Auerbach. Am Samstag gegen 22.30 Uhr kam es im Umfeld einer Lokalität in der Innenstadt zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen einem Gastwirt und einem Gast in dessen weiterem Verlauf es zu zwei Fußtritten gegen den Kopf des Geschädigten kam.

Der Geschädigte (36) befand sich als Gast in der Gastwirtschaft. Nachdem dieser mit steigendem Alkoholpegel immer ausfälliger und aggressiver gegenüber dem Personal und den anderen Besuchern wurde, macht der Gastronom (46) von seinem Hausrecht Gebrauch und verwies ihn des Lokals.
Im weiteren Verlauf kam es zum Streit zwischen beiden, welcher schließlich dazu führte, dass der amtsbekannte Mann stürzte und es zu zwei Tritten des Gastronoms in Richtung des Kopfes kam. Durch die Fußtritte wurde der Geschädigte leicht im Kopfbereich verletzt.
Aggressiver Geschädigter
Beim Eintreffen mehrerer Polizeistreifen war der Gast weiterhin sehr aggressiv und aufbrausend, weshalb dieser letztlich gefesselt werden musste, um die ärztliche Versorgung und den Transport in ein nahes Krankenhaus gewährleisten zu können. Nachdem sich der stark alkoholisierte Geschädigte auch nach der ärztlichen Behandlung weiter aggressiv und unkooperativ verhielt, kam es im Anschluss an die ambulante Versorgung zu einer Ingewahrsamnahme des Geschädigten.
Nach Rücksprache mit der sachleitenden Staatsanwaltschaft in Amberg muss sich der Wirt wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.
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