Betrüger vor Gericht: Freundin großzügig beschenkt – auf ihre Rechnung

Weiden. Wie ein Frauenheld sieht der 26-Jährige gar nicht aus. Und trotzdem gelang es einem Mann aus dem Landkreis Neustadt/WN immer wieder, seine Freundinnen um ihr Geld zu bringen. Er spielte den reichen Krösus - auf ihre Kosten.

Das Schöffengericht mit Richter Hans-Jürgen Schnappauf und den Schöffen schickt einen notorischen Betrüger (im Bild mit Anwalt Rouven Colbatz) für drei Jahre hinter Gitter. Foto: Christine Ascherl

Der letzte Fall bringt den arbeitslosen Gärtner jetzt für drei Jahre hinter Gitter. Der 26-Jährige lebte zum Jahreswechsel 2023/2024 fünf Monate bei seiner damaligen Freundin. Zu Weihnachten beschenkte er die Frau und ihre Kinder großzügig. Für die Freundin gab es Schmuck und „Badebomben“, für den Nachwuchs ganz viel Lego (Forschungsschiff, Avatare, Harry-Potter-Sets).

Das dicke Ende kam danach: Alle neun Bestellungen waren auf Rechnung getätigt – und zwar auf den Namen und die Kontodaten der Partnerin. Die Rechnungen liefen auf das E-Mail-Konto des Angeklagten und blieben unbeantwortet.

Verfolgt von Inkassobetrieben

Es dauerte nicht lange, bis auf die Verkäuferin (30) von allen Seiten Mahnbescheide von Inkassofirmen einprasselten. „Ich wusste gar nicht, was das alles sein soll.“ Der Lebensgefährte hatte bei Amazon bestellt, bei Quelle, Galeria, QVC, Weltbild und und und. Insgesamt waren es neun Bestellungen über einen Gesamtwert von 2.100 Euro. Bis heute ist nur die Amazon-Rechnung bezahlt. Alle anderen Anbieter lassen die Mahnverfahren ruhen, bis das Strafverfahren vorüber ist. Es war ein immenser Aufwand, die Gläubiger zu besänftigen.

Das Schöffengericht mit Richter Hans-Jürgen Schnappauf verhängt am Dienstag drei Jahre Haft wegen gewerbsmäßigen Betrugs. Eine Bewährungsstrafe ist undenkbar: Der 26-Jährige ist einschlägig vorbestraft (2021, 2022, 2023). Er stand unter laufender Bewährung eines Betrugsurteils aus dem Jahr 2024. Auch damals hatte er eine damalige Freundin über den Tisch gezogen: Während sie auf dem Autohof „Waldnaabtal“ Kaffee holte, zog er sich mit ihrer EC-Karte Bargeld aus dem Geldautomaten.

Flugreise für 4.000 Euro gebucht

„Sie lügen, dass sich die Balken biegen“, konstatiert Richter Schnappauf. Und zwar auf Schritt und Tritt. Mitverurteilt wird der Betrug an drei Personen, die bei dem 26-Jährigen Brennholz bestellten. Er kassierte – und lieferte nie. Im Raum stehen noch weitere Delikte: So spendierte er der Familie der 30-jährigen Verkäuferin eine Flugreise für 4.000 Euro und ließ in ihre Wohnung einen Holzofen für 8.000 Euro einbauen. Er gab vor, vermögend zu sein. Am Ende zahlte die Familie alles selbst. „Was blieb uns übrig“, sagt der Bruder der 30-Jährigen. Den Ofen habe man schlecht wieder abreißen lassen können.

Zuhörer bekommen am Dienstag einen Eindruck, was es aus einer Geschädigten macht, wenn das Vertrauen gar so arg missbraucht wurde. Die Verkäuferin kämpft mit den Tränen und setzt sich bei ihrer Aussage so, dass sie den 26-Jährigen nicht ansehen muss.

Verteidiger: „Nicht selbst bereichert“

Letztlich ist es dieser Vertrauensbruch, der strafverschärfend ins Urteil einfließt. „Er nutzt ohne Rücksichtnahme das Vertrauen der Geschädigten aus“, so Richter Schnappauf. Staatsanwalt Benjamin Schauf kennt den Angeklagten aus früheren Verfahren. „Es ist immer das gleiche Muster: Er geht Beziehungen zu Frauen ein und nimmt sie aus.“ Am Ende der Beziehung saßen die Frauen auf einem riesigen Berg aus Forderungen.

Der Angeklagte ist geständig. „Mir tut die ganze Sache leid.“ Verteidiger Rouven Colbatz kann zur Verteidigung vorbringen, dass sich der Angeklagte nicht selbst bereicherte, sondern durch die Geschenke „nur“ besser da stehen wollte. „Natürlich auch nicht die feine englische Art.“ In einem Verständigungsgespräch handelt er ein Strafmaß zwischen 2 Jahre 9 Monate und 3 Jahre 3 Monate aus. Am Ende werden es drei Jahre. Das noch offene Urteil vom Frühjahr 2024 (10 Monate) wird einbezogen.

Der 26-Jährige sitzt seit September in Untersuchungshaft. Er bleibt bis zum Haftantritt in der JVA. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Es wären noch Berufung und Revision möglich.

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