Barkeeper in Hamburg vor Gericht: Schülerin aus Weiden relativiert Anklage

Weiden. In Hamburg muss sich heute ein Barkeeper (45) vor dem Amtsgericht verantworten. Er soll Schülerinnen aus Weiden Schnaps eingeflößt haben. Das geschah nicht ganz unfreiwillig, wie sich jetzt herausstellt.

Symbolfoto Alkohol
Alkohol spielte eine Rolle bei einer Klassenfahrt nach Hamburg. Foto: pixabay

Die zehnte Klasse einer Mädchen-Realschule war 2021 auf Klassenfahrt in Hamburg. Dabei stand unter anderem der Besuch einer Lasertag-Arena auf dem Programm, der offenbar aus dem Ruder lief. Die Story hatte es bundesweit in die Nachrichten gebracht, weil die deutsche Presseagentur zum Prozessauftakt im Januar eine Meldung brachte. Die Anklage lautete auf Diebstahl, versuchte gefährliche Körperverletzung und Nötigung.

Der gebürtige Wiener (45) hatte 2021 als Aushilfskraft in der Event-Arena auf der Reeperbahn gearbeitet. Er hätte die Gruppe bei ihrem Besuch betreuen sollen. Laut Anklage soll er im Barbereich mehreren minderjährigen Schülerinnen Alkohol gegen ihren Willen eingeflößt haben. Einer 14-Jährigen soll der 45-Jährige den Schnaps direkt in die Kehle gekippt haben. Die Staatsanwaltschaft warf dem einschlägig vorbestraften 45-Jährigen zudem Diebstahl vor. Er soll 385 Euro aus Schließfächern von Schülerinnen und einer Lehrerin genommen haben.

Angeklagter bestritt Vorwürfe

Am ersten Verhandlungstag im Januar bestritt der vorbestrafte Angeklagte die Vorwürfe über seinen Verteidiger. Er habe den Mädchen beim Trinken geholfen, mit ihrem Einverständnis und ohne Gewalt. Zudem sei er davon ausgegangen, dass die Gäste volljährig seien, berichtete das Hamburger Onlineportal tag24.de.

Auch den Diebstahl habe er nicht begangen. Als die Vorwürfe damals laut wurden, habe er den Gästen aus der Oberpfalz aus eigener Tasche die angeblich gestohlene Summe erstattet, um den Ruf der Firma nicht zu gefährden. Neun Schülerinnen und die Lehrerin ließen sich von ihm das vermisste Geld zurückzahlen.

[Update] Dienstag: Schülerin sagt aus

Die heute 16-jährige Schülerin sagte am Valentinstag in Hamburg aus. Laut Onlineportal tag24.de befand sich die Klasse auf Abschlussfahrt, unter anderem unternahmen die 24 Schülerinnen und ihre zwei Lehrerinnen einen Ausflug in die Lasertag-Arena auf der Reeperbahn. Nach der Einführung durch den Angeklagten spielten die Mädchen in mehreren Gruppen abwechselnd, so die junge Zeugin.

Sie war damals 14 Jahre alt und habe mit ihrer Gruppe die Pause zwischen den Spielen mit dem Angeklagten verbracht. Der Mitarbeiter habe den Mädchen zunächst an der Bar Red Bull ausgegeben und auf Nachfrage einer Schülerin auch „Shots“ verteilt. Später habe der 45-Jährige im Karaoke-Raum erneut Alkohol angeboten. Diesen servierte er nach Angaben der Zeugin aber nicht in Bechern, sondern schüttete ihn den Schülerinnen direkt in den Mund. Dem Gericht lagen mehrere Videos und Handyfotos dazu vor.

Lehrerinnen nichts gesagt

Erst in einer zweiten „Runde“ sei ihr klar geworden, dass hier etwas nicht stimmt. Der Angeklagte habe ihr mit der Hand an den Hals gefasst und mit dem Daumen den Kehlkopf „massiert“. Dabei soll er gesagt haben, dass ihr das doch „gefalle“. Auch während des Spiels in der Arena soll er mehreren Mädchen aus der Flasche Alkohol eingeflößt haben. Die Schülerinnen hätten dies freiwillig mitgemacht, sagte die Zeugin aus. Die Lehrerinnen erfuhren laut Zeugin erst später von den Vorfällen. Zuvor sei die Angst zu groß gewesen, für das Fehlverhalten einen Verweis zu kassieren, räumte die 16-Jährige ein. Es herrschte Alkoholverbot.

Das Gericht ließ nach dieser Zeugenaussage den Anklagepunkt der gefährlichen Körperverletzung und Nötigung fallen. Die Anklage des Diebstahls bleibt bestehen.

Schülerin trank sieben Partyschnäpse

Nach Auskunft von Gerichtssprecher Kai Wantzen wurde am Dienstag auch eine Rechtsmedizinerin als Sachverständige zu der Frage gehört, welches Ausmaß die Alkoholisierung der Schülerin hatte. Das Mädchen hatte nach eigener Auskunft sieben Likör-Shots (15 Vol.%) konsumiert.

Die Schwester des Angeklagten und zugleich Verantwortliche der Lasertag-Arena hat von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht als Angehörige Gebrauch gemacht. Es soll jetzt noch ein weiterer Mitarbeiter der Lasertag-Arena als Zeuge ermittelt und dazu vernommen werden, ob der Angeklagte zum fraglichen Zeitpunkt alleine vor Ort war oder ob weitere Personen die Möglichkeit gehabt hätten die Schließfächer zu öffnen. Die Hauptverhandlung wird am 21. Februar ab 13.15 Uhr fortgesetzt.

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